Betreff:
Vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans „Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung“
- Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit
örtlichen Bauvorschriften „Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung" zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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27.09.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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29.09.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
14.04.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften "„Pattonville Süd, 2.
Teilabschnitt West - 1. Änderung„" gefasst (s.
Vorlage 110/2011).
Der bestehende Bebauungsplan weist
für die Einfamilienhausgrundstücke im Westen und Süden des Planbereiches
ausschließlich eine Bebauung mit Satteldach aus. Die Nachfrage zeigt aber ein
starkes Interesse an einer Bebauung mit flachen und flachgeneigten
Dächern. Diese ist auch im Bebauungsplan Pattonville Süd, 1.Teilabschnitt Nord
möglich und durchgehend realisiert.
Zur Sicherung der städtebaulichen
Ordnung ist es sinnvoll, die zulässige Dachform an die Festsetzungen des
nördlich gelegenen und bereits vollständig aufgesiedelten
ersten Teilabschnitts anzupassen und künftig auch im 2. Teilabschnitt flache
Dächer zuzulassen.
So ist ein einheitliches
Erscheinungsbild der Bebauung im Bereich des Bauabschnitts 5 gewährleistet.
In Folge der Änderung der Dachform
sind auch die zulässigen Gebäudehöhen entsprechend angepasst worden. So ist am
westlichen und südlichen Gebietsrand die maximale Gebäudehöhe auf 6,50m
festgesetzt. Zur Nutzung der Dachflächen darf gemäß den Festsetzungen des
Bebauungsplans diese Höhe mit Dachaufbauten bis maximal 30% der Grundfläche des
darunter liegenden Geschosses ausnahmsweise auf 8,50m erhöht werden. Mit dieser
Festsetzung soll ein aus städtebaulicher Sicht verträglicher Gebietsrand,
insbesondere am Übergang zu den Freiflächen im Westen und Süden, gewährleistet
werden.
Zudem ergaben sich im Zuge der
Erschließungsplanung geringfügige Änderungen. So wurden z.B. einzelne
Verkehrsgrünflächen zugunsten der Baumquartiere vergrößert. Auch konnte ein Leitungsrecht
für die Entwässerung der Grundstücke im Utahweg in Richtung Süden entfallen.
Weiter wurden im Bebauungsplan die Flächen der Skateranlage,
des Bolzplatz und des Lärmschutzwalls entlang der Aldinger
Strasse gemäß ihres ausgeführten Zustands
planungsrechtlich gesichert. Das im Zuge des
Bebauungsplanverfahren beauftragte Lärmgutachten (siehe Anlage) ergab
die Notwendigkeit eines aktiven Lärmschutz für die Skateranlage.
Diese wurde ebenfalls planrechtlich gesichert.
Die geplanten Änderungen wurden mit
dem Zweckverband besprochen und entsprechen den städtebaulichen Zielsetzungen
des vom Büro ORPlan entwickelten Rahmenplans für die
Entwicklung von Pattonville.
Verfahrensabwicklung
Da die vorgesehenen
Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das
Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. Es wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – hier dem
Zweckverband Pattonville-Sonnenberg. Von diesem erfolgte am 04.08.2011 die
Zustimmung zu dieser Änderung.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 06.05.2011 öffentlich bekannt gemacht, es sind
keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Der Grünordnungsplan des
derzeit geltenden Bebauungsplanes bleibt unverändert bestehen und wurde dem
Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss des Ursprungsbebauungs-plans
(Vorlage 284/2005) zur Verfügung gestellt.
Das bereits 1996
erarbeitete Gutachten „Erhaltung der Mehlschwalben in Pattonville, Grundlagen
für ein Gesamtkonzept“ ist auch Bestandteil von diesem Bebauungsplan, es wurde
dem Gemeinderat mit dem Bauungsplan „Pattonville, II Realisierungsabschnitt“
(Vorlage 309/1996) zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung hat das Verfahren nunmehr einen
Stand erreicht, an dem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst
werden kann..