Vorlage-Nr.:
230/2010
Az.:
5/Christian Kübler/Jeanette Theventot
Datum:
16.06.2010
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage öffentlich
Gremium:
Ausschuss für Umwelt und Technik
Am:
22.06.2010
Betreff:
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften für das Kerngebiet "Holzgrund" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Tabelle Beteiligung Fachbehörden und Bürger, Gutachten (nur elektronisch), Satzungstext. Die Gutachten "Lärmschutz Kerngebiet Holzgrund" und das Bodengutachten "Ingenieurgeologisches Gutachten für das Bauvorhaben Neubebauung Holzgrund" wurden den Fraktionen bereits beim Aufstellungs- bzw. beim Entwurfsbeschluss zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Kerngebiet „Holzgrund“ zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
Beschlussfassung
22.07.2010
Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 11.02.2010 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Kerngebiet "Holzgrund" gefasst (Vorlage 19/2010).
Planungsziel ist, durch die Neubebauung des zentral gelegenen Holzgrundareals mit einem attraktiven Wohn- und Geschäftsgebäude zur Belebung der Innenstadt beizutragen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 13.04.2010 (Vorlage 120/2010) den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Kerngebiet "Holzgrund" gefasst. Der Entwurf wurde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit von 26.04. – 26.05.2010 mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Insgesamt sind 6 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) dargestellt.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung zu beschließen..