Betreff:
Bildungs-
und Betreuungsmöglichkeiten im Wette Center - Kooperationen mit Ravensburger
Spielewelt
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anforderungen bei Spiel- und Bewegungsangeboten für Kindergärten
(punktuelle Nutzung)
Anforderungen bei Kernzeitbetreuung im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule (punktuelle Nutzung)
Anforderungen bei Offener Ganztagesbetreuung an
Kornwestheimer Schulen (punktuelle Nutzung)
Anforderungen bei Schulprojekten (punktuelle Nutzung)
Anforderungen bei Eltern-Kind-Gruppen (punktuelle Nutzung)
Überblick über verschiedene Nutzungsmöglichkeiten
(dauerhaft, nicht ständig, nach Bedarf)
Kurzpräsentation der Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt,
a.
eine
Konzeption zur weitergehenden Nutzung der Ravensburger Spielewelt
(ca. 2000 qm) und zu kommunalen Betreuungsmöglichkeiten (ca. 300 qm) für
Kornwestheimer Kinder von 6 bis 12 Jahre im Wette Center zu erstellen,
b.
für
die kommunalen Räumlichkeiten die Betreuungsform zu entwickeln und den
Fachgremien vorzustellen,
c.
vom
Regierungspräsidium die Gemeinnützigkeit als Voraussetzung zur Gründung einer
GmbH sowie vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Genehmigung einer
Betreuungseinrichtung prüfen zu lassen,
d.
die
Kindergartenbedarfsplanung an die neuen Überlegungen anzupassen und in der
Sitzung des Sozialausschusses vorzustellen.
Die
Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, Sponsoren oder finanzielle Förderer für
die Ravensburger Spielewelt im Wette Center zu gewinnen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.02.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Einleitung:
Die Verwaltung hat geprüft, welche weitergehenden
Nutzungsmöglichkeiten der Ravensburger Spielewelt sowie zusätzlicher Räume im
Wette-Center denkbar sind. Dabei haben die Abteilungen Kindertagesstätten,
Schulverwaltung, Schulische Betreuungsangebote und Jugendreferat zwischen
temporärer sowie dauerhafter Nutzung unterschieden.
Das Ergebnis umfassender Prüfung
ist, dass für temporäre Nutzungen eine enge Kooperation mit den
bestehenden Betreuungs-, Bildungs- und Bewegungseinrichtungen der Stadt möglich
und sinnvoll ist. Hier bieten sich besonders die Vormittage außerhalb der
regulären Öffnungszeiten sowie die Nachmittage von Montag bis Donnerstag an.
Für diese zusätzlichen Nutzungen entstehen Kosten (z.B. für Personal von der
Ravensburger Spielewelt, externe Angebote im Bildungs- und kulturellen
Bereich), die über Sponsoren finanziert werden sollen.
Für eine dauerhafte Nutzung
sind kommunale Betreuungsformen denkbar. Hier sind jedoch zusätzliche Räume
zwingend erforderlich, die exklusiv für die betreuten Kinder eingerichtet und
von ihnen genutzt werden. Grundsätzlich ist die Genehmigung des
Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Voraussetzung. In die
bisherigen Überlegungen sind zwar die Maßgaben des KVJS eingeflossen, Details
konnten in diesem Stadium jedoch noch nicht geklärt werden.
Des Weiteren steht noch die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Regierungspräsidium aus, die
Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist.
Gliederung:
1.
Nutzungsmöglichkeiten
1.1.
Dauerhafte
Nutzung
1.2.
Nicht
ständige, aber regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
(z.B. 1 x wöchentlich, 1 x monatlich)
1.3.
unregelmäßige
Nutzung nach Bedarf
1.4.
Kreative
Überlegungen bzgl. weiterer Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (vormittags)
1.5.
Zu
klärende Themen
2.
Fazit
(Auftrags- und Folgenabschätzung)
1. Nutzungsmöglichkeiten
1.1.Dauerhafte Nutzung
Auf ca. 300 qm im Wette Center ist
es denkbar, eine tägliche kommunale Kinderbetreuung von frühmorgens (vor der
Schule) bis 17 Uhr zu
installieren. Die Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren könnten von städtischem
Personal in drei Gruppen in eigens für sie errichteten Räumen betreut werden
und temporär die Angebote der Ravensburger Spielewelt nutzen. Hier sind wie
oben erwähnt Maßgaben des KVJS zu beachten, z.B. was Personal- und
Raumausstattung, Tageslicht und Außenbereich für Kinder betrifft. Ein
vorläufiger Plan für eine mögliche Einrichtung von drei Gruppen wurden erstellt
(siehe Anlage).
Zu beachten:
- Aufgrund der Betreuungszeiten fände
die Betreuung sowohl außerhalb der Öffnungszeiten der Ravensburger Spielewelt als
auch parallel zum Betrieb in der Ravensburger Spielewelt statt. Dies wiederum hat Konsequenzen auf den
Raumbedarf, die Aufsichtspflicht, das Personal, die Versicherungen usw..
- Die Attraktivität der Ravensburger
Spielewelt verliert bei täglichem/sehr häufigem Besuch.
1.2. Nicht ständige, aber regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären
Öffnungszeit
(z.B. 1 x wöchentlich, 1 x monatlich)
Hier ist eine enge Kooperation und
Vernetzung mit den bestehenden Betreuungseinrichtungen der Stadt möglich und
sinnvoll, z.B. mit
-
Spiel-
und Bewegungsangeboten für Kindergärten (ausführlich siehe Anhang)
-
evtl.
Kernzeit / Verlässlicher Grundschule (ausführlich siehe Anhang)
-
evtl.:
Offener Ganztagesbetreuung in den Grundschulen und der Sekundarstufe I der
weiterführenden Schulen (ausführlich siehe Anhang)
-
Bewohner-
und Familienzentrum (z.B. Mutter-Kind-Gruppe 1 x monatlich)
-
Kindersportschule.
Eine weitere nicht ständige, aber
regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist durch
nicht-städtische Kindergärten, Kirchen usw. möglich.
Ein zusätzliches, regelmäßiges
Bildungs- und kulturelles Angebot kann das Angebot ergänzen.
1.3. Unregelmäßige Nutzung nach Bedarf
Es ist damit zu rechnen, dass die bestehenden
Betreuungseinrichtungen der Stadt die Ravensburger Spielewelt gerne nach Bedarf
nutzen, z.B.
- städtische Kindergärten als
Lernort / für Projekte
- Offene Ganztagesbetreuung in den
Grundschulen und der Sekundarstufe I der
weiterführenden Schulen (ausführlich
siehe Anhang)
- Schulprojekte Grund- und
Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen (ausführlich
siehe Anhang). In diesem Rahmen ist
auch eine Kooperation mit der Wirtschaft (z.B.
„Genius“ – die junge WissensCommunity
von Daimler) möglich
- Ferienbetreuungen von Horten,
Bewohner- und Familienzentrum, im Rahmen der
Verlässlichen
Grundschule (ausführlich siehe Anhang), vor allem in den
Wintermonaten. Hier ist allerdings zu
beachten, dass die Ravensburger Spielewelt
in den Ferien die Verlegung der
Öffnungszeiten in den Vormittag plant.
- Spezielle
Vater-Kind-/Großeltern-Enkel-Vormittage in den Ferien
Eine weitere unregelmäßige Nutzung
nach Bedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist durch nicht-städtische
Kindergärten, Kirchen (Mutter-Kind-Treffs, Sozialdiakonische Gruppen…) usw.
möglich.
1.4. Kreative Überlegungen bzgl. weiterer Nutzung außerhalb der regulären
Öffnungszeiten (vormittags)
Wenn außerhalb der bisherigen
Zielgruppen gedacht wird, könnte auch eine weitere Nutzung in Frage kommen
durch
·
ältere
Menschen:
-
Spieletreff
für Senioren:
Altbekannte und neue Ravensburger
Spiele werden vormittags 1 x
wöchentlich/monatlich gemeinsam in der Cafeteria gespielt
-
Bewohner/-innen
von Alten- und Pflegeheimen spielen an einzelnen, für die Zielgruppe geeigneten
Stationen
-
Gedächtnistraining
für Ältere
-
Mittagstisch
für Senioren
-
Angebote
für Ergotherapie
Sollte die Gruppe der Senioren
einbezogen werden, ist auf eine ausreichende Anzahl von Stühlen für Erwachsene
sowie auf altersangemessene Stationen zu achten (z.B. Memory mit Motiven für
Erwachsene). Es ist dann auch wichtig, die Einrichtung nicht „Ravensburger
Kinderwelt“, sondern z.B. „Ravensburger Spielewelt“ zu nennen.
- Schüler/-innen von Sonderschulen
außerhalb Kornwestheims (Körperbehinderte, Geistigbehinderte) mit ihren
Lehrkräften
- vhs für Kinder
Die verschiedenen
Nutzungsmöglichkeiten im Überblick (siehe Anhang).
1.5. Zu
klärende Themen
Raumbedarf:
Unterschiedliche Nutzungen haben
unterschiedlichen Raumbedarf. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die
Aufenthaltsräume über genügend Tageslicht verfügen.
Personal / Aufsichtspflicht:
Wer ist bei Nutzung der Ravensburger
Spielewelt außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten Ansprechpartner mit
entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen?
Welche Bedingungen müssen erfüllt
sein, um der Aufsichtspflicht nachzukommen?
Versicherung:
Welche Versicherung greift wann?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz zu gewähren?
Eintrittsgelder:
Bei allen nicht dauerhaften Nutzungsformen ist die Frage der Eintrittsgelder zu
klären: Dürfen die Kornwestheimer Einrichtungen mit reduziertem Eintritt die
Ravensburger Spielewelt nutzen oder erhalten sie gar ein kostenfreies
Jahresticket? Auch die Preisgestaltung für Familienpass-Inhaber muss festgelegt
werden.
2. Fazit (Auftrags- und Folgenabschätzung)
Sowohl temporäre Nutzungen als auch
Nutzungen nach Bedarf (Punkt 1.2. bis 1.4.) sind möglich und sinnvoll. Hier
müssen die noch offenen Fragen (Aufsichtspflicht/Personal, Versicherung,
zusätzliche Kosten, Sponsoren usw.) geklärt werden.
Wird die Überlegung einer kommunalen
Betreuungsform für 6- bis 12-Jährige Kinder weiter verfolgt, so sind folgende
Punkte essentiell:
-
Fehlendes
Außengelände: Ein gut erreichbares Außengelände ist aus rechtlichen und
pädagogischen Gründen unabdingbar. Derzeit wird geprüft, ob die bestehenden
Terrassen für Kinder nutzbar gemacht werden können. Des Weiteren werden
Freiflächen in der Nähe des Wette Centers (z.B. in der Erweiterung des Parco
d’Amore) dahingehend geprüft, ob sie sinnvoll als Freifläche für Kinder genutzt
werden können.
-
Genehmigung
KVJS: Notwendige Informationen wurden insoweit eingeholt, als sie im aktuellen
Planungsstand möglich sind. Ins Detail kann erst gegangen werden, wenn
Beschlüsse des Gremiums und Pläne des Architekten vorhanden sind. Für die
Genehmigung durch den KVJS sind die Themen Außenbereich, Tageslicht usw. von
großer Bedeutung.
-
Fußwege
der Kinder: Die Wege, die die Kinder zwischen Schule und Betreuung sowie
weiterer Orte wie z.B. Musikschule zurück legen, müssen beachtet und auf
Risiken geprüft werden.
-
Eine
kommunale Betreuung im Wette Center befände sich in einem kommerziellen Umfeld.
Es ist darauf zu achten, die Räume und den Eingangsbereich klar zu trennen von
den kommerziellen Angeboten.
-
Finden
Betreuungsangebote während der Öffnungszeit der Ravensburger Spielewelt dort
statt (z.B. Mittagessen), erschwert dies die Aufsicht durch die Erzieherinnen
enorm und kann zu erhöhtem Personalbedarf führen.
-
Wird
die Idee kommunalen Betreuung weiter verfolgt, so sind Eltern, Erzieherinnen
und Fachgremien intensiv einzubinden.
vom Regierungspräsidium ist die
Gemeinnützigkeit als Voraussetzung zur Gründung einer GmbH prüfen zu lassen..