Vorlage-Nr.:

79/2013

Az.:

1 Kathrin Baessler

Datum:

21.02.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.03.2013

 

 

Betreff:

Besetzung des KLOK Kooperationszentrum Logistik e.V. -Beirats

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Satzung KLOK Kooperationszentrum Logistik e. V.

 

Beschlussvorschlag:

Der Entsendung jeweils eines Vertreters pro Fraktion für den Beirat des KLOK Kooperationszentrum Logistik e.V. zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

07.03.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Stadtrat Ohnesorg hatte angeregt, Mitglieder des Gemeinderates in den Beirat des KLOK Kooperationszentrum Logistik e.V. zu entsenden.

 

Im Ältestenrat am 30.01.2013 wurde das Thema angesprochen und Interesse an einer Vertretung im Beirat bekundet.

 

Der KLOK e.V. stellt sich Aufgaben und Problemen aus dem Bereich Transportlogistik, die in Baden-Württemberg auftreten und integrative Lösungen erfordern.

 

Der Zweck des Vereins ist auf die Förderung und Unterstützung der Entwicklung und Verbreitung logistischer Kompetenz durch Bildung einer nachhaltigen Kommunikations-Plattform für alle an der der Entwicklung des Kompetenzfeldes beteiligten Akteure (z.B. Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen) durch das Kooperationszentrum KLOK gerichtet. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

 

Aus der Satzung des Kooperationszentrum Logistik e.V. ergibt sich folgendes:

 

 

§ 12 Beirat

 

(1)  Der Vorstand kann von einem Beirat unterstützt werden, der maximal 15 Mitglieder umfasst.

 

(2) Über die Einrichtung des Beirates entscheidet der Vorstand.

 

(3) Beiratsmitglieder können nur natürliche Personen sein. Die Mitgliederversammlung erstellt eine Vorschlagsliste, aus der der Vorstand die Beiratsmitglieder auswählt.

 

Der Beirat erarbeitet Veranstaltungs- und/oder Projektvorschläge im Rahmen des Satzungszweckes und schlägt diese dem Vorstand vor.

 

Eine Mitgliedschaft im Beirat ist auf zwei Jahre befristet und kann dann jeweils erneut bestätigt werden.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich jeweils einen Vertreter pro Fraktion für den Beirat des KLOK e.V. zu entsenden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
klok_satzung_15042009.pdf