Vorlage-Nr.:

264/2012

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

05.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

13.09.2012

 

 

Betreff:

Einengung der Fahrbahn im Bereich der Fußgängerüberwege Aldinger Straße und Friedhofstraße - Bereitstellung der finanziellen Mittel

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Überarbeitete Pläne zu TOP 2 der Verkehrsschau

 

Beschlussvorschlag:

Eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 55.000 EUR zu bewilligen und die finanziellen Mittel von der HHSt 2.6150.9512, A 61500003 (Minderausgabe) auf die HHSt 1.6300 5110 (Mehrausgabe) unter der Maßgabe zu übertragen, dass der AUT der Maßnahme in seiner Sitzung am 11.09.2012 zugestimmt hat.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

13.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.6300 5110

55.000,00

Üpl

Mehrausgaben

Einmalig

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2012

2.6150.9512, A 61500003

55.000,00

Minderausgaben

Einmalig

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 21.06.2012 fand eine Verkehrsschau statt.

 

Aus dem Tagesordnungspunkt 2 „Aldinger Straße / Fußgängerüberweg Höhe Friedhof / Friedhofstraße“ (s. beil. Protokollauszug mit Ergänzung) ergibt sich eine bauliche Maßnahme, die Kosten in Höhe von ca. 55.000 EUR verursacht.

Für diese Maßnahme stehen auf der HHSt „Straßen- und Wegeunterhaltung“ keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung.

Zur Deckung dieser Maßnahme kann aus nicht benötigten finanziellen Mitteln der Maßnahme „Lärmschutzwand Aldinger Straße“ (HHST 2.6150.9512, A 61500003) ein Betrag von 55.000 EUR übertragen werden.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik berät in der Sitzung am 11.09.2012 über die Durchführung dieser Maßnahme

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zuständig.

Die Verwaltung schlägt vor, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 55.000 EUR zuzustimmen und die finanziellen Mittel von der HHSt 2.6150.9512, A 61500003 (Minderausgabe) auf die HHSt 1.6300 5110 (Mehrausgabe) zu übertragen.

 

Die Maßnahme kann noch im Herbst 2012 umgesetzt werden.

 

Auszug aus dem Protokoll der Verkehrsschau am 21.6.2012:

TOP 2:

Aldinger Straße / Fußgängerüberweg Höhe Friedhof / Friedhofstraße                   

Einengung des Einmündungsbereiches aus Sicherheitsgründen

Bei der Verkehrsschau am 13.12.2011 war das Thema „Aldinger Straße / Fußgängerüberweg / Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger“ ausführlich behandelt worden.

 

Aufgrund der Empfehlung der Teilnehmer der Verkehrsschau hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik am 31.01.2012 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für den Einbau einer baulichen Querungsinsel am bestehenden Fußgängerüberweg zu schaffen.

 

Das Planungsbüro ISTW hat zwischenzeitlich im Auftrag des Stadtbauamtes einen Plan vorgelegt (siehe Anlage)

(Anmerkung: im Plan sind versehentlich die vorhandenen Fußgängerüberwege –FGÜ- nicht dargestellt; die beiden FGÜ haben Bestandsschutz).

 

Grundlagen für die Bemessung waren

1.   Tempo 30 in der Friedhofstraße / Bergstraße

2.   Tempo 50 in der Aldinger Straße

3.   die Schleppkurve zur Bemessung der Knotenpunkte für das 3-achsige Müllfahrzeug (Busverkehr in die Friedhofstraße wird für die Bemessungen nicht relevant)

4.   mittige Anordnung der Querungshilfe

5.   Ausleitung des Radverkehrs in westliche Fahrtrichtung über die Furt und einen anschließenden Schutzstreifen. Verbleibende Fahrstreifenbreite neben der Radfahrerfurt mit 3 m Breite.

6.   Erhaltung des Abbiegestreifens für Radfahrer als gesicherte Überquerung

7.   Minimale Fahrspurbreite an der Verkehrsinsel zur Berücksichtigung des Winterdienstes (3,50 m Breite).

Zur Schaffung der Querungshilfen empfiehlt das Planungsbüro den Umbau des Seitenraumes wie im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Ergebnis:

Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde kann die Querungshilfe auf der Aldinger Straße entsprechend den vorgelegten Plänen gebaut werden.

Die veränderte Situation in der Friedhofstraße sollte allerdings noch verbessert werden. Die Straßenverkehrsbehörde schlägt deshalb vor, den Einmündungstrichter an der Ostseite der Friedhofstraße deutlich einzuengen (die dortige östliche Fahrstreifenbreite beträgt 7,29 m!). Durch eine Reduzierung der Fahrstreifenbreite auf 3,50 m würde sich die Sicherheit für querende Fußgänger deutlich erhöhen. Eine Einengung würde gleichzeitig eine geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme darstellen – vor allem im Hinblick darauf, dass es sich um die Einmündung in eine Tempo 30-Zone handelt.

 

Herr Stadtrat Holzscheiter schlägt vor, im östlichen Einmündungsbereich Aldinger Straße/Friedhofstraße am Gehwegrand Pfosten aufzustellen, um dort Fußgängerquerungen zu verhindern und eine Gefahrensituation auszuräumen.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau stellen fest, dass aufgrund der dortigen Radwegführung (Aldinger Straße in Richtung Osten) die Radfahrer gegen die Pfosten fahren würden. Außerdem sind dort Fußgängerquerungen grundsätzlich zulässig und können deshalb nicht verhindert werden.

Herr Schneider weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei einer auf 3,50 m eingeengten Fahrbahn jederzeit noch Busse, Lkw, Winterdienstfahrzeuge und landwirtschaftlicher Verkehr durchfahren können. Je enger der Fahrstreifen sei, umso größer sei auch die Sicherheit für Fußgänger. Herr Schneider warnt davor, hier eine "Kornwestheimer Sonderregelung" zu schaffen.

Die Teilnehmer der Verkehrsschau schließen sich mehrheitlich dem Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde an, den östlichen Fahrstreifen auf 3,50 m einzuengen.


 

Ergänzung:

 

ZU TOP 2 b) Friedhofstraße/ Fußgängerüberweg (FGÜ)

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung  von Fußgängerüberwegen sollte an Fußgängerüberwegen die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Breite (also sämtliche Fahrstreifen) auf höchstens insgesamt 6,50 m beschränkt werden. Bei einer Fahrbahnbreite von insgesamt 8,50 m und mehr sind weitere Maßnahmen zu ergreifen (z.B. seitliche Einengung).

 

Das Planungsbüro ISTW hat zwischenzeitlich einen Plan zur Einengung der Fahrbahn im Bereich des Fußgängerüberweges an der Friedhofstraße erarbeitet – die erforderliche Schleppkurve für einen Deutz-Traktor mit zwei Anhängern (Gesamtlänge des Zuges = 18,20m) wurde dabei  berücksichtigt.

Die verbleibende Fahrbahn beträgt danach insgesamt  noch 8,45 m (westlicher Fahrstreifen = 3,75 m; östlicher Fahrstreifen = 4,70 m) und entspricht damit den Sicherheitsrichtlinien.

 

Gegenüber der heutigen Situation (westl. Fahrstreifen = 8,50 m; östlicher Fahrstreifen = 6,50 m) wird eine deutliche Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger erreicht.

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
003300_A04.2.1_Querungshilfe_Aldingerstraße-Friedhofstraße_20120829_ohne Schleppkurve.pdf

003300_A04.2.2_Querungshilfe_Aldingerstraße-Friedhofstraße_20120830.pdf