Vorlage-Nr.:

 

Az.:

101 Geschäftsstelle Gemeinderat/sb

Datum:

23.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verkehrsschau

Am:

29.06.2010

 

 

Betreff:

Verkehrsschau am 29.06.2010

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Empfehlung entsprechend den einzelnen Tagesordnungspunkten

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verkehrsschau

 

öffentlich

29.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Tagesordnung

 

Verkehrsschau am 29. Juni 2010

 

  1. Weißenfelser Ring
    Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg

  2. Pleißestraße und Wipperstraße
    Parkierungssituation

  3. Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
    Linksabbiegespur

  4. Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
    Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes

  5. Bekanntgaben und Verschiedenes

 


 

 

  1. Weißenfelser Ring
    Parkierungssituation im Kurvenbereich/ Einmündung Havelweg

    Von Seiten der CDU-Fraktion wurde angeregt, die Verkehrssituation - insbesondere die Parkierungssituation - im Bereich des Weißenfelser Rings/ Einmündung Havelweg zu prüfen, da hier möglicherweise eine Gefahrensituation bestehe.

    Nach Fertigstellung des endgültigen Fahrbahnbelages wird der gesamte Weißenfelser Ring - mit Ausnahme des südlichen Weißenfelser Rings (parallel zur Neckarstraße) - als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Der Fahrbahnbelag soll im Sommer 2010 fertig gestellt werden.
    Die Fahrbahnbreite im Bereich der Gebäude Weißenfelser Ring 6 und 8 beträgt 5,50 m. Auf der Südseite sind außerhalb der Fahrbahn Längsparkplätze angelegt. Auf der Nordseite des Weißenfelser Rings ist das Parken auf der Fahrbahn zulässig; aufgrund der angespannten Parkierungssituation im Wohnpark Neckarstraße wird dort auch regelmäßig geparkt.
    Auch wenn auf der Nordseite geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite noch ca. 3 m bis 3,50 m und ist somit nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausreichend. Ein Begegnungsverkehr ist dann nicht mehr möglich, dies ist allerdings in Tempo 30-Zonen auch nicht erforderlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es in Tempo 30-Zonen durchaus gewollt und dem Autofahrer auch zumutbar, den Gegenverkehr passieren zu lassen.
    Von Seiten einiger Bewohner des Wohnparks Neckarstraße wird angeregt, auf der Nordseite des Weißenfelser Rings ein Haltverbot anzuordnen, um einen ungestörten Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

    Vorschlag:
    Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt und dass es bisher nicht zu Unfällen kam, kommen die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zum Ergebnis, dass die Anordnung eines Haltverbotes auf der Nordseite des Weißenfelser Rings derzeit nicht erforderlich ist. Parkverstöße im 5-m-Bereich werden weiterhin im Rahmen der Streife kontrolliert und geahndet.

  2. Pleißestraße und Wipperstraße
    Parkierungssituation

    Die Parkierungssituation im Bereich der Pleißestraße und Wipperstraße führt regelmäßig zu Konflikten mit Fußgängern.
    Das Thema war bereits im Rahmen der Verkehrsschau am 4.11.2008
    (TOP 1.2) behandelt worden.

    Der Parkierungsstreifen in der Pleißestraße und in der Wipperstraße befindet sich niveaugleich mit der Fahrbahn östlich und westlich der Fahrbahn jeweils direkt entlang den Grundstücksmauern. Diese Parkierungsstreifen werden häufig auch als Gehwege angesehen und benutzt.

    Die Anwohner der dortigen Wohnanlagen beklagen, dass häufig der Zugang zu den Müllbehälterplätzen und häufig auch die Hauszugänge so zugeparkt seien,  dass man oft nur unter deutlich erschwerten Bedingungen das Haus verlassen könne, bzw. zu manchen Zeiten nicht zum Mülltonnenstandplatz gelangen könne. In den Wintermonaten hätten die Anwohner zum Teil nur über die vereiste Fahrbahn zum Mülltonnenplatz gehen können. Auch die Schneeräumpflicht sei aufgrund dieser unklaren Verhältnisse nicht geregelt.

    Falls im Bereich der Pleißestraße und der Wipperstraße ein durchgängiges Haltverbot angeordnet würde, würden dort jeweils auf der Westseite ca. 5 Parkplätze und auf der Ostseite ca. 6 - 7 Parkplätze wegfallen. Bei dem ohnehin enormen Parkdruck im Wohnpark Neckarstraße können natürlich nicht leichtfertig Stellplätze "geopfert" werden.
    Auf der anderen Seite sind die Pleißestraße und die Wipperstraße Teil der Tempo-30-Zone und sowohl für Anwohner als auch für Fußgänger ist die Situation äußerst unbefriedigend.
    Bisher wurden an zahlreichen Hauszugängen und vor Müllbehälterplätzen im Wohnpark Neckarstraße Grenzmarkierungen angebracht. Bei Schnee und Eis sind diese Markierungen allerdings nicht sichtbar und es werden dann Fahrzeuge abgestellt.
    Vorschlag:
    Im Rahmen der Verkehrsschau soll nochmals nach einer dauerhaften Lösung gesucht werden.

  3. Aldinger Straße/ Einmündung Leibnizstraße
    Linksabbiegespur

    Im Bereich der Aldinger Straße zwischen der Anschlussstelle B 27 Kornwestheim Nord und den weiteren Einmündungen bis zur Enzstraße kommt es während den Hauptverkehrszeiten regelmäßig zu Engpässen und Störungen im Verkehrsablauf. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und aufgrund der begrenzten räumlichen Verhältnisse wurde im Rahmen des Ausbaus der Aldinger Straße ein "Doppel-Links-Abbieger" in Richtung B 27 angeordnet.
    Besonders problematisch ist auch die Linksabbiegespur von der Aldinger Straße in die Leibnizstraße. Hier kommt es immer wieder zu kritischen Fahrmanövern, insbesondere durch Fahrzeuge, die aus Fahrtrichtung Stuttgart von der B 27 kommend in die Leibnizstraße einbiegen wollen. Dadurch bilden sich nicht selten Rückstaus, die zum Teil bis in die Pfarrer-Hahn-Straße zurückreichen.
    Eine zweite Möglichkeit zur Einfahrt in den Bereich des Gewerbegebietes Wilkinareal bietet sich östlich der Leibnizstraße über die Einmündung "Im Moldengraben". Auch hier ist allerdings die Länge der Linksabbiegespur in die Straße "Im Moldengraben" begrenzt und der Stauraum für die anfallende Verkehrsmenge insgesamt zu klein.

    Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation aufgrund der (bundesweit) allgemeinen Steigerung der Verkehrsmengen weiter verschärfen wird. Hinzu kommt, dass mit der beabsichtigten weiteren Aufsiedlung im Gewerbegebiet Wilkinareal zusätzliche Verkehrsmengen entstehen. Dabei ist festzustellen, dass sich insbesondere bei entsprechenden Preisangeboten der Tankstelle die dortige Verkehrsmenge erheblich erhöht - man kann von Westen kommend lediglich über die Leibnizstraße in die Tankstelle einfahren. Auch der Kundenverkehr zu Mc Donalds macht sich auf der Linksabbiegespur in Richtung Leibnizstraße bemerkbar.

    In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 22.06.2010 wurden verschiedene Lösungsansätze vorgestellt.
    Als kurzfristige Maßnahme wird derzeit überprüft, inwiefern über eine erneute Änderung der Umlaufzeiten der Signalanlage, insbesondere auch eine Verlängerung des Grünsignals für die Linksabbieger in die Leibnizstraße, eine Optimierung der Situation möglich und umsetzbar ist. Es erscheint möglich, der Linksabbiegebeziehung eine um 8 Sekunden verlängerte Grünzeit zu gewähren. Dies würde aber allenfalls für drei weitere Fahrzeuge ausreichen.

    Um die kritischen Situationen der Linksabbieger aus der B 27 in die Leibnizstraße hinein zu verhindern, schlägt die Verwaltung weiterhin vor, diesen heute üblichen Spurwechsel über die Anbringung von sogenannten "Bischofsmützen" zukünftig zu verhindern. Aus Fahrtrichtung Stuttgart könnte dann künftig nur über die Einmündung "Im Moldengraben" in das Gewerbegebiet Wilkinareal eingefahren werden. Inwiefern es dann in diesem Kreuzungsbereich zu Störungen im Verkehrsablauf kommt, muss abgewartet werden.

    Langfristige Lösungsansätze bestehen einerseits in den Planungsüberlegungen des Regierungspräsidiums Stuttgart in Zusammenhang mit der Sanierung der Gumpenbachbrücke und dem möglichen Neubau einer "Rampe Ost" in Fahrtrichtung Ludwigsburg, andererseits auch in den Planungsüberlegungen zum Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Leibnizstraße. In weiteren Schritten sollen nun weitere Analysen durchgeführt und die Planungsüberlegungen auch hinsichtlich der entstehenden Kosten weiter detailliert werden.

  4. Stuttgarter Straße/ Einmündung Karlstraße
    Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Haltverbotes

    Aus der Mitte des Gemeinderates war angeregt worden, das auf der Westseite der Stuttgarter Straße südlich der Einmündung Karlstraße vorhandene Haltverbot aufzuheben, um dort weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.

    Auf der Westseite der Stuttgarter Straße befindet sich derzeit südlich der Einmündung Karlstraße auf einer Länge von ca. 20 Metern ein absolutes Haltverbot mit Zusatz "Mo - Fr, 7 - 18 h". Anschließend kann auf einer Länge von ca. 25 Metern am Fahrbahnrand geparkt werden. Im Anschluss daran, befindet sich auf einer Länge von ca. 20 Metern ein eingeschränktes Haltverbot. Abschließend besteht wieder ein absolutes Haltverbot, das sich bis zur Einmündung Johannesstraße erstreckt.

    Der Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße/ Karlstraße/ Friedrich-Siller-Straße ist seit mehreren Jahren Unfallschwerpunkt. Diese Kreuzung wird von mehreren innerstädtischen Buslinien befahren.
    Im Bereich der vorhandenen Fahrstreifenbegrenzung (= durchgezogene Linie) besteht ein rechtliches Parkverbot (§ 12 Abs 3 Nr. 8b StVO). Wenn das absolute Haltverbot auf der Westseite der Stuttgarter Straße verkürzt würde, könnte der aus der Karlstraße oder der Friedrich-Siller-Straße kommende Verkehr nicht mehr problemlos in die Stuttgarter Straße einfahren, wenn die dortige Ampel für den Verkehr auf der Stuttgarter Straße in Fahrtrichtung Nord "Rot" zeigt und mehrere Fahrzeuge dort warten. Es würde sich ein Rückstau bilden.

 

Vorschlag:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte das bestehende absolute Haltverbot nicht verkürzt werden.

Die Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots im weiteren Verlauf erscheint ebenfalls nicht sinnvoll, da aufgrund der vorhandenen Grundstücksausfahrten dort ohnehin größtenteils nicht geparkt werden darf. Es könnte dadurch allenfalls ein zusätzlicher Parkplatz geschaffen werden.

  1. Bekanntgaben und Verschiedenes
    - Verkehrssituation nördliche Solitudeallee

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)