Vorlage-Nr.:

213/2010

Az.:

6/Kurt Schaible

Datum:

01.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

08.06.2010

 

 

Betreff:

Erweiterung der bestehenden Kompostierungsanlage Heumahden 5 - 7, Flst. Nr. 4763 - 4773

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, der Verwaltung zu empfehlen, das Einvernehmen für ein Vorhaben im Außenbereich auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 4, § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

08.06.2010

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

1. Das Vorhaben

 

Der Stadtverwaltung Kornwestheim liegt ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung vor, da diese Anlage der 4. BImSchV unterliegt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Ludwigsburg Abteilung Immissionsschutz. Eine Beteiligung der Stadt Kornwestheim erfolgt im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu dem geplanten Vorhaben. Erste Vorgespräche mit allen beteiligten Behörden haben bereits im November 2009 stattgefunden. Die Frage, ob es sich hier um ein raumbedeutsames Vorhaben handelt, wird aktuell durch das Regierungspräsidium Stuttgart geklärt.

 

Die Angelegenheit wegen der Erteilung des Einvernehmens für ein Vorhaben im Außenbereich ist im Ausschuss für Umwelt und Technik vordringlich zu behandeln, weil das Landratsamt Ludwigsburg den beteiligten Stellen nur eine Frist bis zum 16.05.2010 eingeräumt hat und vor diesem Termin keine weitere Sitzung anberaumt ist.

 

Für die bestehende Anlage war zuletzt am 24.05.2006 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die auch die Baugenehmigung einschließt, durch das Landratsamt Ludwigsburg erteilt worden.

 

Der Betreiber plant eine Kapazitätserhöhung der Kompostierungsanlage, der Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und der zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen sowie die damit verbundene Erweiterung der Betriebsflächen. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung umfasst im Einzelnen:

 

-          Erhöhung der Durchsatzleistung von derzeit 3200 t/a auf 5000 t/a

-          Erhöhung der Holzhackschnitzelproduktion von derzeit 3300 t/a auf 11500 t/a

-          Schaffung einer Lagerkapazität für Input-Stoffe der Anlage von 3000 t

-          Änderung des Input Abfallkatalogs (Erweiterung um 4 Abfallschlüssel für Holzabfälle)

-          Erweiterung der Betriebszeiten an den Werktagen (Mo-Sa von 6:30- 18:00 Uhr)

bisher Mo-Fr von 7 -18 Uhr und Sa 8:00 -13:00 Uhr

-          Ausweitung der Betriebsflächen-Vergrößerung der asphaltierten Flächen um ca. 6150 qm und der Schotterfläche um 2460 qm

-          Rückbau des bestehenden Regenrückhaltebeckens und Errichtung und Betrieb eines neuen Regenrückhaltebeckensystems mit einem Gesamtvolumen von 884 cbm

 

Die Baukosten werden mit 345.000 EUR  veranschlagt.

 

2. Die planungsrechtliche Situation

 

Die bestehende Kompostierungsanlage Heumahden 3-7 befindet sich im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Bei der Kompostierungsanlage handelt es sich um einen Betrieb, der nach § 35 Abs. Nr. 4 BauGB wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Die Betriebsgenehmigung für die vorhandene Anlage war auf dieser Grundlage erteilt worden und wird  bis heute störungsfrei betrieben.

Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen, werden die oben beschriebenen Erweiterungen des Betriebsumfangs beantragt, die eine erhebliche Ausweitung des bisherigen Umfangs bedeuten. Grundsätzliche Veränderungen in der Art des Betriebs finden nicht statt, im Wesentlichen handelt es sich um eine  deutliche Ausdehnung des bisherigen Betriebsumfangs. Die Eingriffe in den Außenbereich durch die Vergrößerung der Betriebsfläche sind erheblich; es sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die in Abstimmung mit dem Bauherrn und der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden. Die vorgelegte Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wird entsprechend überarbeitet. Die lückenhafte Eingrünung der bereits bestehenden Anlage wird ergänzt. Die Bepflanzung wird künftig durch eine Betonaufkantung gegen Beeinträchtigungen aus der Kompostierungsanlage geschützt.

 

 

3. Empfehlung der Verwaltung

 

Die geplante Erweiterung des Betriebsumfangs der bestehenden Kompostierungsanlage dient in erster Linie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des vorhandenen Betriebs. Der mit der Erweiterung des Betriebs verbundene Eingriff in den Außenbereich ist erheblich, kann aber durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Auf der anderen Seite ist der Standort für eine solche Anlage im Außenbereich sehr gut geeignet, da die mit dem Betrieb verbundenen Beeinträchtigungen (Geruch, Verkehr usw)  hier sehr viel weniger ins Gewicht fallen als anderswo. Der Betrieb der bereits vorhandenen Anlage hat in der Vergangenheit  keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, so dass davon auszugehen ist, dass auch bei der geplanten Erweiterung des Betriebsumfangs keine nennenswerten Beeinträchtigungen auftreten werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Verwaltung zu empfehlen, das Einvernehmen für das Vorhaben im Außenbereich auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)