Betreff:
Feststellung
des Jahresabschlusses 2010 der TechMoteum
GmbH
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Bericht des Wirtschaftsprüfers
Beschlussvorschlag:
Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck wird als Vertreterin der
Stadt Kornwestheim beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der TechMoteum GmbH folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
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Der Jahresabschluss
für das zum 31.12.2010 endende Geschäftsjahr, der eine Bilanzsumme von 4.138.166,92 EUR und einen Jahresfehlbetrag
von
15.233,85 EUR ausweist, wird festgestellt.
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2.
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Der in der Bilanz für
das Jahr 2010 ausgewiesene Jahresfehlbetrag
von 15.233,85 EUR wird mit dem
Verlustvortrag von 261.331,22 EUR verrechnet und als Bilanzverlust von
276.565,07 EUR auf neue Rechnung vorgetragen .
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3.
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Der Aufsichtsrat wird
für das zum 31.12.2010 endende Geschäftsjahr entlastet.
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4.
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Die Geschäftsführung
wird für das zum 31.12.2010 endende Geschäftsjahr entlastet.
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Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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01.12.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Jahresabschluss der TechMoteum GmbH für das Jahr 2010 wurde vom
Büro Holzbaur & Partner – Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer aufgestellt.
Anschließend wurde der Jahresabschluss dem vereidigten Buchprüfer, Herrn
Rolf Gerstenecker, zur Prüfung vorgelegt. Nach
Vorlage des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Handelsgesetzbuch
im Prüfungsbericht wurde der geprüfte Abschluss dem Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 16.11.2011 zum Beschluss vorgelegt und einstimmig beschlossen. Damit
kann das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2010 im Rahmen einer
Gesellschafterversammlung endgültig festgestellt und die Aufsichtsräte sowie
die Geschäftsführung entlastet werden.
Des Weiteren ist in der
Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Die
Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von
276.565,07 EUR (Jahresfehlbetrag von
15.233,85 EUR zzgl. Verlustvortrag aus Vorjahren 261.331,22 EUR) auf neue Rechnung vorzutragen.