Betreff:
Verkehrsschau
am 29.06.2010
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Empfehlung entsprechend den einzelnen Tagesordnungspunkten
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verkehrsschau
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öffentlich
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29.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Tagesordnung
Verkehrsschau am 29. Juni 2010
- Weißenfelser Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/
Einmündung Havelweg
- Pleißestraße und Wipperstraße
Parkierungssituation
- Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur
- Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen
Haltverbotes
- Bekanntgaben und Verschiedenes
- Weißenfelser
Ring
Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg
Von Seiten der CDU-Fraktion wurde angeregt, die Verkehrssituation -
insbesondere die Parkierungssituation - im Bereich des Weißenfelser
Rings/ Einmündung Havelweg zu prüfen, da hier möglicherweise eine
Gefahrensituation bestehe.
Nach Fertigstellung des endgültigen Fahrbahnbelages wird der gesamte Weißenfelser Ring - mit Ausnahme des südlichen Weißenfelser Rings (parallel zur Neckarstraße) - als
Tempo 30-Zone ausgewiesen. Der Fahrbahnbelag soll im Sommer 2010 fertig
gestellt werden.
Die Fahrbahnbreite im Bereich der Gebäude Weißenfelser
Ring 6 und 8 beträgt 5,50 m. Auf der Südseite sind außerhalb der Fahrbahn
Längsparkplätze angelegt. Auf der Nordseite des Weißenfelser
Rings ist das Parken auf der Fahrbahn zulässig; aufgrund der angespannten
Parkierungssituation im Wohnpark Neckarstraße wird dort auch regelmäßig
geparkt.
Auch wenn auf der Nordseite geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite
noch ca. 3 m bis 3,50 m und ist somit nach den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung ausreichend. Ein Begegnungsverkehr ist dann nicht
mehr möglich, dies ist allerdings in Tempo
30-Zonen auch nicht erforderlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es
in Tempo 30-Zonen durchaus gewollt und dem Autofahrer auch zumutbar, den
Gegenverkehr passieren zu lassen.
Von Seiten einiger Bewohner des Wohnparks Neckarstraße wird angeregt, auf
der Nordseite des Weißenfelser Rings ein
Haltverbot anzuordnen, um einen ungestörten Begegnungsverkehr zu
ermöglichen.
Vorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt und dass
es bisher nicht zu Unfällen kam, kommen die Straßenverkehrsbehörde und die
Polizei zum Ergebnis, dass die Anordnung eines Haltverbotes auf der
Nordseite des Weißenfelser Rings derzeit nicht
erforderlich ist. Parkverstöße im 5-m-Bereich werden weiterhin im Rahmen
der Streife kontrolliert und geahndet.
- Pleißestraße und
Wipperstraße
Parkierungssituation
Die Parkierungssituation im Bereich der Pleißestraße
und Wipperstraße führt regelmäßig zu Konflikten mit Fußgängern.
Das Thema war bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 4.11.2008
(TOP 1.2) behandelt worden.
Der Parkierungsstreifen in der Pleißestraße und
in der Wipperstraße befindet sich niveaugleich mit der Fahrbahn östlich
und westlich der Fahrbahn jeweils direkt entlang den Grundstücksmauern.
Diese Parkierungsstreifen werden häufig auch als Gehwege angesehen und
benutzt.
Die Anwohner der dortigen Wohnanlagen beklagen, dass häufig der Zugang zu
den Müllbehälterplätzen und häufig auch die Hauszugänge so zugeparkt
seien, dass man oft nur unter
deutlich erschwerten Bedingungen das Haus verlassen könne, bzw. zu manchen
Zeiten nicht zum Mülltonnenstandplatz gelangen könne. In den Wintermonaten
hätten die Anwohner zum Teil nur über die vereiste Fahrbahn zum
Mülltonnenplatz gehen können. Auch die Schneeräumpflicht sei aufgrund dieser
unklaren Verhältnisse nicht geregelt.
Falls im Bereich der Pleißestraße und der
Wipperstraße ein durchgängiges Haltverbot angeordnet würde, würden dort
jeweils auf der Westseite ca. 5 Parkplätze und auf der Ostseite ca. 6 - 7
Parkplätze wegfallen. Bei dem ohnehin enormen Parkdruck im Wohnpark
Neckarstraße können natürlich nicht leichtfertig Stellplätze
"geopfert" werden.
Auf der anderen Seite sind die Pleißestraße und
die Wipperstraße Teil der Tempo-30-Zone und sowohl für Anwohner als auch
für Fußgänger ist die Situation äußerst unbefriedigend.
Bisher wurden an zahlreichen Hauszugängen und vor Müllbehälterplätzen im
Wohnpark Neckarstraße Grenzmarkierungen angebracht. Bei Schnee und Eis
sind diese Markierungen allerdings nicht sichtbar und es werden dann
Fahrzeuge abgestellt.
Vorschlag:
Im Rahmen der Verkehrsschau soll nochmals nach einer dauerhaften Lösung
gesucht werden.
- Aldinger
Straße/ Einmündung Leibnizstraße
Linksabbiegespur
Im Bereich der Aldinger Straße zwischen der
Anschlussstelle B 27 Kornwestheim Nord und den weiteren Einmündungen bis
zur Enzstraße kommt es während den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu
Engpässen und Störungen im Verkehrsablauf. Aufgrund der hohen
Verkehrsbelastung und aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse
wurde im Rahmen des Ausbaus der Aldinger Straße
ein "Doppel-Links-Abbieger" in
Richtung B 27 angeordnet.
Besonders problematisch ist auch die Linksabbiegespur von der Aldinger Straße in die Leibnizstraße. Hier kommt es
immer wieder zu kritischen Fahrmanövern, insbesondere durch Fahrzeuge, die
aus Fahrtrichtung Stuttgart von der B 27 kommend in die Leibnizstraße
einbiegen wollen. Dadurch bilden sich nicht selten Rückstaus, die zum Teil
bis in die Pfarrer-Hahn-Straße zurückreichen.
Eine zweite Möglichkeit zur Einfahrt in den Bereich des Gewerbegebietes Wilkinareal bietet sich östlich der Leibnizstraße über
die Einmündung "Im Moldengraben". Auch
hier ist allerdings die Länge der Linksabbiegespur in die Straße "Im Moldengraben" begrenzt und der Stauraum für die
anfallende Verkehrsmenge insgesamt zu klein.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation aufgrund der (bundesweit)
allgemeinen Steigerung der Verkehrsmengen weiter verschärfen wird. Hinzu
kommt, dass mit der beabsichtigten weiteren Aufsiedlung im Gewerbegebiet Wilkinareal zusätzliche Verkehrsmengen entstehen.
Dabei ist festzustellen, dass sich insbesondere bei entsprechenden
Preisangeboten der Tankstelle die dortige Verkehrsmenge erheblich erhöht -
man kann von Westen kommend lediglich über die Leibnizstraße in die
Tankstelle einfahren. Auch der Kundenverkehr zu Mc Donalds macht sich auf
der Linksabbiegespur in Richtung Leibnizstraße bemerkbar.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 22.06.2010 wurden
verschiedene Lösungsansätze vorgestellt.
Als kurzfristige Maßnahme wird derzeit überprüft, inwiefern über eine
erneute Änderung der Umlaufzeiten der Signalanlage, insbesondere auch eine
Verlängerung des Grünsignals für die Linksabbieger in die Leibnizstraße,
eine Optimierung der Situation möglich und umsetzbar ist. Es erscheint
möglich, der Linksabbiegebeziehung eine um 8 Sekunden verlängerte Grünzeit
zu gewähren. Dies würde aber allenfalls für drei weitere Fahrzeuge
ausreichen.
Um die kritischen Situationen der Linksabbieger aus der B 27 in die Leibnizstraße
hinein zu verhindern, schlägt die Verwaltung weiterhin vor, diesen heute
üblichen Spurwechsel über die Anbringung von sogenannten
"Bischofsmützen" zukünftig zu verhindern. Aus Fahrtrichtung
Stuttgart könnte dann künftig nur über die Einmündung "Im Moldengraben" in das Gewerbegebiet Wilkinareal eingefahren werden. Inwiefern es dann in
diesem Kreuzungsbereich zu Störungen im Verkehrsablauf kommt, muss
abgewartet werden.
Langfristige Lösungsansätze bestehen einerseits in den
Planungsüberlegungen des Regierungspräsidiums Stuttgart in Zusammenhang
mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke und dem
möglichen Neubau einer "Rampe Ost" in Fahrtrichtung Ludwigsburg,
andererseits auch in den Planungsüberlegungen zum Bau eines Kreisverkehrs
im Bereich der Einmündung Leibnizstraße. In weiteren Schritten sollen nun
weitere Analysen durchgeführt und die Planungsüberlegungen auch
hinsichtlich der entstehenden Kosten weiter detailliert werden.
- Stuttgarter Straße/
Einmündung Karlstraße
Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes
Aus der Mitte des Gemeinderates war angeregt worden, das auf der Westseite
der Stuttgarter Straße südlich der Einmündung Karlstraße vorhandene
Haltverbot aufzuheben, um dort weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Auf der Westseite der Stuttgarter Straße befindet sich derzeit südlich der
Einmündung Karlstraße auf einer Länge von ca. 20 Metern ein absolutes
Haltverbot mit Zusatz "Mo - Fr, 7 - 18 h". Anschließend kann auf
einer Länge von ca. 25 Metern am Fahrbahnrand geparkt werden. Im Anschluss
daran, befindet sich auf einer Länge von ca. 20 Metern ein eingeschränktes
Haltverbot. Abschließend besteht wieder ein absolutes Haltverbot, das sich
bis zur Einmündung Johannesstraße erstreckt.
Der Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße
ist seit mehreren Jahren Unfallschwerpunkt. Diese Kreuzung wird von
mehreren innerstädtischen Buslinien befahren.
Im Bereich der vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung (= durchgezogene Linie)
besteht ein rechtliches Parkverbot (§ 12 Abs 3 Nr. 8b StVO). Wenn das
absolute Haltverbot auf der Westseite der Stuttgarter Straße verkürzt
würde, könnte der aus der Karlstraße oder der Friedrich-Siller-Straße
kommende Verkehr nicht mehr problemlos in die Stuttgarter Straße
einfahren, wenn die dortige Ampel für den Verkehr auf der Stuttgarter
Straße in Fahrtrichtung Nord "Rot" zeigt und mehrere Fahrzeuge
dort warten. Es würde sich ein Rückstau bilden.
Vorschlag:
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte
das bestehende absolute Haltverbot nicht verkürzt werden.
Die Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots im weiteren Verlauf erscheint
ebenfalls nicht sinnvoll, da aufgrund der vorhandenen Grundstücksausfahrten
dort ohnehin größtenteils nicht geparkt werden darf. Es könnte dadurch
allenfalls ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden.
- Bekanntgaben und
Verschiedenes
- Verkehrssituation nördliche Solitudeallee