Betreff:
Einengung
der Fahrbahn im Bereich der Fußgängerüberwege Aldinger Straße und
Friedhofstraße - Bereitstellung der finanziellen Mittel
Anlage(n):
Mitzeichnung
Überarbeitete Pläne zu TOP 2 der Verkehrsschau
Beschlussvorschlag:
Eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von ca. 55.000 EUR zu
bewilligen und die finanziellen Mittel von der HHSt 2.6150.9512, A 61500003
(Minderausgabe) auf die HHSt 1.6300 5110 (Mehrausgabe) unter der Maßgabe zu
übertragen, dass der AUT der Maßnahme in seiner Sitzung am 11.09.2012
zugestimmt hat.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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13.09.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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1.6300 5110
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55.000,00
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Üpl
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Mehrausgaben
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Einmalig
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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2.6150.9512, A
61500003
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55.000,00
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Minderausgaben
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Einmalig
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Sachdarstellung und
Begründung:
Am 21.06.2012 fand eine Verkehrsschau statt.
Aus dem Tagesordnungspunkt 2 „Aldinger
Straße / Fußgängerüberweg Höhe Friedhof / Friedhofstraße“ (s. beil.
Protokollauszug mit Ergänzung) ergibt sich eine bauliche Maßnahme, die Kosten
in Höhe von ca. 55.000 EUR verursacht.
Für diese Maßnahme stehen auf der HHSt „Straßen- und Wegeunterhaltung“
keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung.
Zur Deckung dieser Maßnahme kann aus nicht benötigten finanziellen
Mitteln der Maßnahme „Lärmschutzwand Aldinger Straße“ (HHST 2.6150.9512, A
61500003) ein Betrag von 55.000 EUR übertragen werden.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik berät in der Sitzung am 11.09.2012
über die Durchführung dieser Maßnahme
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist für die Bereitstellung der
finanziellen Mittel zuständig.
Die Verwaltung schlägt vor, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
ca. 55.000 EUR zuzustimmen und die finanziellen Mittel von der HHSt
2.6150.9512, A 61500003 (Minderausgabe) auf die HHSt 1.6300 5110 (Mehrausgabe)
zu übertragen.
Die Maßnahme kann noch im Herbst 2012 umgesetzt werden.
Auszug aus dem Protokoll
der Verkehrsschau am 21.6.2012:
TOP 2:
Aldinger Straße /
Fußgängerüberweg Höhe Friedhof / Friedhofstraße
Einengung des
Einmündungsbereiches aus Sicherheitsgründen
Bei der Verkehrsschau am
13.12.2011 war das Thema „Aldinger Straße / Fußgängerüberweg / Erhöhung der
Sicherheit für Fußgänger“ ausführlich behandelt worden.
Aufgrund der Empfehlung der Teilnehmer der Verkehrsschau
hatte der Ausschuss für Umwelt und Technik am 31.01.2012 beschlossen, die
Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für den Einbau einer baulichen
Querungsinsel am bestehenden Fußgängerüberweg zu schaffen.
Das Planungsbüro ISTW hat zwischenzeitlich im Auftrag des
Stadtbauamtes einen Plan vorgelegt (siehe Anlage)
(Anmerkung: im Plan sind versehentlich die vorhandenen
Fußgängerüberwege –FGÜ- nicht dargestellt; die beiden FGÜ haben
Bestandsschutz).
Grundlagen für die Bemessung waren
1. Tempo 30 in der Friedhofstraße / Bergstraße
2. Tempo 50 in der Aldinger Straße
3. die Schleppkurve zur Bemessung der
Knotenpunkte für das 3-achsige Müllfahrzeug (Busverkehr in die Friedhofstraße
wird für die Bemessungen nicht relevant)
4. mittige Anordnung der Querungshilfe
5. Ausleitung des Radverkehrs in westliche
Fahrtrichtung über die Furt und einen anschließenden Schutzstreifen.
Verbleibende Fahrstreifenbreite neben der Radfahrerfurt mit 3 m Breite.
6. Erhaltung des Abbiegestreifens für Radfahrer
als gesicherte Überquerung
7. Minimale Fahrspurbreite an der Verkehrsinsel
zur Berücksichtigung des Winterdienstes (3,50 m Breite).
Zur Schaffung der Querungshilfen empfiehlt das Planungsbüro
den Umbau des Seitenraumes wie im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Ergebnis:
Nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde kann die
Querungshilfe auf der Aldinger Straße entsprechend den vorgelegten Plänen
gebaut werden.
Die veränderte Situation in der Friedhofstraße sollte
allerdings noch verbessert werden. Die Straßenverkehrsbehörde schlägt deshalb
vor, den Einmündungstrichter an der Ostseite der Friedhofstraße deutlich
einzuengen (die dortige östliche Fahrstreifenbreite beträgt 7,29 m!). Durch
eine Reduzierung der Fahrstreifenbreite auf 3,50 m würde sich die Sicherheit
für querende Fußgänger deutlich erhöhen. Eine Einengung würde gleichzeitig eine
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme darstellen – vor allem im Hinblick
darauf, dass es sich um die Einmündung in eine Tempo 30-Zone handelt.
Herr Stadtrat Holzscheiter schlägt vor, im östlichen
Einmündungsbereich Aldinger Straße/Friedhofstraße am Gehwegrand Pfosten
aufzustellen, um dort Fußgängerquerungen zu verhindern und eine Gefahrensituation
auszuräumen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau stellen fest, dass aufgrund der dortigen
Radwegführung (Aldinger Straße in Richtung Osten) die Radfahrer gegen die
Pfosten fahren würden. Außerdem sind dort Fußgängerquerungen grundsätzlich
zulässig und können deshalb nicht verhindert werden.
Herr Schneider weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei einer auf 3,50
m eingeengten Fahrbahn jederzeit noch Busse, Lkw, Winterdienstfahrzeuge und
landwirtschaftlicher Verkehr durchfahren können. Je enger der Fahrstreifen sei,
umso größer sei auch die Sicherheit für Fußgänger. Herr Schneider warnt davor,
hier eine "Kornwestheimer Sonderregelung" zu schaffen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau schließen sich mehrheitlich dem Vorschlag der
Straßenverkehrsbehörde an, den östlichen Fahrstreifen auf 3,50 m einzuengen.
Ergänzung:
ZU TOP 2 b) Friedhofstraße/
Fußgängerüberweg (FGÜ)
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sollte an
Fußgängerüberwegen die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare
Breite (also sämtliche Fahrstreifen) auf höchstens insgesamt 6,50 m beschränkt
werden. Bei einer Fahrbahnbreite von insgesamt 8,50 m und mehr sind weitere
Maßnahmen zu ergreifen (z.B. seitliche Einengung).
Das Planungsbüro ISTW hat zwischenzeitlich einen Plan zur Einengung der
Fahrbahn im Bereich des Fußgängerüberweges an der Friedhofstraße erarbeitet –
die erforderliche Schleppkurve für einen Deutz-Traktor mit zwei Anhängern
(Gesamtlänge des Zuges = 18,20m) wurde dabei
berücksichtigt.
Die verbleibende Fahrbahn beträgt danach insgesamt noch 8,45 m (westlicher Fahrstreifen = 3,75
m; östlicher Fahrstreifen = 4,70 m) und entspricht damit den
Sicherheitsrichtlinien.
Gegenüber der heutigen Situation (westl. Fahrstreifen = 8,50 m;
östlicher Fahrstreifen = 6,50 m) wird eine deutliche Erhöhung der Sicherheit
für die Fußgänger erreicht.