Betreff:
Erteilung
einer Ausnahme von der Veränderungssperre Bahnhofsvorplatz für die Nutzungsänderung
Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie
Anlage(n):
Mitzeichnung
Geltungsbreich Veränderungsperre, Lageplan, Grundriss
Beschlussvorschlag:
Der Ausnahme von der Veränderungssperre „Bahnhofsplatz“ für
die beabsichtigte Nutzungsänderung
Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie auf dem Grundstück
Bahnhofsplatz 14 wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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03.05.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Vorhaben:
Bei der Stadtverwaltung Kornwestheim
ist ein Baugesuch für eine Nutzungsänderung Ergotherapiepraxis in
Geflügelspezialitätengastronomie auf dem Grundstück Bahnhofsplatzplatz 14
eingegangen. Dort soll in der ehemaligen Ladeneinheit NR. 3, die zuletzt als
Praxis für Ergotherapie auf einer Fläche
von 112 qm genutzt wurde, ein Gastronomiebetrieb mit 52 qm Gastraum und 60 qm
Nebenräumen entstehen. Die
Betriebszeiten sind von 11-23 Uhr vorgesehen.
Die rechtliche Situation:
Für den Bereich „ Bahnhofsvorplatz
Ost. 1. Änderung “ hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim am 07.10.2010
eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel, einen Bebauungsplan
aufzustellen, um mehr Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung in diesem
Bereich nehmen zu können. Der
Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich vom Hirschgarten bis an die Karlstraße. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich
der Veränderungssperre Bahnhofsvorplatz Ost 1. Änderung.
Im Geltungsbereich der
Veränderungssperre dürfen gem § 14 Abs. 1 Nr.1 BauGB Vorhaben im Sinne von § 29
BauGB nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden.
Da die beabsichtigte
Nutzungsänderung jedoch der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich nicht
entgegensteht und deshalb ermöglicht werden soll, ist es erforderlich, auf der
Rechtsrundlage von § 14 Abs.2 BauGB, eine Ausnahme von der Veränderungssperre
zuzulassen, da ansonsten das Bauvorhaben durch die Veränderungssperre nicht
durchgeführt werden könnte. Im Bereich des Gebäudes Bahnhofsplatz 14 sieht die
Bebauungsplanänderung lediglich vor, Vergnügungsstätten (Spielhallen) aus
bestimmten Bereichen (Ebenen 2-4) auszuschließen, eine Beschränkung von
Gaststätten ist hier nicht vorgesehen.
Im Bereich der bisherigen
Ergotherapie Praxis auf dem Grundstück Bahnhofsplatz 14 sieht die Verwaltung deshalb keine Bedenken
gegen die Zulassung eines weiteren Gastronomiebetriebs, da hier bereits eine
Vielzahl solcher Einrichtungen vorhanden ist und eine Konzentration auf diesen
Teil des Bahnhofsplatzes durchaus gewollt ist. Eine Eingriffsmöglichkeit
erwünscht ist auf der nördlichen Seite des Bahnhofsplatzes, wo die Verwaltung
durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Zukunft einheitliche
Regelungen treffen will.
Empfehlung der Verwaltung:
Es wird empfohlen, eine Ausnahme von
der Veränderungssperre „Bahnhofsvorplatz Ost. 1.Änderung “ für die
Nutzungsänderung von bisher
Ergotherapiepraxis in Geflügelspezialitätengastronomie auf dem Grundstück Bahnhofsplatz 14
zuzulassen.