Betreff:
Aktuelle
Situation des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August 2013
für alle Kinder zwischen 1 und 3 Jahren Darstellung der aktuellen
Versorgungsquote, möglicher Fördergelder und notwendiger Beratungs- und
Verwaltungsaufgaben
Anlage(n):
Mitzeichnung
Gutachterliche Auslegung U3
Graphiken zur aktuellen Situation U3
Beschlussvorschlag:
1. Kenntnisnahme zum Thema Rechtsanspruch U 3.
2.
Kenntnisnahme der aktuellen Versorgungsquote.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt Optionen für Fördermöglichkeiten zu verfolgen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt die Höhe des zusätzliche Beratungs- und Verwaltungsaufwands
zu prüfen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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06.03.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.04.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
1. Rechtsanspruch
Die im Folgenden kurz dargestellte
gutachterliche Erörterung der Freiherr vom Stein Akademie für Europäische
Kommunalwissenschaften im Auftrag des Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie
der Kanzlei Bernzen Sonntag und des Deutsches Institut für Jugend- und Familienrecht
im Auftrag des Deutschen Städtetages ergab folgende Erkenntnisse: (siehe Anlage
1)
·
Qualität
des Rechtsanspruches
Ab dem 01. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr
einen gerichtlich einklagbaren Anspruch
auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer
Kindertagespflegeeinrichtung. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich auf die individuellen Ansprüche einer Familie
und kann nicht durch die Festlegung einer Quote abgedeckt werden.
·
Qualität
der Leistung
Die Qualität der frühkindlichen Förderung (Anzahl und Ausbildung der
Betreuer) bleibt dabei unverändert.
Das Tagespflegepersonal (Tagesmütter) sollte vertiefte Kenntnisse bezüglich der
Kinderpflege nachweisen. Die Betreuungsformen
Tageseinrichtung und Kindertagespflege sind dabei gleichwertig und gleich geeignet.
·
Individueller
Bedarf
Der individuelle Bedarf der Familie muss nur innerhalb eines Spielraumes anerkannt werden. Dabei ist das pädagogische
Profil der angebotenen Leistungen zum Beispiel die Mindest- und
Höchstbetreuungszeit relevant.
·
Rahmenleistungen
Der in diesem Zusammenhang
notwendige Informations-, Beratungs- und
Vermittlungsbedarf muss gewährleistet sein. Eine Anmeldefrist von 6 Monaten
ist ein geeignetes Mittel zur Organisation.
·
Primäransprüche
Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz
(Primäranspruch) bleibt für die
Kommune bestehen auch wenn die Eltern eine Zwischenlösung finden (Dauerschuldverhältnis).Steht kein Platz
zur Verfügung, so können die Eltern auf eigene Kosten eine Kinderbetreuung
organisieren und haben einen Anspruch
auf deren Erstattung.
·
Sekundäransprüche
Machen Eltern einen Schadensersatz z.B.
für den Ausfall eines Einkommens (Sekundäranspruch)
geltend, so ist die Höhe des
Anspruchs genauso wie die Kausalität zu
prüfen. Dabei befinden sich die Eltern
in der Schadensminderungspflicht.
Der Einwand objektiver Unmöglichkeit
(z.B. Mangel an Erzieherinnen und
Erziehern) kann von Seiten der Kommunen bei Sekundäransprüchen geltend gemacht werden.
2. Darstellung der aktuellen Versorgungsquote
Altersgruppe
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Anzahl der Kinder August 2013
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Deckung 45 %
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Stand August 2013
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Stand 2014
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Über 3
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1122
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943
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1053
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Unter 3
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912
|
410
|
300
|
395
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Rechtsanspruch
1-3
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604
|
272
|
300
|
395
|
(siehe Anlage 2)
Betrachtet man die vom Gemeinderat
Kornwestheim festgelegte Versorgungsquote von 45% in Hinblick auf die Kinder
für die ein Rechtsanspruch besteht (1-3 Jahre), so gelingt es diese zum
Stichtag sogar zu überschreiten. Für die insgesamt 604 Kinder stehen 300 Plätze
zur Verfügung. Jedes Kind, das dann im Laufe des Jahres ein Jahr alt wird hat
selbstverständlich Anspruch auf einen Krippenplatz, der aufgrund der
Abwanderung der dann 3 Jahre alt werdenden in den Kindergartenbereich frei
werden würde.
Bleibt man bei einer Quote von 45%
für die Kinder von 0 bis 3 Jahren so fehlen 110 Plätze. In diesem Zusammenhang
noch einmal der Hinweis: Alle Familien haben einen Rechtsanspruch wenn sie ihn
für sich geltend machen. Das bedeutet welche Quote auch immer festgelegt wird,
die tatsächlichen Anmeldungen müssen berücksichtigt werden.
Mit dem Bau einer 6-gruppigen
Einrichtung auf dem ESG-Gelände, dem Umbau der Bücherei zu einer
Kindereinrichtung mit 4 Gruppen, der Einrichtung von weiteren zwei Gruppen im
Paulus-Gemeindehaus und der Planung eines Freien Trägers können wir die
Platzzahl in 2014 auf 1053 Plätze im Bereich der über 3-jährigen und auf 395 im
Bereich U 3 erweitern.
Darüber hinaus gibt es Verhandlungen
für die Übernahme von weiteren Räumen der ev. Kirche und Gespräche mit einem
großen Freien Träger, der gern in Kornwestheim Angebote im Kindergartenbereich
machen möchte. Dieser Träger hat bereits zu einem in Kornwestheim agierenden
Investor Kontakt aufgenommen und konkrete Objekte in Betracht gezogen.
3. Fördermöglichkeiten von U3 Plätzen
Das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen, Jugend fördert im Programm „Erfolgsfaktor Familie –
Betriebliche Kinderbetreuung“ die Neuschaffung von Betreuungsplätzen für unter
3-jährige. Die Förderung erfolgt bis längstens Juni 2015 mit jeweils 400,- €
pro Platz und Monat. So könnte beispielsweise der Arbeitgeber Stadt
Kornwestheim für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Betreuungsplätze
anbieten und die dargestellte Förderung nutzen. Auch in Hinblick auf die
Werbung von pädagogischem Personal könnte ein eigener Betriebskindergarten von
Vorteil sein.
4. Zusätzlicher Verwaltungs- und Beratungsaufwand
Im Zusammenhang mit dem
dargestellten Rechtsanspruch ist ein Informations-, Beratungs- und
Vermittlungsbedarf zu decken, der sowohl qualitativ als auch quantitativ über
das bisherige Niveau hinausreicht. Es erscheint sinnvoll dem Rat des deutschen
Städtetages zu folgen und dazu eine zentrale Stelle einzurichten, die dann für
alle Angebote im U 3 Bereich - sinnvollerweise auch für die Betreuungsangebote
der Kinder von 3 bis 6 – zuständig ist. Das heißt auch die Angebote der Kirchen
oder freien Träger an dieser Stelle mit einzubeziehen um eine optimale Nutzung
der vorhandenen Kapazitäten zu gewährleisten.