Betreff:
Planungs-
und Kostenuntersuchung für eine unterirdische Fußgängerverbindung vom
Kulturzentrum zur Tiefgarage unter dem Marktplatz - Weiterberatung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung zu den organisatorischen,
funktionalen und technischen Fragen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den
Baubeschluss zur Durchführung des Verbindungsweges zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
19.07.2011
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung am 28.06.2011 wurden im Rahmen der Beratung
einer möglichen unterirdischen Fußgängerverbindung vom Kulturzentrum zur
Tiefgarage unter dem Marktplatz eine Reihe von Fragen aufgeworfen, zu denen die
Verwaltung eine kurzfristige Beantwortung zugesagt hat. Die Fragen kreisten
weniger um die grundsätzliche Entscheidung, ob eine solche Fußgängerverbindung
geschaffen werden sollte, sondern vielmehr um organisatorische und funktionale
Themen.
Grundsätzlich soll aber hier
zunächst nochmals das Bauvorhaben erläutert und beschrieben werden:
Der Verbindungsgang ist ca. 30m lang, die Breite des Ganges
ist an der schmalsten Stelle ca. 3,3m und weitet sich auf bis auf 5,5m. Die
lichte Durchgangshöhe liegt bei ca. 2,6m. Der Verbindungsgang ist
behindertengerecht, d. h. max. 6% Steigung mit Zwischenpodesten. Wände und
Decke sind in Sichtbeton, der Bodenaufbau besteht aus Estrich mit einer farbigen
Epoxidharzbeschichtung; die farbliche Ausgestaltung muss noch grundsätzlich festgelegt
werden. Die Ausleuchtung erfolgt über hochwertige Langfeldleuchten, wie sie
auch im Kulturzentrum verwendet werden. Eine Linie in der Mitte und zwei Reihen
je am Übergang von Wand zu Decke, so dass keine Zusatzbeleuchtung für Vitrinen
notwendig wird. Alle Türenanlagen sind als transparente Stahl-Glaskonstruktionen
geplant, so dass eine hohe Einsehbarkeit gewährleistet ist. Während der
Schließzeit wird der Verbindungsgang zur Tiefgarage geschlossen – ob es sich
bei dieser Tür in die Tiefgarage um eine selbstöffnende über Bewegungsmelder
gesteuerte Doppeltüre handelt, muss noch geprüft werden (die Glastüren sind
selbstverständlich aus bruchsicherem Sicherheitsglas).
Der Verbindungsgang wird
über die Lüftungsanlage aus dem Neubau versorgt und über die Tiefgaragenlüftung
abgesaugt. Durch die Geometrie und Lage des Ganges, die auch dem bestehenden
Brunnen auf dem Marktplatz geschuldet ist, ergibt sich ein zusätzlicher Raum in
der TG, der als Abstellraum, Kehrmaschinenraum, Technikraum genutzt werden kann .
Zu den einzelnen Themen bzw. offenen
Fragen:
Öffnungszeiten:
Der Verbindungsgang soll während der Betriebs- und
Öffnungszeiten der Bücherei, des Veranstaltungsbereiches im 2.OG und bei
Veranstaltungen im Theater- und im Festsaal geöffnet sein, aber sich nicht an
den Öffnungszeiten des Parkrestaurants orientieren.
Es besteht die Option, dass der Pächter für Bedarfsfälle
einen Schlüssel erhält, um einem behinderten Gast des Restaurants – nach
Schließung des Kulturzentrums – den behindertengerechten Zugang über den
Eingangsbereich des Kulturzentrums, den Aufzug ins UG und durch den
Verbindungsgang zu ermöglichen.
Erschließung/Zugangskontrolle:
Von der Tiefgarage gelangt der Besucher, auch
behindertengerecht, über das Süd/West-Treppenhaus des Kulturzentrums in den
zentralen Eingangsbereich im EG oder direkt in den Veranstaltungsbereich im
2.OG. Vom zentralen Eingangsbereich gelangt man in die Foyers des Theater- und
Festsaales, in die Bücherei sowie auf den Marktplatz oder über die Arkaden
geschützt zum Parkrestaurant. Ein unberechtigter Zugang in das Kulturzentrum
bzw. in die Bücherei kann nicht ohne weiteres erfolgen, da bei Veranstaltungen
in Theater- und Festsaal die Kasse(n) besetzt sind und damit eine gewisse
Aufsicht gewährleistet ist. Im Falle der Bücherei ist ebenso während den
Öffnungszeiten die Theke im EG besetzt. Zusätzliche Personalkosten für eine
Zugangskontrolle entstehen nicht.
Der Verbindungsgang soll aber über eine Videoanlage – an
mehreren Stellen mit Überwachungs-Kameras ausgestattet - durch vorhandenes Personal beobachtet werden.
An welchen Stellen die Monitore dieser Videoüberwachungsanlage stehen, muss
noch festgelegt, sicher auf alle Fälle im Bereich des Betriebsmeisterbüros, der
Kassen und in der Stadtbücherei.
Eine Aufschaltung der zu empfehlenden Videoüberwachung in
der Tiefgaragen wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Behindertengerechter Zugang:
In der Tiefgarage sowie auf dem Marktplatz werden
Behindertenstellplätze ausgewiesen. 2 entsprechende Plätze werden in den Plänen
der Marktplatzumgestaltung mit eingearbeitet. Somit ist sichergestellt, dass
auch bei geschlossenem Verbindungsgang, nach wie vor der Behinderte sein
Fahrzeug auf dem Marktplatz abstellen und in das Parkrestaurant, die Galerie
und das Haus der Musik behindertengerecht gelangen kann. Die Lage der
Parkplätze auf dem Marktplatz wird im Zusammenhang mit der weiteren Planung zur
Umgestaltung des Marktplatzes festgelegt. In Bedarfsfällen kann auch dem
behinderten Besucher des Parkrestaurants über den Pächter während der
Schließzeiten der Zugang über den Verbindungsgang in die Tiefgarage ermöglicht
werden. (Siehe auch „Öffnungszeiten“)
Der Verbindungsgang selbst ist mit einer max. Steigung von
6% von Kulturzentrum und Tiefgarage behindertengerecht erstellt. Die Türen des
Verbindungsganges werden mit Antrieben und Bewegungsmelder versehen, die sich
automatisch bei Annäherung öffnen. Ob das Flügel- oder Schiebetüren sind, muss
noch abschließend festgelegt werden.
Schutz vor Vandalismus oder unberechtigtem Zugang:
Vorgesehen sind hier Videoüberwachung, geschlossene Türen im
Rahmen der Schließzeiten, so dass ein Eintreten von der Tiefgarage in den
Verbindungsgang nicht möglich ist, harte und zerstörungsfreie Materialien
(Sichtbetonwände, Estrichboden), Verbindungsgang einsehbar über Glastüren,
helle Beleuchtung.
In diesem Zusammenhang wären auch Verbesserungsmaßnahmen in
der Tiefgarage sinnvoll wie z. B. heller Farbanstrich und entsprechende
Beleuchtung. Auch hier sollte über Videoüberwachung nachgedacht werden.
Gestaltung/Plakatierung/ Infovitrinen:
Grundsätzlich dürfen aufgrund der Brandschutzauflagen nur
nichtbrennbare Materialien verwendet werden. Es werden noch Vorschläge
vorgelegt, wie Plakate des Kulturzentrums und der weiteren kulturellen
Einrichtungen an diesen Wänden sicher befestigt werden können.
Reinigung:
Die Reinigung erfolgt im Zuge der
Gebäudeunterhaltungsreinigung des Kulturzentrums. Durch die Verwendung von
harten und wischbaren Materialien hält sich der Reinigungsaufwand in Grenzen.
Verschmutzungen und Vermüllungen können über die Videoanlage festgestellt
werden, so dass ggf. noch rechtzeitig vor Veranstaltungen eine Reinigung
vorgenommen werden kann.
Extra:
Ein zusätzlicher Aufzug für den behindertengerechten Zugang
von der Tiefgarage direkt auf den Marktplatz ist aus wirtschaftlicher Sicht
nicht sinnvoll, auch wenn dies zum Beispiel bei Festen auf dem Marktplatz
wünschenswert wäre. Es liegt aber auf der Hand, dass dieser frei zugängliche
Aufzug weit mehr einer starken Verschmutzung und Vermüllung, auch dem
Vandalismus ausgesetzt wäre.
Eine Attraktivierung der Tiefgarage über Deckenöffnungen wie
bei der Holzgrundtiefgarage ist nicht so ohne weiteres machbar (Eingriff in die
bestehende Statik). Des Weiteren wäre das Niederschlagswasser, das in die
Tiefgarage gelangt, abzuführen. Die Tiefgarage hat aber hierfür keine
entsprechend Bodenabläufe. Unabhängig davon, würde der Marktplatz entsprechend
an Fläche verlieren. Je nach Lage der Öffnungen, wäre auch vermutlich die
Nutzung des Markplatzes beeinträchtigt.
Fazit:
Die Verwaltung sieht eine fußläufige
unterirdische Verbindung von der Tiefgarage zum Kulturzentrum als einen –
gemessen an dem Standard anderer ähnlicher Häuser – für wichtig und richtig.
Der AUT hat in der Sitzung am 28.06.
einen Grundsatzbeschluss für den Bau dieses Tunnels gefasst – auf dieser Basis
wird die Verwaltung sowohl das Baugesuch erarbeiten lassen wie auch die
Beauftragung des Rohbauunternehmers tätigen.
Die in der Sitzung hinterfragten
Baunebenkosten (Höhe der Baunebenkosten) werden bis zur Sitzung geprüft werden
– entsprechende Gespräche zwischen den Projektsteuerung und dem Architekten
können erst gegen Ende dieser Woche abgeschlossen werden.