Betreff:
Eugen-Bolz-
Schule - Frage des behindertengerechten Ausbaus des geplanten Erweiterungsteils
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2011 eine
Untersuchung zur Herstellung der Barrierefreiheit in allen Kornwestheimer
Schulen vorzulegen (einschließlich der möglichen Lage von Aufzügen, Kosten und
sonstige Realisierungsbedingungen), damit auf dieser Grundlage eine
Realisierungszeitfolge festgelegt werden kann.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
30.11.2010
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Bei der Beschlussfassung zur Erweiterung der Eugen-Bolz-Schule ist die Frage der
Barrierefreiheit aufgeworfen worden.
Es ist richtig, dass bei Neubauten
von Schulen und Kindergärten auf die Barrierefreiheit, d.h. barrierefreie
Zugänglichkeit der einzelnen Schulbereiche, zu achten ist.
Grundsätzlich ist auch aus Sicht der
Stadt Kornwestheim, insbesondere auch aus Sicht der Verwaltung festzuhalten,
dass die Bemühungen der öffentlichen Hand dahin gehen müssen, die öffentlichen
Gebäude behinderten Menschen zugänglich zu machen. Der Augenmerk ist darauf zu
richten, nicht nur bei Erweiterungen, sondern auch bei Bestandsgebäuden die
Zugänglichkeit und Erreichbarkeit durch Behinderte zu prüfen. Dies erfordert in
der Zukunft umfangreiche bauliche und finanzielle Aufwendungen, aber auch
organisatorische Kreativität. So wäre es durchaus denkbar, die Klasse des
Gymnasiums, in der sich ein behinderter Schüler/Schülerin befindet, im
Erdgeschoss der Südbaus unterzubringen. Von dort aus könnte mittels eines Lifts
der/die Behinderte in das 1. OG gelangen, wo auch zahlreiche Fachräume
vorhanden sind.
Ob es sinnvoll ist, bei einem
untergeordneten Erweiterungsteil, wie er bei der Eugen-Bolz-Schule vorgesehen
ist, eine barrierefreie Zugänglichkeit einzuplanen, obwohl das eigentliche
Schulgebäude nicht barrierefrei ist, muss diskutiert werden, denn damit würde
nach außen suggeriert, dass die Eugen-Bolz-Schule für Behinderte zugänglich
ist; aber es würde sich lediglich um wenige nicht ständig benutzte Räume
handeln.
Die Verwaltung schlägt angesichts
dieses speziellen Falles, aber auch angesichts der allgemeinen Problematik
folgendes Vorgehen vor:
- Der Erweiterungsbau der Eugen-Bolz-Schule wird so
realisiert, wie bislang geplant.
- Die Verwaltung sichert zu, dass bis Mitte 2011 eine
Untersuchung für alle Kornwestheimer Schulen vorliegt, wie mittel- bis
längerfristig eine Barrierefreiheit an allen Kornwestheimer Schulen
gewährleistet werden kann (Organisation der Belegung von Räumen, Standort
für entsprechende Aufzüge oder Lifts, Kosten, Realisierungsbedingungen).
- Über die zeitliche Abfolge der Realisierung einzelner
Maßnahmen wäre gesondert zu beschließen.