Betreff:
Modifizierung
der Richtlinien für Ehrungen im Kultur- und Sportbereich der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1 - Ehrungsrichtlinien Kultur
Anlage 2 - Ehrungsrichtlinien Sport
Anlage 3 - Statut für besondere Ehrungen
Beschlussvorschlag:
1. Dem Richtlinienentwurf für Ehrungen im Kulturbereich
zuzustimmen.
2. Dem
Richtlinienentwurf für Ehrungen im Sportbereich zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
24.11.2011
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
15.12.2011
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zuge der Neufassung der Kultur- und Sportförderung im
vergangenen Jahr bestand Konsens darin, auch die Ehrungsrichtlinien für den
Kultur- und Sportbereich zu modifizieren und mit mehr „Praxisbezug“
auszugestalten.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit
mit dem Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V. und dem
Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. praxisorientierte Richtlinienentwürfe
für Ehrungen im Kultur- und Sportbereich erarbeitet. In diese Entwürfe wurden
die in den vergangenen Jahren regelmäßig vom Verwaltungs- und Finanzausschuss
beschlossenen Ausnahmefälle (Ausnahmen von der Altersbegrenzung) sowie weitere
sich notwendigerweise aus der Praxis ergebende Novellierungen aufgenommen bzw.
berücksichtigt.
In der in Anlage 1 und 2 beigefügten
Synopse sind die aktuellen Ehrungsrichtlinien (jeweils linke Spalte) und die
Richtlinienentwürfe (jeweils rechte Spalte) gegenübergestellt.
Die im Konsens
zwischen Verwaltung und dem jeweiligen Dachverband vorgeschlagenen Änderungen
und Ergänzungen sind in den Richtlinienentwürfen in roter Schrift eingefügt.
Die Vorschläge
des jeweiligen Dachverbands, die vom
Verwaltungsvorschlag abweichen, sind in blauer
Kursivschrift vermerkt. Der an diesen Stellen anders lautende
Verwaltungsvorschlag
ist in grüner
Schrift dargestellt.
Ein direkter Vergleich ist somit auf
einen Blick ersichtlich.
Im Folgenden werden die wesentlichen
Änderungs- und Modifizierungsvorschläge in den
neuzufassenden Ehrungsrichtlinien für den Kultur- und Sportbereich näher
erläutert:
a)
Die
Verwaltung schlägt vor, den Passus „alljährliche“ Ehrung“ (siehe Ziffer I)
durch „regelmäßige“ Ehrung zu ersetzen.
Hintergrund ist die Schaffung der Möglichkeit, im Falle eines
anhaltenden starken
Rückgangs der Anzahl der zu Ehrenden, aus organisatorischen und
finanziellen Gründen die
Ehrungsveranstaltung in einem größeren Zeitabstand
durchzuführen (z. B. alle zwei Jahre).
Die
Dachverbände sprechen sich für die Beibehaltung einer alljährlichen Ehrungsveranstaltung aus.
b)
Bei
Erreichen der für eine Ehrung vorausgesetzten kulturellen bzw. sportlichen Leistung sollen künftig auch Personen geehrt
werden können, die zwar keinem Kornwestheimer
Verein angehören, aber ihren Wohnsitz in Kornwestheim
haben (Ziffer I).
Ein
Ehrungsrichtlinienvergleich mit anderen Kommunen ergab, dass diese Regelung der gängigen Praxis entspricht.
Zustimmung der
Dachverbände.
c)
Aufhebung
der Altersbegrenzung für Ehrungen im Kultur- und Sportbereich.
Vor dem Hintergrund der regelmäßig erfolgten Ausnahmebeschlüsse von
der
Alterbegrenzung schlägt die Verwaltung vor, die Altersbegrenzung
generell
aufzuheben (Ziffer I).
Zustimmung der
Dachverbände.
c)
Verleihung
eines Ehrenpreises (Sachpreises) bei der zweiten Ehrung. Die Verleihung der silbernen Münze soll
ausschließlich für die Auszeichnung „Für besondere
Verdienste um die Kultur bzw. um den Sport“ vorbehalten sein (Ziffer II).
Zustimmung der
Dachverbände.
d)
Schaffung
einer Klausel, die es ermöglicht, auch Personen zu ehren, die besondere
Leistungen im
Kultur- bzw. Sportbereich erreicht haben, die aber nicht
unter die
jeweils aufgezählten Kriterien in Ziffer III fallen.
Zustimmung der
Dachverbände.
e) Auszeichnung
mit der Gedenkmünze „Für besondere Verdienste um die Kultur bzw. um den Sport“ (sog. Kultur- und
Sportpioniere):
Um
der Inflation der städtischen Auszeichnung mit o. g. Gedenkmünzen entgegenzuwirken, schlägt die Verwaltung vor,
die hierfür erforderlichen Maßstäbe und
Voraussetzungen strenger zu fassen.
Demzufolge
sollen nach Ansicht der Verwaltung künftig Personen erst geehrt werden können, die u. a. in 15-jähriger (bislang 10-jähriger)
ehrenamtlicher Tätigkeit in verantwortlicher
Position besondere Verdienste erbracht haben.
Der Stadtverband für Sport
Kornwestheim e. V. stimmt diesem Vorschlag zu
(siehe Anlage 2,
Ziffer V, Nr. 1).
Der Stadtausschuss für Sport und Kultur Kornwestheim e. V.
möchte an der ursprünglichen
Ehrungsvoraussetzung von 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit festhalten (siehe Anlage 1, Ziffer VI, Nr. 1).
Des Weiteren schlägt die
Verwaltung vor oben genanntem Hintergrund vor, pro Ehrung nicht mehr als eine Person mit der Gedenkmünze „Für besondere Verdienste um die Kultur bzw. um den Sport“ auszuzeichnen
(siehe Anlage 1 und 2, Ziffer VI bzw. V,
Nr. 2).
Die Dachverbände sprechen
sich dafür aus, an der Auszeichnung von maximal
zwei Personen pro Ehrungsveranstaltung festzuhalten.
Die neuzufassenden Ehrungsrichtlinien
sollen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Das Statut für besondere Ehrungen
(siehe Anlage 3) wird entsprechend den
Beschlussfassung redaktionell angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Modifizierungen der Ehrungsrichtlinien (rot bzw. grün dargestellt) für den Kultur- und
Sportbereich zuzustimmen.