Vorlage-Nr.:

268/2011

Az.:

02 Michael Koepple

Datum:

13.07.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.07.2011

 

 

Betreff:

Planungs- und Kostenuntersuchung für eine unterirdische Fußgängerverbindung vom Kulturzentrum zur Tiefgarage unter dem Marktplatz - Weiterberatung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung zu den organisatorischen, funktionalen und technischen Fragen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Baubeschluss zur Durchführung des Verbindungsweges zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

19.07.2011

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung am 28.06.2011 wurden im Rahmen der Beratung einer möglichen unterirdischen Fußgängerverbindung vom Kulturzentrum zur Tiefgarage unter dem Marktplatz eine Reihe von Fragen aufgeworfen, zu denen die Verwaltung eine kurzfristige Beantwortung zugesagt hat. Die Fragen kreisten weniger um die grundsätzliche Entscheidung, ob eine solche Fußgängerverbindung geschaffen werden sollte, sondern vielmehr um organisatorische und funktionale Themen.

 

Grundsätzlich soll aber hier zunächst nochmals das Bauvorhaben erläutert und beschrieben werden:

 

Der Verbindungsgang ist ca. 30m lang, die Breite des Ganges ist an der schmalsten Stelle ca. 3,3m und weitet sich auf bis auf 5,5m. Die lichte Durchgangshöhe liegt bei ca. 2,6m. Der Verbindungsgang ist behindertengerecht, d. h. max. 6% Steigung mit Zwischenpodesten. Wände und Decke sind in Sichtbeton, der Bodenaufbau besteht aus Estrich mit einer farbigen Epoxidharzbeschichtung; die farbliche Ausgestaltung muss noch grundsätzlich festgelegt werden. Die Ausleuchtung erfolgt über hochwertige Langfeldleuchten, wie sie auch im Kulturzentrum verwendet werden. Eine Linie in der Mitte und zwei Reihen je am Übergang von Wand zu Decke, so dass keine Zusatzbeleuchtung für Vitrinen notwendig wird. Alle Türenanlagen sind als transparente Stahl-Glaskonstruktionen geplant, so dass eine hohe Einsehbarkeit gewährleistet ist. Während der Schließzeit wird der Verbindungsgang zur Tiefgarage geschlossen – ob es sich bei dieser Tür in die Tiefgarage um eine selbstöffnende über Bewegungsmelder gesteuerte Doppeltüre handelt, muss noch geprüft werden (die Glastüren sind selbstverständlich aus bruchsicherem Sicherheitsglas).

Der Verbindungsgang wird über die Lüftungsanlage aus dem Neubau versorgt und über die Tiefgaragenlüftung abgesaugt. Durch die Geometrie und Lage des Ganges, die auch dem bestehenden Brunnen auf dem Marktplatz geschuldet ist, ergibt sich ein zusätzlicher Raum in der TG, der als Abstellraum, Kehrmaschinenraum, Technikraum genutzt werden kann .

 

Zu den einzelnen Themen bzw. offenen Fragen:

 

Öffnungszeiten:

Der Verbindungsgang soll während der Betriebs- und Öffnungszeiten der Bücherei, des Veranstaltungsbereiches im 2.OG und bei Veranstaltungen im Theater- und im Festsaal geöffnet sein, aber sich nicht an den Öffnungszeiten des Parkrestaurants orientieren.

Es besteht die Option, dass der Pächter für Bedarfsfälle einen Schlüssel erhält, um einem behinderten Gast des Restaurants – nach Schließung des Kulturzentrums – den behindertengerechten Zugang über den Eingangsbereich des Kulturzentrums, den Aufzug ins UG und durch den Verbindungsgang zu ermöglichen.

 

 

Erschließung/Zugangskontrolle:

Von der Tiefgarage gelangt der Besucher, auch behindertengerecht, über das Süd/West-Treppenhaus des Kulturzentrums in den zentralen Eingangsbereich im EG oder direkt in den Veranstaltungsbereich im 2.OG. Vom zentralen Eingangsbereich gelangt man in die Foyers des Theater- und Festsaales, in die Bücherei sowie auf den Marktplatz oder über die Arkaden geschützt zum Parkrestaurant. Ein unberechtigter Zugang in das Kulturzentrum bzw. in die Bücherei kann nicht ohne weiteres erfolgen, da bei Veranstaltungen in Theater- und Festsaal die Kasse(n) besetzt sind und damit eine gewisse Aufsicht gewährleistet ist. Im Falle der Bücherei ist ebenso während den Öffnungszeiten die Theke im EG besetzt. Zusätzliche Personalkosten für eine Zugangskontrolle entstehen nicht.

Der Verbindungsgang soll aber über eine Videoanlage – an mehreren Stellen mit Überwachungs-Kameras ausgestattet -  durch vorhandenes Personal beobachtet werden. An welchen Stellen die Monitore dieser Videoüberwachungsanlage stehen, muss noch festgelegt, sicher auf alle Fälle im Bereich des Betriebsmeisterbüros, der Kassen und in der Stadtbücherei.

Eine Aufschaltung der zu empfehlenden Videoüberwachung in der Tiefgaragen wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll.

 

Behindertengerechter Zugang:

In der Tiefgarage sowie auf dem Marktplatz werden Behindertenstellplätze ausgewiesen. 2 entsprechende Plätze werden in den Plänen der Marktplatzumgestaltung mit eingearbeitet. Somit ist sichergestellt, dass auch bei geschlossenem Verbindungsgang, nach wie vor der Behinderte sein Fahrzeug auf dem Marktplatz abstellen und in das Parkrestaurant, die Galerie und das Haus der Musik behindertengerecht gelangen kann. Die Lage der Parkplätze auf dem Marktplatz wird im Zusammenhang mit der weiteren Planung zur Umgestaltung des Marktplatzes festgelegt. In Bedarfsfällen kann auch dem behinderten Besucher des Parkrestaurants über den Pächter während der Schließzeiten der Zugang über den Verbindungsgang in die Tiefgarage ermöglicht werden. (Siehe auch „Öffnungszeiten“)

Der Verbindungsgang selbst ist mit einer max. Steigung von 6% von Kulturzentrum und Tiefgarage behindertengerecht erstellt. Die Türen des Verbindungsganges werden mit Antrieben und Bewegungsmelder versehen, die sich automatisch bei Annäherung öffnen. Ob das Flügel- oder Schiebetüren sind, muss noch abschließend festgelegt werden.

 

Schutz vor Vandalismus oder unberechtigtem Zugang:

Vorgesehen sind hier Videoüberwachung, geschlossene Türen im Rahmen der Schließzeiten, so dass ein Eintreten von der Tiefgarage in den Verbindungsgang nicht möglich ist, harte und zerstörungsfreie Materialien (Sichtbetonwände, Estrichboden), Verbindungsgang einsehbar über Glastüren, helle Beleuchtung.

In diesem Zusammenhang wären auch Verbesserungsmaßnahmen in der Tiefgarage sinnvoll wie z. B. heller Farbanstrich und entsprechende Beleuchtung. Auch hier sollte über Videoüberwachung nachgedacht werden.

 

Gestaltung/Plakatierung/ Infovitrinen:

Grundsätzlich dürfen aufgrund der Brandschutzauflagen nur nichtbrennbare Materialien verwendet werden. Es werden noch Vorschläge vorgelegt, wie Plakate des Kulturzentrums und der weiteren kulturellen Einrichtungen an diesen Wänden sicher befestigt werden können.

 

Reinigung:

Die Reinigung erfolgt im Zuge der Gebäudeunterhaltungsreinigung des Kulturzentrums. Durch die Verwendung von harten und wischbaren Materialien hält sich der Reinigungsaufwand in Grenzen. Verschmutzungen und Vermüllungen können über die Videoanlage festgestellt werden, so dass ggf. noch rechtzeitig vor Veranstaltungen eine Reinigung vorgenommen werden kann.

 

Extra:

Ein zusätzlicher Aufzug für den behindertengerechten Zugang von der Tiefgarage direkt auf den Marktplatz ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, auch wenn dies zum Beispiel bei Festen auf dem Marktplatz wünschenswert wäre. Es liegt aber auf der Hand, dass dieser frei zugängliche Aufzug weit mehr einer starken Verschmutzung und Vermüllung, auch dem Vandalismus ausgesetzt wäre.

 

 

 

Eine Attraktivierung der Tiefgarage über Deckenöffnungen wie bei der Holzgrundtiefgarage ist nicht so ohne weiteres machbar (Eingriff in die bestehende Statik). Des Weiteren wäre das Niederschlagswasser, das in die Tiefgarage gelangt, abzuführen. Die Tiefgarage hat aber hierfür keine entsprechend Bodenabläufe. Unabhängig davon, würde der Marktplatz entsprechend an Fläche verlieren. Je nach Lage der Öffnungen, wäre auch vermutlich die Nutzung des Markplatzes beeinträchtigt.

 

Fazit:

Die Verwaltung sieht eine fußläufige unterirdische Verbindung von der Tiefgarage zum Kulturzentrum als einen – gemessen an dem Standard anderer ähnlicher Häuser – für wichtig und richtig.

Der AUT hat in der Sitzung am 28.06. einen Grundsatzbeschluss für den Bau dieses Tunnels gefasst – auf dieser Basis wird die Verwaltung sowohl das Baugesuch erarbeiten lassen wie auch die Beauftragung des Rohbauunternehmers tätigen.

Die in der Sitzung hinterfragten Baunebenkosten (Höhe der Baunebenkosten) werden bis zur Sitzung geprüft werden – entsprechende Gespräche zwischen den Projektsteuerung und dem Architekten können erst gegen Ende dieser Woche abgeschlossen werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen