Vorlage-Nr.:

296/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
5 Steffen Sauer

Datum:

07.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

14.09.2010

 

 

Betreff:

Bebauungsplan im Bereich Salamander-Areal - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Bereich des Salamander – Areals zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

14.09.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

30.09.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 11.02.2010 ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Flächen des „Salamander-Areals“ vorgestellt.

 

Die Immovation AG als neue Eigentümerin beabsichtigt im nördlichen Bereich des in weiten Teilen denkmalgeschützten Areals eine weitgehende Sicherung und Erhaltung der Bestandsgebäude. Für diesen Bereich ist - entsprechend der bisherigen Nutzung – von der Entwicklung eines Büro- und Dienstleistungsstandorts auszugehen.

Südlich der bestehenden Zufahrt auf das Areal ist ein 6-geschossiges Parkhaus vorgesehen.  Im EG soll eine Ladeneinheit (Discounter/Verbrauchermarkt) entstehen.

Südlich des Parkhauses ist - anstelle des heutigen Festsaales - ein Boardinghaus mit einer gastronomischen Einrichtung geplant.

Das ehemalige Feuerwehrgerätehaus am südlichen Ende des Areals soll abgebrochen werden und an seiner Stelle soll eine Kindertagesstätte entstehen.

Die Bestandsgebäude 7,8 und 9 auf der Westseite sollen im Sinne einer zukünftigen Wohnnutzung saniert und unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben umgebaut werden.

Die Außenanlagen sollen - ähnlich der heute vorhandenen Situation - weitgehend der Unterbringung von Parkierung dienen. Änderungen ergeben sich insbesondere im südlichen Bereich, wo die Freifläche für die geplante Kindertagesstätte sowie der Kinderspielplatz für die geplanten Wohnungen entstehen sollen.

Anstelle des großen Parkplatzes auf der Westseite der (nördlichen) Bestandsblöcke sind Stadtvillen geplant.

 

Der Gesamtkonzeption wurde vom Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklung in diesem Bereich wird die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich.

Der Abgrenzungsbereich des Bebauungsplans umfasst sowohl die Flächen des ehemaligen Fabrikationsgeländes inklusive der umgebenden Straßenbereiche als auch den heute als Parkierungsfläche genutzten Bereich westlich der Bestandsgebäude.

Mit der Einleitung des Verfahrens werden noch keine Festsetzungen getroffen. Die Ausarbeitung detaillierter Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt im weiteren Verfahren. Inwiefern im weiteren Verlauf einzelne Bebauungspläne für Teilbereiche der Gesamtfläche oder ein Bebauungsplan für den Gesamtbereich entwickelt wird, soll in Abstimmung mit dem Investor und entsprechend dem Planungsfortschritt festgelegt werden.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzung.pdf