Vorlage-Nr.:

300/2011

Az.:

5 Daniela Gerock

Datum:

21.09.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

27.09.2011

 

 

Betreff:

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung“ - Satzungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung" zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

27.09.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

29.09.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "„Pattonville Süd, 2. Teilabschnitt West - 1. Änderung„" gefasst (s. Vorlage 110/2011).

Der bestehende Bebauungsplan weist für die Einfamilienhausgrundstücke im Westen und Süden des Planbereiches ausschließlich eine Bebauung mit Satteldach aus. Die Nachfrage zeigt aber ein starkes Interesse an einer Bebauung mit flachen und flachgeneigten Dächern. Diese ist auch im Bebauungsplan Pattonville Süd, 1.Teilabschnitt Nord möglich und durchgehend realisiert.

 

Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung ist es sinnvoll, die zulässige Dachform an die Festsetzungen des nördlich gelegenen und bereits vollständig aufgesiedelten ersten Teilabschnitts anzupassen und künftig auch im 2. Teilabschnitt flache Dächer zuzulassen.

So ist ein einheitliches Erscheinungsbild der Bebauung im Bereich des Bauabschnitts 5 gewährleistet.

In Folge der Änderung der Dachform sind auch die zulässigen Gebäudehöhen entsprechend angepasst worden. So ist am westlichen und südlichen Gebietsrand die maximale Gebäudehöhe auf 6,50m festgesetzt. Zur Nutzung der Dachflächen darf gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans diese Höhe mit Dachaufbauten bis maximal 30% der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses ausnahmsweise auf 8,50m erhöht werden. Mit dieser Festsetzung soll ein aus städtebaulicher Sicht verträglicher Gebietsrand, insbesondere am Übergang zu den Freiflächen im Westen und Süden, gewährleistet werden.

Zudem ergaben sich im Zuge der Erschließungsplanung geringfügige Änderungen. So wurden z.B. einzelne Verkehrsgrünflächen zugunsten der Baumquartiere vergrößert. Auch konnte ein Leitungsrecht für die Entwässerung der Grundstücke im Utahweg in Richtung Süden entfallen. Weiter wurden im Bebauungsplan die Flächen der Skateranlage, des Bolzplatz und des Lärmschutzwalls entlang der Aldinger Strasse gemäß ihres ausgeführten Zustands planungsrechtlich gesichert. Das im Zuge des Bebauungsplanverfahren beauftragte Lärmgutachten (siehe Anlage) ergab die Notwendigkeit eines aktiven Lärmschutz für die Skateranlage. Diese wurde ebenfalls planrechtlich gesichert.

 

Die geplanten Änderungen wurden mit dem Zweckverband besprochen und entsprechen den städtebaulichen Zielsetzungen des vom Büro ORPlan entwickelten Rahmenplans für die Entwicklung von Pattonville.

 

 

 

Verfahrensabwicklung

Da die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben – hier dem Zweckverband Pattonville-Sonnenberg. Von diesem erfolgte am 04.08.2011 die Zustimmung zu dieser Änderung.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.05.2011 öffentlich bekannt gemacht, es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Der Grünordnungsplan des derzeit geltenden Bebauungsplanes bleibt unverändert bestehen und wurde dem Gemeinderat bereits beim Satzungsbeschluss des Ursprungsbebauungs-plans (Vorlage 284/2005) zur Verfügung gestellt.


Das bereits 1996 erarbeitete Gutachten „Erhaltung der Mehlschwalben in Pattonville, Grundlagen für ein Gesamtkonzept“ ist auch Bestandteil von diesem Bebauungsplan, es wurde dem Gemeinderat mit dem Bauungsplan „Pattonville, II Realisierungsabschnitt“ (Vorlage 309/1996) zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Verwaltung hat das Verfahren nunmehr einen Stand erreicht, an dem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden kann..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
PVSüd.pdf PVSüd.pdf Satzung.pdf Satzung.pdf Lärmgutachten PV Süd 2. Teilabschnitt West 1. Änd.pdf Lärmgutachten PV Süd 2. Teilabschnitt West 1. Änd.pdf Gutachten Mehlschwalben.pdf Gutachten Mehlschwalben.pdf 26-521_GOP.pdf 26-521_GOP.pdf