Vorlage-Nr.:

46/2011

Az.:

02 Michael Koepple

Datum:

09.02.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

15.02.2011

 

 

Betreff:

Neuordnung des Straßenraums in der südlichen Stuttgarter Straße im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Layher

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

  1. (nur AUT): Der Entwurfsplanung für die Neuordnung des Straßenraums wird zugestimmt und der Baubeschluss mit zu erwartenden Baukosten in Höhe von rund 150.000,-- Euro wird gefasst.
  2. (nur VFA): Der Gewährung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 EUR auf der Haushaltsstelle 2.6300.9510, Maßnahme A 63000043, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch einen vertraglich vereinbarten Kostenersatz in gleicher Höhe durch die Fa. Layher.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

15.02.2011

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

17.03.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

 

 

 

 

 

2011

2.6300.9510

100.000,00

Üpl

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 150.000 EUR - allerdings ist vertraglich geregelt, dass Kosten für die Wiederherstellung des Gehwegs entlang der Stuttgarter Straße von der diese Fläche beanspruchenden Firma Layher der Stadt ersetz werden. Hierfür ist ein betrag von 50.000 EUR vereinbart.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr verschiedentlich über die Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der Stuttgarter Strasse / Lindenstrasse diskutiert. Im Rahmen der Hauhaltsplanberatungen wurde beschlossen, die im Grundsatz bejahte Maßnahme aus Kostengründen nicht zur Umsetzung im Jahr 2011 vorzusehen. Auch im Finanzplanungszeitraum sind keine Mittel für die Herstellung des Kreisverkehrs und die in diesem Zusammenhang vorgesehene Straßenraumneugestaltung entlang der Stuttgarter Straße vorgesehen.

Im Rahmen der Beratungen kam man aber überein, einen Betrag in Höhe von 100.000,-- Euro zur Herstellung von Parkplätzen und zur Neuordnung des östlichen Seitenraums der Stuttgarter Straße entlang des Bauvorhabens Layher bereit zu stellen. Die Notwendigkeit zur Durchführung dieser Maßnahme begründet sich einerseits aus dem derzeit laufenden Bauvorhaben selbst. So ist zur Sicherstellung der Entwässerung des neuen Wohngebäudes die Herstellung eines neuen Abwasserkanals im Bereich der Stuttgarter Straße bis zur Albstraße – durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung - vorgesehen. Auch sind im Zuge der privaten Hochbaumaßnahme die öffentlichen Gehwegbereiche beansprucht worden. Eine Sanierung bzw. Wiederherstellung ist deshalb unumgänglich. Zudem wird sich der Parkierungsdruck mit Aufsiedelung des Bereichs insgesamt erhöhen. Um die Belastungen auf die angrenzenden Wohnbereiche zu minimieren, ist die Schaffung von Längsparkierungsplätzen im unmittelbaren Vorbereich des Bauvorhabens  erforderlich.

 

Bei der Planung berücksichtigt wurden zum Einen die möglichen Synergieeffekte im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Zum Anderen fusst die Planung auf den vom Gemeinderat im Grundsatz begrüßten  Überlegungen zur Neugestaltung der Stuttgarter Straße. Zudem wurde bei der Planung – insbesondere was die Lage des künftigen Straßenrands anbelangt - die eventuelle Herstellung eines Kreisverkehrs zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

 

Die Entwurfsplanung für den östlichen Seitenraum im Bereich zwischen der Hornbergstrasse und der Albstrasse wird hiermit vorgelegt.

 

 

 

a) Bereich Hornbergstrasse bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Bauvorhabens Layher

 

Die Maßnahme beginnt im nördlichen Bereich auf Höhe der heute vorhandenen Rechtsabbiegespur in die Hornbergstrasse. Vorgesehen ist, den heutigen Gehwegbereich auf eine Breite von 3,5m zu verbreitern. Damit ist hier die Ausweisung eines getrennten Geh- und Radwegs möglich. Im Gegenzug sollen die Bereiche des heute unmittelbar neben der Fahrbahn der Stuttgarter Straße verlaufenden Radwegs zur Anlage von 3 „Parktaschen“ mit insgesamt 6 Längsparkplätzen genutzt werden. Zwischen den Parktaschen sind Aufstellplätze für die Bereitstellung von Müllcontainer (am Abholtag ) vorgesehen. Zur Sicherstellung der Zu- und Abfahrt in die Tiefgarage muss an der südlichen Grundstücksgrenze des Bauvorhabens Layher ein Zufahrtsbereich geschaffen werden. Die derzeit hier vorhandene Informationstafel der Stadt Kornwestheim muss entfernt werden. Als Ersatz ist die Anlage einer Halte- und Informationsbucht etwas weiter südlich im Bereich des Flurneuordnungsamts vorgesehen.

Im Zuge der Maßnahme wird der bestehende Randstein um ca. 1,0m nach Westen – in Richtung Straßenfläche - versetzt. Die Profilbreite der Stuttgarter Straße verändert sich entsprechend von heute ca. 9,7m auf künftig 8,7m Breite.

 

 

Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird im Randbereich der Fahrbahn ein neuer Abwasserkanal verlegt. Der vorhandene Kanal ist sowohl ob seines Zustands als auch hinsichtlich des Durchmessers bzw. Tiefe nicht zur Aufnahme der Straßen- und Gebäudeentwässerung geeignet. Die Kanalerneuerungsmaßnahme ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingeplant.

 

b) Bereich südliche Grundstücksgrenze des Bauvorhabens Layher bis zur Albstraße

Vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung wird die weiter nördlich beginnende Kanalbaumaßnahme bis zum Einmündungsbereich in die Albstrasse fortgesetzt. Analog dem nördlichen Bauabschnitt wird in diesem Zusammenhang der heute vorhandene Randstein um rund 1,0m nach Westen versetzt und der Querschnitt der Stuttgarter Straße auf ca. 8,6m verringert. Der heutige Radweg wird in weiten Teilen entsiegelt und die vorhandenen Grünbereiche entsprechend vergrößert. Ausnahme ist die Anlage der bereits o.a. Infobucht im Vorbereich des Flurneuordnungsamtes. Der heutige Gehwegbereich wird analog des unter a) beschriebenen Bereiches um rund 80cm auf dann 3,5m verbreitert. Hier soll zukünftig ein getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen werden.

 

c) Baumbilanz und Ver- und Entsiegelung

Bei Umsetzung der Maßnahmen sind im Abschnitt zwischen der Hornberg- und Albstrasse insgesamt 6 Bäume zu fällen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Hainbuchen, die in diesem Bereich in sehr engen 3-er-Gruppen zusammen stehen. Durch die Herausnahme von je einem Baum aus diesen Gruppen werden auch die Entwicklungsmöglichkeiten des verbleibenden Baumbestands verbessert. Hinzu kommen die in den nach Umsetzung vergrößerten Grünbereichen besseren Entwicklungsmöglichkeiten des Baumbestands. In den neu entsiegelten Bereichen ist die Neupflanzung von insgesamt 13 Bäumen vorgesehen, sodass sich durch die Maßnahme ein positiver Saldo von 7 Bäumen ergibt.

 

Im Rahmen der Maßnahme sind rund 140qm neu zu versiegeln. Dem gegenüber stehen rund 430qm zu entsiegelnde Fläche. In der Bilanz können also rund 290qm entsiegelt und die Flächen sowohl aus funktionaler und gestalterischer als auch ökologischer Sicht positiv entwickelt werden.

 

d) Kosten und Finanzierung

Hinsichtlich der Kosten und Finanzierung der Maßnahme ist zwischen 3 unterschiedlichen Kostenträgern zu differenzieren.

 

1. In die Zuständigkeit des Eigenbetriebs Stadtentwässerung fällt die Kanalbaumaßnahme inklusive der Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Straßenbereiche. Im Rahmen einer Kostenschätzung wurde hierfür ein Betrag in Höhe von rund 300.000,-- Euro ermittelt. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung vorhanden.

 

2. In die Zuständigkeit der Stadt Kornwestheim fallen im Wesentlichen die Herstellung der Längsparkierer, die Entsiegelung und Neuanlage heute asphaltierter Flächen, die Straßenbeleuchtung sowie die notwendigen Belagsarbeiten. Eine Grobkostenschätzung hat ergeben, dass für die Herstellung des unter a) beschriebenen Abschnitts mit einem Betrag in Höhe von rund 45.000,-- Euro und für den unter b) beschriebenen Bereich mit einem Betrag in Höhe von rund 55.000,-- Euro zu rechnen ist.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von gesamt 100.000,-- Euro sind im Haushaltsplan der Stadt Kornwestheim auf der Haushaltsstelle 2.6300.9510, A 6300.0043 vorhanden.

 

 

 

 

 

 

3. Die Kosten in Höhe von 100.000,-- Euro, die von der Stadt zu tragen sind, beinhalten nicht die Wiederherstellung der durch die Baumaßnahme Layher beschädigten Gehwegbereiche. Hierfür wurde ein Betrag in Höhe von rund 50.000,-- Euro ermittelt. Diese Kosten sind nach dem Verursacherprinzip von der Fa. Layher zu tragen. Da auch diese Maßnahme sinnvollerweise durch die Stadt abgewickelt werden sollte, wurde im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt und der Wohnbaufirma festgelegt, dass dieser Betrag entsprechend der tatsächlich anfallenden Kosten an die Stadt zu erstatten ist. Aus formaler Sicht bedeutet dies zunächst eine überplanmäßige Ausgabe, der aber eine entsprechende Einnahme entgegen gestellt werden kann.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdf Lageplan.pdf