Betreff:
Neuordnung
des Straßenraums in der südlichen Stuttgarter Straße im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Layher
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
- (nur
AUT): Der Entwurfsplanung für die Neuordnung des Straßenraums wird
zugestimmt und der Baubeschluss mit zu erwartenden Baukosten in Höhe von
rund 150.000,-- Euro wird gefasst.
- (nur VFA): Der Gewährung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 EUR auf der Haushaltsstelle
2.6300.9510, Maßnahme A 63000043, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt
durch einen vertraglich vereinbarten Kostenersatz in gleicher Höhe durch
die Fa. Layher.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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15.02.2011
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.03.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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2011
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2.6300.9510
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100.000,00
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Üpl
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Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 150.000 EUR - allerdings ist vertraglich geregelt, dass
Kosten für die Wiederherstellung des Gehwegs entlang der Stuttgarter Straße
von der diese Fläche beanspruchenden Firma Layher der Stadt ersetz werden.
Hierfür ist ein betrag von 50.000 EUR vereinbart.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr verschiedentlich
über die Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der Stuttgarter Strasse /
Lindenstrasse diskutiert. Im Rahmen der Hauhaltsplanberatungen wurde
beschlossen, die im Grundsatz bejahte Maßnahme aus Kostengründen nicht zur
Umsetzung im Jahr 2011 vorzusehen. Auch im Finanzplanungszeitraum sind keine
Mittel für die Herstellung des Kreisverkehrs und die in diesem Zusammenhang
vorgesehene Straßenraumneugestaltung entlang der Stuttgarter Straße vorgesehen.
Im Rahmen der Beratungen kam man
aber überein, einen Betrag in Höhe von 100.000,-- Euro zur Herstellung von Parkplätzen
und zur Neuordnung des östlichen Seitenraums der Stuttgarter Straße entlang des
Bauvorhabens Layher bereit zu stellen. Die Notwendigkeit zur Durchführung
dieser Maßnahme begründet sich einerseits aus dem derzeit laufenden Bauvorhaben
selbst. So ist zur Sicherstellung der Entwässerung des neuen Wohngebäudes die
Herstellung eines neuen Abwasserkanals im Bereich der Stuttgarter Straße bis
zur Albstraße – durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung - vorgesehen. Auch
sind im Zuge der privaten Hochbaumaßnahme die öffentlichen Gehwegbereiche
beansprucht worden. Eine Sanierung bzw. Wiederherstellung ist deshalb
unumgänglich. Zudem wird sich der Parkierungsdruck mit Aufsiedelung des
Bereichs insgesamt erhöhen. Um die Belastungen auf die angrenzenden Wohnbereiche
zu minimieren, ist die Schaffung von Längsparkierungsplätzen im unmittelbaren
Vorbereich des Bauvorhabens
erforderlich.
Bei der Planung berücksichtigt
wurden zum Einen die möglichen Synergieeffekte im Zusammenhang mit der
Kanalbaumaßnahme des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Zum Anderen fusst die
Planung auf den vom Gemeinderat im Grundsatz begrüßten Überlegungen zur Neugestaltung der
Stuttgarter Straße. Zudem wurde bei der Planung – insbesondere was die Lage des
künftigen Straßenrands anbelangt - die eventuelle Herstellung eines
Kreisverkehrs zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.
Die Entwurfsplanung für den
östlichen Seitenraum im Bereich zwischen der Hornbergstrasse und der Albstrasse
wird hiermit vorgelegt.
a) Bereich Hornbergstrasse bis zur südlichen Grundstücksgrenze des
Bauvorhabens Layher
Die Maßnahme beginnt im nördlichen
Bereich auf Höhe der heute vorhandenen Rechtsabbiegespur in die
Hornbergstrasse. Vorgesehen ist, den heutigen Gehwegbereich auf eine Breite von
3,5m zu verbreitern. Damit ist hier die Ausweisung eines getrennten Geh- und
Radwegs möglich. Im Gegenzug sollen die Bereiche des heute unmittelbar neben
der Fahrbahn der Stuttgarter Straße verlaufenden Radwegs zur Anlage von 3
„Parktaschen“ mit insgesamt 6 Längsparkplätzen genutzt werden. Zwischen den
Parktaschen sind Aufstellplätze für die Bereitstellung von Müllcontainer (am
Abholtag ) vorgesehen. Zur Sicherstellung der Zu- und Abfahrt in die
Tiefgarage muss an der südlichen Grundstücksgrenze des Bauvorhabens Layher ein
Zufahrtsbereich geschaffen werden. Die derzeit hier vorhandene
Informationstafel der Stadt Kornwestheim muss entfernt werden. Als Ersatz ist
die Anlage einer Halte- und Informationsbucht etwas weiter südlich im Bereich
des Flurneuordnungsamts vorgesehen.
Im Zuge der Maßnahme wird der
bestehende Randstein um ca. 1,0m nach Westen – in Richtung Straßenfläche -
versetzt. Die Profilbreite der Stuttgarter Straße verändert sich entsprechend
von heute ca. 9,7m auf künftig 8,7m Breite.
Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung
wird im Randbereich der Fahrbahn ein neuer Abwasserkanal verlegt. Der
vorhandene Kanal ist sowohl ob seines Zustands als auch hinsichtlich des
Durchmessers bzw. Tiefe nicht zur Aufnahme der Straßen- und Gebäudeentwässerung
geeignet. Die Kanalerneuerungsmaßnahme ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
eingeplant.
b) Bereich südliche Grundstücksgrenze des Bauvorhabens Layher bis zur
Albstraße
Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung
wird die weiter nördlich beginnende Kanalbaumaßnahme bis zum Einmündungsbereich
in die Albstrasse fortgesetzt. Analog dem nördlichen Bauabschnitt wird in
diesem Zusammenhang der heute vorhandene Randstein um rund 1,0m nach Westen
versetzt und der Querschnitt der Stuttgarter Straße auf ca. 8,6m verringert.
Der heutige Radweg wird in weiten Teilen entsiegelt und die vorhandenen
Grünbereiche entsprechend vergrößert. Ausnahme ist die Anlage der bereits o.a.
Infobucht im Vorbereich des Flurneuordnungsamtes. Der heutige Gehwegbereich
wird analog des unter a) beschriebenen Bereiches um rund 80cm auf dann 3,5m
verbreitert. Hier soll zukünftig ein getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen
werden.
c) Baumbilanz und Ver- und Entsiegelung
Bei Umsetzung der Maßnahmen sind im
Abschnitt zwischen der Hornberg- und Albstrasse insgesamt 6 Bäume zu fällen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Hainbuchen, die in diesem Bereich in sehr
engen 3-er-Gruppen zusammen stehen. Durch die Herausnahme von je einem Baum aus
diesen Gruppen werden auch die Entwicklungsmöglichkeiten des verbleibenden
Baumbestands verbessert. Hinzu kommen die in den nach Umsetzung vergrößerten
Grünbereichen besseren Entwicklungsmöglichkeiten des Baumbestands. In den neu
entsiegelten Bereichen ist die Neupflanzung von insgesamt 13 Bäumen vorgesehen,
sodass sich durch die Maßnahme ein positiver Saldo von 7 Bäumen ergibt.
Im Rahmen der Maßnahme sind rund
140qm neu zu versiegeln. Dem gegenüber stehen rund 430qm zu entsiegelnde
Fläche. In der Bilanz können also rund 290qm entsiegelt und die Flächen sowohl
aus funktionaler und gestalterischer als auch ökologischer Sicht positiv
entwickelt werden.
d) Kosten und Finanzierung
Hinsichtlich der Kosten und
Finanzierung der Maßnahme ist zwischen 3 unterschiedlichen Kostenträgern zu
differenzieren.
1. In die Zuständigkeit des Eigenbetriebs Stadtentwässerung fällt
die Kanalbaumaßnahme inklusive der Wiederherstellung der in Anspruch genommenen
Straßenbereiche. Im Rahmen einer Kostenschätzung wurde hierfür ein Betrag in
Höhe von rund 300.000,-- Euro ermittelt. Die hierfür erforderlichen Mittel sind
im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vorhanden.
2. In die Zuständigkeit der Stadt Kornwestheim fallen im
Wesentlichen die Herstellung der Längsparkierer, die Entsiegelung und Neuanlage
heute asphaltierter Flächen, die Straßenbeleuchtung sowie die notwendigen
Belagsarbeiten. Eine Grobkostenschätzung hat ergeben, dass für die Herstellung
des unter a) beschriebenen Abschnitts mit einem Betrag in Höhe von rund
45.000,-- Euro und für den unter b) beschriebenen Bereich mit einem Betrag in
Höhe von rund 55.000,-- Euro zu rechnen ist.
Die erforderlichen Haushaltsmittel
in Höhe von gesamt 100.000,-- Euro sind im Haushaltsplan der Stadt Kornwestheim
auf der Haushaltsstelle 2.6300.9510, A 6300.0043 vorhanden.
3. Die Kosten in Höhe von 100.000,--
Euro, die von der Stadt zu tragen sind, beinhalten nicht die Wiederherstellung
der durch die Baumaßnahme Layher
beschädigten Gehwegbereiche. Hierfür wurde ein Betrag in Höhe von rund
50.000,-- Euro ermittelt. Diese Kosten sind nach dem Verursacherprinzip von der
Fa. Layher zu tragen. Da auch diese Maßnahme sinnvollerweise durch die Stadt
abgewickelt werden sollte, wurde im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung
zwischen der Stadt und der Wohnbaufirma festgelegt, dass dieser Betrag
entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten an die Stadt zu erstatten ist.
Aus formaler Sicht bedeutet dies zunächst eine überplanmäßige Ausgabe, der aber
eine entsprechende Einnahme entgegen gestellt werden kann.