Betreff:
Umbau
Kulturhaus und Neubau der Stadtbücherei - a) Vorlage der ausgearbeiteten
Entwurfspläne b) Vorlage der Kostenberechnung c) Zeitplan
Anlage(n):
Mitzeichnung
Entwurfspläne, Gesamtkostenaufstellung, Rahmenterminplan
Beschlussvorschlag:
- Den
Entwurf als Grundlage für die weitere Vorbereitung der Baumaßnahme
(Werkplanung und Ausschreibung) zu beschließen
- Die vorgelegte Kostenberechnung
mit der Maßgabe zu beschließen, dass die vom Pächter gewünschten Maßnahmen
sowie die von der Verwaltung empfohlene Herstellung eines
Terrassenbereichs in das Projekt und in die Kostenberechnung einbezogen
werden.
- Den Zeitplan zustimmend zur
Kenntnis zu nehmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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30.11.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
1. Erläuterung der ausgearbeiteten
Entwurfspläne
Vom Architekten sind in den
vergangenen Monaten gemeinsam mit den Fachingenieuren die Vorentwurfspläne für
das genannte Projekt weiter konkretisiert und verfeinert worden.
Dabei haben sich in einigen
Bereichen noch Veränderungen ergeben, die aber nicht grundsätzlicher Art sind.
Bei den Veränderungen ist darauf geachtet worden, dass der Kostenrahmen nach
wie vor eingehalten wird und die angedachten Funktionen weiterhin gewährleistet
werden können. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Abstimmungen mit dem
Fachplaner für Bühnentechnik sowie mit dem Brandschutzsachverständigen. Der Fachplaner
für Bühnentechnik hat auf der Grundlage der vom Kulturmanagement angedachten
und gewünschten Nutzungen der Säle die notwendige Bühnetechnik und
Bühnenausstattung (Bühnenmaschinerie, Beschallung incl. Lautsprecher,
Beleuchtung, Vorhänge, Übertragungsgeräte, Kommunikationstechnik) geplant und
kostenmäßig erfasst.
Bei beiden Foyers ist nicht nur auf
eine hohe architektonische Qualität, sondern auch auf eine „Bespielbarkeit“
dieser ggf. eigenen Veranstaltungseinheiten geachtet worden.
In die planerischen Überlegungen
insbesondere für den Festsaal- und Foyerbereich sind auch die Anregungen des
Pächters eingeflossen.
Die Pläne werden in der Sitzung vom
Architekten erläutert.
2. Vorlage der Kostenberechnung
Der Kostenrahmen für das Projekt
wurde im Mai d.J. vom Gemeinderat auf 19,0 Mio EUR festgelegt.
Bei den weiteren Ausarbeitungen und
Abstimmungen ist sehr gewissenhaft auf diese Vorgabe geachtet worden, wobei im
Falle von Budgeterhöhungen in einzelnen Gewerken bzw. Bereichen sofort auch
entsprechende Ausgleiche gesucht wurden, damit bei ausreichender Funktionalität
und qualitätvoller Ausstattung der Kostenrahmen gehalten werden kann.
Setzt man bei den Baumaßnahmen aller
Funktionsbereiche die Mehrwertsteuer mit 19% an, so ergibt sich ein
Gesamtkostenaufwand von 19.645.000 EUR . Zu unterscheiden sind aber die
Bereiche mit umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Vermietungen. Je
nachdem sind bei den jeweiligen zuordenbaren Baukosten Vorsteuern abzuziehen.
Unter Maßgabe dieser Differenzierung, die sich ja in den tatsächlich zu
bezahlenden Baukosten niederschlägt, ergibt sich eine Gesamtkostensumme von
18.598.000 EUR.
Wie aus der beigefügten Aufstellung
zu entnehmen ist, ist bei dieser Gesamtkostensumme die Kühlung der Räume auf
der Basis der Geothermietechnik eingerechnet.
In den Gesprächen mit dem Pächter
sind von ihm Maßnahmen genannt worden, die seiner Meinung nach unabdingbar für
eine gut organisierbare Bewirtschaftung von Festsaal und Foyer sind. Dazu
gehört bei Großveranstaltungen eine Anlieferung der Speisen über den Tiefhof
von der Kantstraße, die mittels Aufzug zur Ausgabe auf die Ebene des Festsaals
gebracht werden. Ebenso gehören dazu auch Getränkekühllager in unmittelbarer
Nähe zum Foyer. Diese Maßnahmen bedingen einen zusätzlichen Kostenaufwand von
ca. 135.000 EUR.
Die Verwaltung ist der Auffassung,
dass aufgrund des Zieles einer optimalen Bewirtschaftung der Räumlichkeiten man
sich diesen Wünschen und Forderungen nicht verschließen sollte. Da diese
Maßnahmen auch dem kommerziellen Bereich zuzuordnen sind, ist hier nicht die
volle Mehrwertsteuer anzusetzen, so dass diese Kosten sich tatsächlich mit ca.
115.000 EUR niederschlagen dürften.
Die Verwaltung empfiehlt darüber
hinaus zur Aufwertung des östlichen Freibereichs vor dem Festsaal die
Herstellung einer Freiterrasse einschließlich Beleuchtung. Die Gesamtkosten
hierfür belaufen sich auf ca. 27.000 EUR (entspricht unter Berücksichtigung des
Vorsteuerabzugs- Schlüssels ca. 24.000 EUR).
Die Differenz von dann 18.737.000
EUR zu 19.000.000 EUR würde zunächst eine „Reserve“ für Unvorhergesehenes
darstellen.
3. Zeitplan
Der Zeitplan ist an dem Ziel
ausgerichtet, dass das Projekt Ende 2012 fertig gestellt sein muss. Die
Abbruchmaßnahmen sind ab Ende April / Anfang Mai 2011 vorgesehen. Entsprechend
vorher liegt nicht nur die Bauantragstellung und das Genehmigungsverfahren,
sondern vor allem die Werkplanung mit der Ausschreibung eines nicht
unerheblichen Teils der Gewerke. Die Rohbauarbeiten werden im Juli begonnen. Es
ist beabsichtigt, Ende Juni einen Großteil der Gewerke ( ca. 70 %
Auftragsvolumen) zu vergeben, so dass noch vor Rohbaubeginn eine deutliche
Sicherheit für die Kosteneinhaltung des Projektes vorliegen wird. Im Falle von
sich abzeichnenden Mehrkosten gegenüber den Ansätzen der Kostenberechnung
besteht dann noch die Möglichkeit der Kosteneinsparung bei den noch nicht
vergebenen Gewerken. Dieses Verfahren garantiert zu einem Teil die
Kosteneinhaltung. Weiter ist darauf zu achten, dass eine sehr genaue
Kostenfortschreibung auf der Basis nicht nur der Vergabesummen, sondern auch
der verarbeiteten Massen kontinuierlich im Zuge des Baufortschritts erfolgt.