Gremium:
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Ausschuss für Umwelt
und Technik
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Am:
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14.09.2010
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Betreff:
Bebauungsplan
im Bereich Salamander-Areal - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan im Bereich des Salamander – Areals zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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14.09.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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30.09.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 11.02.2010 ein
Gesamtkonzept für die Entwicklung der Flächen des „Salamander-Areals“
vorgestellt.
Die Immovation
AG als neue Eigentümerin beabsichtigt im nördlichen Bereich des in weiten
Teilen denkmalgeschützten Areals eine weitgehende Sicherung und Erhaltung der
Bestandsgebäude. Für diesen Bereich ist - entsprechend der bisherigen Nutzung –
von der Entwicklung eines Büro- und Dienstleistungsstandorts auszugehen.
Südlich der bestehenden
Zufahrt auf das Areal ist ein 6-geschossiges Parkhaus vorgesehen. Im EG soll eine
Ladeneinheit (Discounter/Verbrauchermarkt) entstehen.
Südlich des Parkhauses
ist - anstelle des heutigen Festsaales - ein Boardinghaus
mit einer gastronomischen Einrichtung geplant.
Das ehemalige
Feuerwehrgerätehaus am südlichen Ende des Areals soll abgebrochen werden und an
seiner Stelle soll eine Kindertagesstätte entstehen.
Die Bestandsgebäude 7,8
und 9 auf der Westseite sollen im Sinne einer zukünftigen Wohnnutzung saniert
und unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben umgebaut werden.
Die Außenanlagen sollen -
ähnlich der heute vorhandenen Situation - weitgehend der Unterbringung von
Parkierung dienen. Änderungen ergeben sich insbesondere im südlichen Bereich,
wo die Freifläche für die geplante Kindertagesstätte sowie der Kinderspielplatz
für die geplanten Wohnungen entstehen sollen.
Anstelle des großen
Parkplatzes auf der Westseite der (nördlichen) Bestandsblöcke sind Stadtvillen
geplant.
Der Gesamtkonzeption
wurde vom Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklung in diesem Bereich wird
die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens
erforderlich.
Der Abgrenzungsbereich des Bebauungsplans umfasst sowohl die Flächen des
ehemaligen Fabrikationsgeländes inklusive der umgebenden Straßenbereiche als
auch den heute als Parkierungsfläche genutzten Bereich westlich der
Bestandsgebäude.
Mit der Einleitung des Verfahrens
werden noch keine Festsetzungen getroffen. Die Ausarbeitung detaillierter
Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt im weiteren Verfahren. Inwiefern im
weiteren Verlauf einzelne Bebauungspläne für Teilbereiche der Gesamtfläche oder
ein Bebauungsplan für den Gesamtbereich entwickelt wird, soll in Abstimmung mit
dem Investor und entsprechend dem Planungsfortschritt festgelegt werden.