Vorlage-Nr.:

329/2010

Az.:

5 Yvonne Blum
5 Jeanette
Thevenot

Datum:

22.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

28.09.2010

 

 

Betreff:

Vorhaben bezogener Bebauungsplan "Flurstück 2061, Bergstraße" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan, Lageplan, Ansichten und Schnitte des Vorhabens, Durchführungsvertrag, weitere Anforderungen, Begründung und Merkblatt Landratsamt

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Flurstück 2061, Bergstraße“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

28.09.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Gebäude Bergstraße 10 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Haldenrain Süd" Nr. 12-393, der am 30.06.1980 in Kraft getreten ist. Das vorhandene Wohngebäude befindet sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), es genießt Bestandsschutz. Der derzeit gültige Bebauungsplan sieht entlang der Bergstraße eine 2-geschossige Wohnbebauung vor. Der rückwärtige Bereich, in dem das Wohngebäude steht, ist als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen.

 

Das Vorhaben

Das Wohnhaus soll aufgrund seiner geringen Wohnfläche eine wesentliche Erweiterung nach Westen - ebenfalls in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche - erfahren. Es ist ein eingeschossiger Anbau zur Vergrößerung des Erdgeschosses geplant. Aufgrund der Hanglage des Grundstückes tritt der Anbau von Süden als zweigeschossiger Baukörper in Erscheinung. Das Wohnhaus mit dem geplanten Anbau fügt sich gut in die vorhandene Umgebung ein und ergänzt das bestehende Wohngebiet.

Die beantragte Erweiterung kann nicht ohne Änderung des Bebauungsplanes genehmigt werden, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Der Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 2061 an der Bergstraße 10 mit einer Fläche von 563 m².

 

Vorhaben bezogener Bebauungsplan

Im vorderen Bereich des Grundstücks an der Bergstraße bleibt das Baufenster hinsichtlich seiner Tiefe sowie die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Haldenrain Süd“ Nr. 12-393 bestehen. Das Baufenster wird lediglich ca. 1 m nach Osten verschoben um eine senkrechte Anordnung von Stellplätzen zu ermöglichen und die Dachneigung wird mit 30 – 35° an die heutigen Erfordernisse angepasst, um einen besseren Ausbau des Dachgeschosses und eine energetische Nutzung in Form von Solaranlagen, zu ermöglichen.

Im rückwärtigen Bereich wird ein Baufenster ausgewiesen, dass das Bestandsgebäude sowie den neu geplanten Anbau umschließt. Durch die Ausweisung des zweiten Baufensters auf diesem Grundstück werden die Obergrenzen hinsichtlich der Grundflächenzahl der BauNVO nicht geändert.

 

Verfahren und weiteres Vorgehen

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a i. V. mit § 13 BauGB durchgeführt, da hier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Die zulässige Grundfläche von max. 20.000 m² wird nicht erreicht, da die Fläche des Plangebiets nur 563 m² beträgt. Es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Das Plangebiet ist im Flächennutzungs-plan als Wohnbaufläche dargestellt.

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird auf 2 Wochen verkürzt, die Zustimmung sämtlicher Angrenzer zum eingereichten Baugesuch liegen bereits vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Flurstück 2061, Bergstraße“ zu fassen.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
VEP Bergstr.pdf VEP Bergstr.pdf Merkblatt Boden 2009.pdf Merkblatt Boden 2009.pdf