Vorlage-Nr.:

111/2011

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

23.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

29.03.2011

 

 

Betreff:

Vorhaben- und Erschließungsplan Salamander-Areal/Block9 (Entwurfsbeschluss)

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Abgrenzungsplan

2. Baueingabepläne

3. Ergebnis Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

4. Begründung

5. weitere Anforderungen

6. Durchführungs- und Tauschvertrag

 

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan wird als Entwurf beschlossen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

29.03.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat am 30.9.2010 beschlossen, für das Salamander-Areal einen Bebauungsplan aufzustellen (vgl Vorlage 296/2010). Der Aufstellungsbeschluss ist in der Kornwestheimer Zeitung am 7.10.2010 öffentlich bekannt gemacht worden. Eine Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Dabei sind 9 Stellungnahmen abgegeben worden, die in der Anlage dargestellt sind.

Aus dem Plangebiet wurde für den Block 9 ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan entwickelt. Wesentliche Bestandteile dieses Plans sind der Umbau des Blockes 9 zu einem Wohngebäude, wobei auf die Belange des Denkmalschutzes besonderer Wert gelegt werden muss. Als Erschließungsmaßnahmen werden insbesondere der Ausbau der Max-Levi-Straße mit Wendemöglichkeit und Verlängerung als Fußweg bis zur Ebertstraße, der Ausbau der Goethestraße und die Anlegung von Stellplätzen an der Ebertstraße genannt. Einzelheiten werden in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt, der in der Anlage beigefügt ist. Dieser als Tausch- und Durchführungsvertrag genannte Vertrag enthält u.a. einen Flächentausch, weswegen er zusätzlich im Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständigkeitshalber zu behandeln ist.  Dort werden auch die finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplans dargestellt.

Besonders erwähnenswert ist eine zwischen Bauherrschaft, Architekt, Fachleuten und der Denkmalpflege gefundene Regelung der Fenstergestaltung. Der Block 9 wird wegen seiner vorgesehenen Wohnnutzung neue Fenster erhalten, die von einer Fachfirma eigens für den Nachbau der vorhandenen Fenstergestaltung entwickelt wurden. Die vorhandenen Fenster werden sorgsam ausgebaut und nach einer Restaurierung als Ersatz für abgängige Fenster insbesondere im Block 7 wieder verwendet.

Im Übrigen wird auf die beiliegenden Pläne und die Begründung verwiesen.

Der beigefügte Durchführungs- und Tauschvertrag befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung in der Abstimmungsphase mit dem Justitiar der Vorhabenträgerinnen; eventuelle Änderungsvorstellungen werden ggf. in der Sitzung vorgetragen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan zu fassen. Nach dem Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses zum Tausch- und Durchführungsvertrag und dessen notarieller Beurkundung kann eine Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 BauGB (während der Planaufstellung) erteilt werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2011-03-15 VEP Block 9_Abgrenzungsplan.pdf Pläne Salamander Block 9 März 2011.pdf Abwägung TöB Salamander Block 9.pdf Begründung VEP Salamander Block 9_16.03.2011.pdf Anlage 4 zum Durchführungsvertrag Salam. Block 9.pdf