Betreff:
Satzung
über die Benutzung der öffentlichen Tiefgaragen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Tiefgaragen
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, die in der Anlage beigefügte
Satzung zu erlassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.02.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.02.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangssituation:
Im Stadtgebiet von Kornwestheim gibt es mehrere öffentliche Tiefgaragen.
Polizeivollzugsdienst
und Gemeindlicher Vollzugsdienst kontrollieren im Rahmen der Streife regelmäßig
auch diese öffentlichen Tiefgaragen.
Im Rahmen der Kommunalen
Kriminalprävention wurde bereits vor einigen Jahren eine Benutzungsordnung für
die öffentlichen Tiefgaragen aufgestellt und dort auch deutlich sichtbar
ausgehängt.
Diese Benutzungsordnung
ermöglichte Polizeivollzugsdienst und Gemeindlichem Vollzugsdienst ein
grundsätzliches Einschreiten und ermöglichte auch das Aussprechen eines
Platzverweises.
Aktuelle Situation:
In der letzten Zeit wurde verstärkt festgestellt, dass die öffentlichen
Tiefgaragen nach wie vor ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche und zunehmend
auch für junge Erwachsene sind. Es wird dort „Party gemacht“, Alkohol
konsumiert, lautstark Musik gehört und Müll hinterlassen.
Die „Party-Gäste“ sind
inzwischen häufig polizeibekannt, werden zunehmend aggressiv und uneinsichtig
und befolgen ausgesprochene Platzverweise oft erst nach längeren Diskussionen.
Häufig ist es auch so,
dass bei einer späteren Nachkontrolle dieselben Personen wieder angetroffen
werden.
Um hier dem
Polizeivollzugsdienst und dem Gemeindlichen Vollzugsdienst ein wirksameres Einschreiten zu ermöglichen, wurde im Rahmen
der Kommunalen Kriminalprävention angeregt, für die öffentlichen Tiefgaragen
eine Benutzungsordnung zu erlassen, die bei Verstößen auch eine Ahndung im
Ordnungswidrigkeitenverfahren zulässt.
Satzung:
Eine solche
Benutzungsordnung ist im Rahmen einer Satzung rechtlich möglich, da Tiefgaragen
nicht Teil der öffentlichen Straße sind, sondern öffentliche Einrichtungen i.S.
der Gemeindeordnung.
Nach § 4 der
Gemeindeordnung können die Gemeinden die weisungsfreien Angelegenheiten durch
Satzung regeln; insbesondere kann die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung
geregelt werden.
Im Frühjahr 2009 wurde
z.B. die Benutzung der öffentlichen
Spielplätze in Kornwestheim durch eine entsprechende Satzung geregelt.
Die Verwaltung hat die
in der Anlage beigefügte "Satzung über die Benutzung der öffentlichen
Tiefgaragen" ausgearbeitet.
Der Entwurf wurde mit
dem Polizeivollzugsdienst, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst, dem Jugendreferat
und dem Fachbereich Gebäudemanagement abgestimmt.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt dem
Verwaltungs- und Finanzausschuss vor, dem Gemeinderat zu empfehlen, die in der
Anlage beigefügte Satzung zu erlassen.