Vorlage-Nr.:

339/2011

Az.:

204 Claudia Muenkel

Datum:

10.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Sportbeirat

Am:

18.10.2011

 

 

Betreff:

Entgeltrichtlinien für die Arbeit der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Sportvereinen außerhalb des Kindersportschulbereichs

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1 - Entgeltrichtlinienentwurf

Anlage 2 - Stellungnahme des Stadtverbands für Sport Kornwestheim e. V. vom 28.09.2011

 

Beschlussvorschlag:

Den Richtlinienentwurf über die Entgelterhebung für die Arbeit der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Kornwestheimer Sportvereinen außerhalb des Kindersportschulbereichs zu beschließen.

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sportbeirat

Vorberatung

nichtöffentlich

18.10.2011

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

20.10.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

27.10.2011

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

ab 2011

1.5510.1510

ca. 3.500,- EUR (zzgl. Mwst)

Üpl

 

Die Einnahmen sind abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der hauptamtlichen Sportfachkräfte durch die Vereinen außerhalb des Kindersportschulbereichs.

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Rahmen der Neukonzeption der hauptamtlichen Sportfachkräfte hatte der Gemeinderat am 10. Juni 2010 (Vorlage 149/2010) der Einführung einer Entgelterhebung für die Leistungen der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Kornwestheimer Sportvereinen außerhalb des Bereichs der Kindersportschule zugestimmt. Der Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. erklärte sich im März 2010 mit der grundsätzlichen Entgelterhebung  ebenfalls einverstanden.  

 

Die Möglichkeit für die Kornwestheimer Sportvereine hauptamtliche Sportfachkräfte für ihre Vereinsarbeit in Anspruch zu nehmen, stellt eine besondere Art der städtischen Sportförderung dar und ist in den neuen Sportförderrichtlinien verankert.

 

Die Einsätze der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Vereinen im Kindersportschulbereich (bis 12 Jahre) sind grundsätzlich entgeltfrei.

Die Erhebung dieses moderaten Entgelts für die Leistungen der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Vereinen außerhalb des Kindersportschulbereichs soll eine finanzielle Entschädigung für die qualifizierte Arbeit der hauptamtlichen Sportfachkräfte in den Vereinen darstellen.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Sportvereine für den Einsatz von qualifizierten ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter in der Regel ebenfalls eine Entschädigung an diese zu leisten haben.

Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass in Kornwestheim überwiegend ein Verein, naturgemäß der größte ortsansässige Sportverein, auch der Hauptnutzer der hauptamtlichen Sportfachkräfte mit ihren Grunddisziplinen Handball, Fußball und Leichtathletik ist. Folglich soll die Entgelterhebung für o. g. Leistungen dazu dienen, nicht einen einzelnen Verein unverhältnismäßig zu bevorzugen und eine Gleichbehandlung der Vereine zu gewährleisten um Missgunst und Konflikte zwischen den Vereinen in Zukunft zu vermeiden.

 

Die Höhe des geplanten Entgelts für regelmäßiges Mannschaftstraining von Mo – Fr liegt bei 6,- EUR/Stunde und am Wochenende (Sa/So) bei einer Pauschale von 40,- EUR pro Einsatztag (zzgl. Mwst.). Für einzelne Einsätze einer hauptamtlichen Sportfachkraft von

Mo – Fr soll ein Entgelt von 15,- EUR/Stunde erhoben werden; für einzelne Einsätze am Wochenende 20,- EUR/Stunde.

 

Da es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Personalgestellung handelt ist die Stadt aus finanzrechtlichen Gründen zur Erhebung von Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer verpflichtet.

 

Mit Einstellung der neuen Sportfachkräfte zu Jahresbeginn hat die Verwaltung den Stadtverband für Sport Kornwestheim e. V. sowie die Sportvereine von Seiten der Verwaltung nochmals auf die anstehende Entgelterhebung schriftlich hingewiesen.

Der Richtlinienentwurf (Anlage 1) wurde dem Stadtverband vorab zur Kenntnis gegeben und ausführlich erläutert. Mit Schreiben vom 28.09.2011 (Anlage 2) hat der Stadtverband dem Richtlinienentwurf zugestimmt.

 

Das folgende Berechnungsbeispiel für die Inanspruchnahme einer hauptamtlichen Sportfachkraft für regelmäßiges Mannschaftstraining außerhalb des Kindersportschulbereichs verdeutlicht die Kostenaufwendungen für den Verein bzw. für die Stadt:


 

 

Beispielhafte Entgelthöhe für regelmäßiges Mannschaftstraining einschließlich konzeptioneller Arbeit und Projektarbeit, Traineraus- und Weiterbildung etc. einer hauptamtlichen Sportfachkraft in einem Kalenderjahr außerhalb des Kindersportschulbereichs (über 12 Jahre):

 

10 Stunden regelmäßiger Einsatz/Woche (Mo – Fr) x 6 Euro x 45 Wochen = 2.700 Euro

30 Einsätze am Wochenende à 2,5 Std. (Sa oder So) x 40,- Euro Pauschale = 1.200 Euro 

 

Dies ergibt eine vom Sportverein zu leistende Entgeltsumme in Höhe von 3.900 Euro

(zzgl. 19 % Mwst.) pro Jahr für eine ca. 30%ige Beschäftigung einer hauptamtlichen Sportfachkraft für das regelmäßige Trainieren einer Mannschaft außerhalb des Kindersportschulbereichs.

 

Die Aufwendungen des Arbeitsgebers für eine vollzeitbeschäftigte Sportfachkraft liegen bei ca. 45.666 Euro pro Jahr zuzüglich eventueller Zulagen. Für einen 30%igen Beschäftigungsanteil hätte die Stadt folglich einen Aufwand in Höhe von  ca. 13.700 Euro zuzüglich eventueller Zulagen.

 

Im ersten Halbjahr 2011 bestand der Einsatz der hauptamtlichen Sportfachkräfte vorwiegend im regelmäßigen Einsatz bzw. im Mannschaftstraining. Die Nachfrage der Vereine nach Einzeleinsätzen der Sportfachkräfte (z. B. für Lauftraining o. ä.) war bislang vereinzelt der Fall.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Entgeltrichtlinien Sportfachkräfte.pdf Entgeltrichtlinien Sportfachkräfte.pdf Stadtverband Stellungnahme Richtlinienentwurf hautpamtl. ÜL.pdf Stadtverband Stellungnahme Richtlinienentwurf hautpamtl. ÜL.pdf