Gremium:
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Verwaltungs- und Finanzausschuss
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Am:
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Donnerstag 06.06.2013
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Betreff:
Altersjubilare
und Seniorenfeier
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1. Die Überbringung der Glückwünsche bei Altersjubilaren
wird vom 80. bis zum 95. Lebensjahr auf die 5er-Zahlen festgelegt, so dass
zukünftig zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag eine Überbringung der
Glückwünsche stattfindet.
2.
Die Gemeinderäte sowie die Verwaltung dürfen zusätzliche Personen benennen, die
die Überbringung der Glückwünsche mit übernehmen. Diese Personen können z.B.
ehemalige Gemeinderäte oder Träger von städtischen Ehrungen sein.
3.
Zur Überprüfung ob eine Anhebung der Altersgrenze bei der städtischen Seniorenfeier
auf 75 Jahre, unter Einhaltung der Besitzstandsprämisse ab 2015 zu beschließen
wäre, erfasst die Verwaltung bei der Seniorenfeier 2014 die genaue
Besucherstruktur.
4.
Die Richtlinie über „Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen und Beileidsbezeugungen“
– Dienstanweisung B 0.07 der Stadt Kornwestheim wird dementsprechend angepasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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06.06.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Sachdarstellung Alterjubilare
Die Anzahl der Altersjubilare hat
sich in den letzten Jahren stetig erhöht, vom Jahr
2000 bis zum Jahr 2013 um insgesamt 226
Personen.
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2000
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2010
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2013
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Jubilare
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80. Geburtstag
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162
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203
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222
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85. Geburtstag
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91
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147
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147
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90. und höherer Geburtstag
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168
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217
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278
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gesamt:
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421
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567
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647
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Altersjubilare
Es ist immer ein
besonderer Moment, wenn die Bürgerinnen und Bürger persönlich Glückwünsche
überbracht bekommen, sowohl für die Altersjubilare, als auch für die
Glückwunschüberbringer.
Die positive Entwicklung
der Erhöhung der Lebenserwartung bedeutet allerdings auch eine Steigerung der
Geburtstagsbesuche für die damit einhergehenden Ehrungen. Diese Leistung wird
sowohl durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als auch durch die
Verwaltung erbracht, die sich bei den Einzelbesuchen gemeinsam Zeitnischen
gönnen und sich den Gesprächen widmen.
Ziel sollte es künftig sein, diese
besonderen Momente auch weiterhin würdevoll zu gestalten, insbesondere für eine
dem Anlass entsprechende Herausstellung des jeweiligen Altersjubiläums und der
zeitlichen Ausgestaltung. Bei einer steigenden Anzahl von Besuchen ist zu
bedenken, ob diese zeitliche und persönliche Würdigung gehalten werden kann.
Laut aktueller Richtlinie über Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen
und Beileidsbezeugungen (B 0.07) Punkt 2.7 Altersjubilare erhalten alle
Bürgerinnen und Bürger
zum 80., 85. und vom 91. bis 94. Geburtstag jeweils:
§
Schriftliche Gratulation des Oberbürgermeisters
§
3 Flaschen Wein
§
Überbringung der Glückwünsche und des Weins durch ein Mitglied des
Gemeinderats, sofern sich das der Oberbürgermeister nicht selbst vorbehält.
Zum 90. sowie ab dem 95. Geburtstag erfolgt zusätzlich eine
persönliche Gratulation
des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin
Sachdarstellung städtische Seniorenfeier
Die Anzahl der älteren
Bürgerinnen und Bürger in Kornwestheim hat in den letzten Jahren stark
zugenommen. So ist die Anzahl der Bürgerinnen
und Bürger, die über 70 Jahre alt sind vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um 1737 Personen gestiegen.
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2000
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2010
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2013
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Seniorenfeier
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ab 70 Jahre
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3395 Einw.
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4663 Einw.
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5132 Einw.
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ab 75 Jahre
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3143 Einw.
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3337 Einw.
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ab 80 Jahre
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1790 Einw.
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1829 Einw.
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Städtische Seniorenfeier
Die Anzahl der
potentiellen Gäste für die städtische Seniorenfeier hat sich in den letzten
Jahren stetig erhöht und ist alleine in den letzten 13 Jahren um 1737 Personen
gestiegen.
Ausgehend von den
aktuellen demografischen Entwicklungen in Kornwestheim ist davon auszugehen,
dass die Anzahl der Seniorinnen und Senioren auch in den nächsten Jahren weiter
steigen wird. Die städtische Seniorenfeier ist eine herausragende
Veranstaltung, die es in vergleichbarer Weise in anderen Kommunen nicht gibt.
Diese besondere Veranstaltung soll auch weiterhin eine angemessene Würdigung
der Seniorinnen und Senioren und damit einhergehend ihrer Verdienste für die
Stadt Kornwestheim sein.
Ziel ist es daher, auch
zukünftig eine hochwertige Veranstaltung durchzuführen, um den Seniorinnen und
Senioren gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben immer zwischen
1.000 und 1.400 Gäste an der Feier teilgenommen. Bei einem weiteren Anstieg der
Gäste besteht die Gefahr, dass die bestehende hohe Qualität der Veranstaltung
nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Betreuung
während der Feier. Zudem ist zu befürchten, dass bei einem weiteren Anstieg der
Gäste, die räumlichen Kapazitäten für die Veranstaltung nicht mehr ausreichen.
Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit der uneingeschränkten Wahrnehmung des
Programms für die Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist
festzustellen, dass viele der teilnehmenden Seniorinnen und Senioren deutlich
über 70 Jahre alt sind. Viele der gerade erst 70 Jahre alten Bürgerinnen und
Bürger zählen sich selbst noch nicht zu den Senioren und fühlen sich deshalb
auch nicht durch die Seniorenfeier angesprochen, so dass eine Anhebung der
Altersgrenze auf 75 Jahre, unter Berücksichtigung der Besitzstandsprämisse, für
diese Personengruppe keine wesentliche Einschränkung bedeuten würde.