Vorlage-Nr.:

141/2011

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

26.04.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

03.05.2011

 

 

Betreff:

Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre Bahnhofsvorplatz für die Nutzungsänderung Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Geltungsbreich Veränderungsperre, Lageplan, Grundriss

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausnahme von der Veränderungssperre „Bahnhofsplatz“ für die  beabsichtigte Nutzungsänderung Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie auf dem Grundstück Bahnhofsplatz 14 wird zugestimmt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

03.05.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Vorhaben:

 

Bei der Stadtverwaltung Kornwestheim ist ein Baugesuch für eine Nutzungsänderung Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie auf dem Grundstück Bahnhofsplatzplatz 14 eingegangen. Dort soll in der ehemaligen Ladeneinheit NR. 3, die zuletzt als Praxis für Ergotherapie  auf einer Fläche von 112 qm genutzt wurde, ein Gastronomiebetrieb mit 52 qm Gastraum und 60 qm Nebenräumen  entstehen. Die Betriebszeiten sind von 11-23 Uhr vorgesehen.

 

Die rechtliche Situation:

 

Für den Bereich „ Bahnhofsvorplatz Ost. 1. Änderung “ hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim am 07.10.2010 eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel, einen Bebauungsplan aufzustellen, um mehr Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich nehmen zu können.  Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich vom Hirschgarten bis  an die Karlstraße.  Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Veränderungssperre Bahnhofsvorplatz Ost 1. Änderung.

 

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen gem § 14 Abs. 1 Nr.1 BauGB Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche  Anlagen nicht beseitigt werden.

 

Da die beabsichtigte Nutzungsänderung jedoch der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich nicht entgegensteht und deshalb ermöglicht werden soll, ist es erforderlich, auf der Rechtsrundlage von § 14 Abs.2 BauGB, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen, da ansonsten das Bauvorhaben durch die Veränderungssperre nicht durchgeführt werden könnte. Im Bereich des Gebäudes Bahnhofsplatz 14 sieht die Bebauungsplanänderung lediglich vor, Vergnügungsstätten (Spielhallen) aus bestimmten Bereichen (Ebenen 2-4) auszuschließen, eine Beschränkung von Gaststätten ist hier nicht vorgesehen.

 

Im Bereich der bisherigen Ergotherapie Praxis auf dem Grundstück Bahnhofsplatz 14  sieht die Verwaltung deshalb keine Bedenken gegen die Zulassung eines weiteren Gastronomiebetriebs, da hier bereits eine Vielzahl solcher Einrichtungen vorhanden ist und eine Konzentration auf diesen Teil des Bahnhofsplatzes durchaus gewollt ist. Eine Eingriffsmöglichkeit erwünscht ist auf der nördlichen Seite des Bahnhofsplatzes, wo die Verwaltung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Zukunft einheitliche Regelungen treffen will.

 

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Es wird empfohlen, eine Ausnahme von der Veränderungssperre „Bahnhofsvorplatz Ost. 1.Änderung “ für die Nutzungsänderung von  bisher Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie  auf dem Grundstück Bahnhofsplatz 14 zuzulassen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)