Vorlage-Nr.:

375/2010

Az.:

4 Susanne Nemetz
03 Dietmar Allgaier

Datum:

12.10.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

21.10.2010

 

 

Betreff:

Google Street View - Sachstandsbericht

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Antwort der Google Germany GmbH vom 10.9.2010

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Kenntnisnahme

öffentlich

21.10.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 26.03.2009 war das Thema „Google Street View“ erstmals behandelt worden (Vorlage-Nr. 81/2009).

Die SPD-Fraktion hatte damals um Prüfung gebeten, ob es möglich sei, im Rahmen des Straßenrechts oder des Straßenverkehrsrechts dem Suchmaschinenanbieter Google zu untersagen, Fotoaufnahmen auf Kornwestheimer Straßen zu machen.

 

Straßenrechtlich und straßenverkehrsrechtlich besteht keine Möglichkeit, die Fotoaufnahmen zu untersagen; datenschutzrechtlich hingegen ist das Thema „Street View“ kritisch zu bewerten.

 

Die Stadt Kornwestheim hatte im Mai 2009 die Firma Google Germany GmbH in Hamburg angeschrieben und mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung Kornwestheim sich der Rechtsauffassung der obersten datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden anschließe, wonach die Veröffentlichung von lokalisiert und systematisch bereitgestellten Bilddaten unzulässig sei, wenn hierauf Gesichter, Kfz-Kennzeichen oder Hausnummern erkennbar seien.

 

Die Stadtverwaltung Kornwestheim hat deshalb der Firma Google Germany GmbH untersagt

 

  1. im Rahmen des Projektes „Google Street View“ systematisch bereitgestellte Bilddaten aus dem Stadtgebiet (Gemarkung) von Kornwestheim zu veröffentlichen, wenn hierauf Gesichter, Kfz-Kennzeichnen oder Hausnummern erkennbar sind;

  2. entsprechende Bilddaten von Gebäuden und Grundstücken zu veröffentlichen, deren Darstellung nicht  verschleiert bzw. abstrakt erfolgt;

  3. entsprechende Bilddaten im Stadtgebiet (Gemarkung) von Kornwestheim zu erheben, bevor den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern die Möglichkeit eingeräumt wurde, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen und dadurch die Bereitstellung von Klarbildern zu unterbinden.

 

Um die Möglichkeit zum Widerspruch schon vor der Erhebung zu eröffnen, wurde von der Firma Google verlangt, die geplante Datenerhebung mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher bekanntzugeben. Die Widerspruchsmöglichkeit müsse selbstverständlich auch noch nach der Veröffentlichung bestehen.

 

Antwort der Firma Google Germany GmbH

Mit Schreiben vom 10.09.2010 hat die Firma Google Germany GmbH schließlich auf das Schreiben der Stadt Kornwestheim reagiert. Die Firma weist u. a. darauf hin, dass sie bereits im Juni 2009 mit dem hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der die Verhandlungen mit Google bezüglich des Produkts „Street View“ stellvertretend für die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes führe, einen 13-Punkte-Katalog von Maßnahmen erarbeitet habe, der den bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trage. Dieser Maßnahmenkatalog könne auf der Internetpräsenz des hamburgischen Datenschutzbeauftragten unter www.hamburg.de eingesehen werden.
Zusätzlich habe sich Google in diesem Jahr nach Ankündigung des Starts von „Street View“ in Deutschland mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten darauf verständigt, dass er Einblick in den von Google aufgesetzten Prozess zur Bearbeitung von Widersprüchen erhalte.

Google habe im Zuge dieser Vereinbarungen in Deutschland weiterreichende Zugeständnisse gemacht, als in allen anderen europäischen Ländern.

 

Widerspruchsverfahren

Zum Widerspruchsverfahren teilt die Firma mit, dass Eigentümer und Bewohner eines Gebäudes, die Bedenken gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Hauses in „Google Street View“ haben, bereits vor dem Start des Dienstes in Deutschland einer Veröffentlichung widersprechen könnten.

Bereits seit April 2009 bestehe die Möglichkeit, dies auf schriftlichem Wege zu tun. Schriftlicher Widerspruch könne zudem auch noch nach dem Start des Dienstes in Deutschland eingelegt werden.

 

Die Firma Google weist außerdem darauf hin, dass Google am 17. August 2010 ein Online-Tool eingerichtet habe, mit dem Widersprüche gegen die Veröffentlichung eines Gebäudes auf unkomplizierte Art und Weise eingelegt werden können. Das Online-Tool sei unter http://www.google.de/streetview zu finden. Es erlaube eine einfache Verifizierung des betreffenden Gebäudes und helfe, Missbrauch beim Einlegen von Widersprüchen auszuschließen.

 

Google habe sich außerdem bereiterklärt, die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs über das Online-Tool von zunächst vier auf acht Wochen zu verdoppeln, um den Bürgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder Wohnungen bei „Street View“ entscheiden, ausrechend Zeit für ihren Widerspruch zu geben.

 

Die Firma Google erklärt ferner, dass auch nach dem Start von „Street View“ selbstverständlich jederzeit und unbefristet Widerspruch gegen die Veröffentlichung eines Hauses eingelegt werden könne. Dies könne auf schriftlichem Wege geschehen oder über einen mit  „Probleme melden“ betitelten Button in der „Street View-Benutzeroberfläche“.

Darüber hinaus habe der hamburgische Datenschutzbeauftragte eine Handreichung erstellt, in der umfassend über alle Fragen zum Widerspruchsverfahren bei „Street View“ informiert werde. Sie könne auf der Internetpräsenz des hamburgischen Datenschutzbeauftragten unter www.hamburg.de eingesehen werden.

 

Abschließend weist die Firma Google darauf hin, dass inzwischen mehrere Gutachten die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit von „Street View“ sogar ohne die gegenüber dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten gemachten freiwilligen Zusagen bestätigt hätten.

 

In der Vereinbarung mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten hat sich die Firma Google u. a. auch dazu verpflichtet, die Befahrungspläne für „Street View“ vorab zu veröffentlichen. Sie können im Internet unter folgendem Link angesehen werden: http://maps.google.de.

 

Sammelwidersprüche

Sammelwiderspruchsverfahren, die von Kommunen organisiert werden, scheinen auf den ersten Blick bürgerfreundlich zu sein; das Innenministerium weist jedoch darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang zu rechtlichen und organisatorischen Unabwägbarkeiten kommen könne.

Die Stadt Kornwestheim hat deshalb auf ein Sammelwiderspruchsverfahren verzichtet und unterstützt stattdessen die Bürger durch Bereitstellung von Musterschreiben bei der Einlegung eines Widerspruchs.

 

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ferner darauf hingewiesen, dass es keine Möglichkeit gibt, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos öffentlicher Gebäude (wie z. B. Rathaus, Kulturhaus, Galerie, Schulen und Kindergärten, usw.) einzulegen. Etwaige Bedenken von Elternseite gegen die Internetveröffentlichung von Schul- bzw. Kindergartengebäuden könnten jedoch aufgegriffen werden, in dem das ordnungsgemäße Unkenntlichmachen („Verpixeln“) der Gesichter von Personen, die von Google evtl. gemeinsam mit solchen Gebäuden aufgenommen worden sind, überprüft wird. Dies könne selbstverständlich auch durch die jeweiligen Schulen oder Kindergärten selbst geschehen.

Vorgehensweise der Stadt Kornwestheim

Die Stadt Kornwestheim hat inzwischen der Veröffentlichung von Bildern sämtlicher Gebäude, die sich in städtischem Besitz befinden, widersprochen.

 

Die Städtische Wohnbau GmbH hat ebenfalls der Veröffentlichung von Bildern sämtlicher Gebäude, die sich in Besitz der Städtischen Wohnbau GmbH befinden, widersprochen.

 

Die Stadt Kornwestheim informiert über aktuelle Informationen zum Thema „Google Street View“ auf der Homepage; u. a. ist dort auch ein Musterschreiben für einen Widerspruch veröffentlicht.

Auch an der Bürgerinfo werden diese Musterschreiben für einen Widerspruch ausgegeben. Ein entsprechender Hinweis wurde in der Kornwestheimer Zeitung veröffentlicht.

 

Der Stadtverwaltung Kornwestheim ist nicht bekannt, wie viele Bürger aus Kornwestheim inzwischen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
1151_001.pdf