Betreff:
Vorhaben-
und Erschließungsplan Salamander-Areal/Block9 (Entwurfsbeschluss)
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Abgrenzungsplan
2. Baueingabepläne
3. Ergebnis Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
4. Begründung
5. weitere Anforderungen
6. Durchführungs- und Tauschvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan wird als Entwurf beschlossen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
29.03.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 30.9.2010 beschlossen, für das
Salamander-Areal einen Bebauungsplan aufzustellen (vgl Vorlage 296/2010). Der
Aufstellungsbeschluss ist in der Kornwestheimer Zeitung am 7.10.2010 öffentlich
bekannt gemacht worden. Eine Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Dabei sind
9 Stellungnahmen abgegeben worden, die in der Anlage dargestellt sind.
Aus dem Plangebiet wurde für den
Block 9 ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan entwickelt. Wesentliche
Bestandteile dieses Plans sind der Umbau des Blockes 9 zu einem Wohngebäude,
wobei auf die Belange des Denkmalschutzes besonderer Wert gelegt werden muss.
Als Erschließungsmaßnahmen werden insbesondere der Ausbau der Max-Levi-Straße
mit Wendemöglichkeit und Verlängerung als Fußweg bis zur Ebertstraße, der
Ausbau der Goethestraße und die Anlegung von Stellplätzen an der Ebertstraße
genannt. Einzelheiten werden in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag
geregelt, der in der Anlage beigefügt ist. Dieser als Tausch- und
Durchführungsvertrag genannte Vertrag enthält u.a. einen Flächentausch,
weswegen er zusätzlich im Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständigkeitshalber
zu behandeln ist. Dort werden auch die
finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplans dargestellt.
Besonders erwähnenswert ist eine
zwischen Bauherrschaft, Architekt, Fachleuten und der Denkmalpflege gefundene
Regelung der Fenstergestaltung. Der Block 9 wird wegen seiner vorgesehenen
Wohnnutzung neue Fenster erhalten, die von einer Fachfirma eigens für den
Nachbau der vorhandenen Fenstergestaltung entwickelt wurden. Die vorhandenen
Fenster werden sorgsam ausgebaut und nach einer Restaurierung als Ersatz für
abgängige Fenster insbesondere im Block 7 wieder verwendet.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden
Pläne und die Begründung verwiesen.
Der beigefügte Durchführungs- und
Tauschvertrag befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung in der
Abstimmungsphase mit dem Justitiar der Vorhabenträgerinnen; eventuelle
Änderungsvorstellungen werden ggf. in der Sitzung vorgetragen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurfsbeschluss
für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan zu fassen. Nach dem Beschluss des
Verwaltungs- und Finanzausschusses zum Tausch- und Durchführungsvertrag und
dessen notarieller Beurkundung kann eine Baugenehmigung auf der Grundlage des §
33 BauGB (während der Planaufstellung) erteilt werden.