Vorlage-Nr.:

218/2013

Az.:

 

Datum:

27.05.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

Donnerstag 06.06.2013

 

 

Betreff:

Altersjubilare und Seniorenfeier

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Überbringung der Glückwünsche bei Altersjubilaren wird vom 80. bis zum 95. Lebensjahr auf die 5er-Zahlen festgelegt, so dass zukünftig zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag eine Überbringung der Glückwünsche stattfindet.

2. Die Gemeinderäte sowie die Verwaltung dürfen zusätzliche Personen benennen, die die Überbringung der Glückwünsche mit übernehmen. Diese Personen können z.B. ehemalige Gemeinderäte oder Träger von städtischen Ehrungen sein.

3. Zur Überprüfung ob eine Anhebung der Altersgrenze bei der städtischen Seniorenfeier auf 75 Jahre, unter Einhaltung der Besitzstandsprämisse ab 2015 zu beschließen wäre, erfasst die Verwaltung bei der Seniorenfeier 2014 die genaue Besucherstruktur.

4. Die Richtlinie über „Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen und Beileidsbezeugungen“ – Dienstanweisung B 0.07 der Stadt Kornwestheim wird dementsprechend angepasst.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

06.06.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Sachdarstellung Alterjubilare

 

Die Anzahl der Altersjubilare hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht, vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um insgesamt 226 Personen.

 

 

2000

2010

2013

Jubilare

 

 

 

80. Geburtstag

162

203

222

85. Geburtstag

91

147

147

90. und höherer Geburtstag

168

217

278

gesamt:

421

567

647

 

 

Altersjubilare

Es ist immer ein besonderer Moment, wenn die Bürgerinnen und Bürger persönlich Glückwünsche überbracht bekommen, sowohl für die Altersjubilare, als auch für die Glückwunschüberbringer.

Die positive Entwicklung der Erhöhung der Lebenserwartung bedeutet allerdings auch eine Steigerung der Geburtstagsbesuche für die damit einhergehenden Ehrungen. Diese Leistung wird sowohl durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als auch durch die Verwaltung erbracht, die sich bei den Einzelbesuchen gemeinsam Zeitnischen gönnen und sich den Gesprächen widmen.

Ziel sollte es künftig sein, diese besonderen Momente auch weiterhin würdevoll zu gestalten, insbesondere für eine dem Anlass entsprechende Herausstellung des jeweiligen Altersjubiläums und der zeitlichen Ausgestaltung. Bei einer steigenden Anzahl von Besuchen ist zu bedenken, ob diese zeitliche und persönliche Würdigung gehalten werden kann.

 

Laut aktueller Richtlinie über Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen und Beileidsbezeugungen (B 0.07) Punkt 2.7 Altersjubilare erhalten alle Bürgerinnen und Bürger

zum 80.,  85. und vom 91. bis  94. Geburtstag jeweils:

§         Schriftliche Gratulation des Oberbürgermeisters

§         3 Flaschen Wein

§         Überbringung der Glückwünsche und des Weins durch ein Mitglied des Gemeinderats, sofern sich das der Oberbürgermeister nicht selbst vorbehält.

Zum 90. sowie ab dem 95. Geburtstag erfolgt zusätzlich eine

persönliche Gratulation des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin

 

 

Sachdarstellung städtische Seniorenfeier

Die Anzahl der älteren Bürgerinnen und Bürger in Kornwestheim hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So ist die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die über 70 Jahre alt sind vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um 1737 Personen gestiegen.

 

 

2000

2010

2013

Seniorenfeier

 

 

 

ab 70 Jahre

3395 Einw.

4663 Einw.

5132 Einw.

ab 75 Jahre

 

3143 Einw.

3337 Einw.

ab 80 Jahre

 

1790 Einw.

1829 Einw.

 

 

 

 

 

 

 

Städtische Seniorenfeier

 

Die Anzahl der potentiellen Gäste für die städtische Seniorenfeier hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht und ist alleine in den letzten 13 Jahren um 1737 Personen gestiegen.

 

Ausgehend von den aktuellen demografischen Entwicklungen in Kornwestheim ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Seniorinnen und Senioren auch in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Die städtische Seniorenfeier ist eine herausragende Veranstaltung, die es in vergleichbarer Weise in anderen Kommunen nicht gibt. Diese besondere Veranstaltung soll auch weiterhin eine angemessene Würdigung der Seniorinnen und Senioren und damit einhergehend ihrer Verdienste für die Stadt Kornwestheim sein.

 

Ziel ist es daher, auch zukünftig eine hochwertige Veranstaltung durchzuführen, um den Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben immer zwischen 1.000 und 1.400 Gäste an der Feier teilgenommen. Bei einem weiteren Anstieg der Gäste besteht die Gefahr, dass die bestehende hohe Qualität der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Betreuung während der Feier. Zudem ist zu befürchten, dass bei einem weiteren Anstieg der Gäste, die räumlichen Kapazitäten für die Veranstaltung nicht mehr ausreichen. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit der uneingeschränkten Wahrnehmung des Programms für die Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren ist festzustellen, dass viele der teilnehmenden Seniorinnen und Senioren deutlich über 70 Jahre alt sind. Viele der gerade erst 70 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger zählen sich selbst noch nicht zu den Senioren und fühlen sich deshalb auch nicht durch die Seniorenfeier angesprochen, so dass eine Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre, unter Berücksichtigung der Besitzstandsprämisse, für diese Personengruppe keine wesentliche Einschränkung bedeuten würde.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)