Vorlage-Nr.:

41/2012

Az.:

211 Uschi Saur

Datum:

08.02.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

16.02.2012

 

 

Betreff:

Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten im Wette Center - Kooperationen mit Ravensburger Spielewelt

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anforderungen bei Spiel- und Bewegungsangeboten für Kindergärten (punktuelle Nutzung)

Anforderungen bei Kernzeitbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (punktuelle Nutzung)

Anforderungen bei Offener Ganztagesbetreuung an Kornwestheimer Schulen (punktuelle Nutzung)

Anforderungen bei Schulprojekten (punktuelle Nutzung)

Anforderungen bei Eltern-Kind-Gruppen (punktuelle Nutzung)

Überblick über verschiedene Nutzungsmöglichkeiten (dauerhaft, nicht ständig, nach Bedarf)

Kurzpräsentation der Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt,

a.      eine Konzeption zur weitergehenden Nutzung der Ravensburger Spielewelt
(ca. 2000 qm) und zu kommunalen Betreuungsmöglichkeiten (ca. 300 qm) für Kornwestheimer Kinder von 6 bis 12 Jahre im Wette Center zu erstellen,

b.      für die kommunalen Räumlichkeiten die Betreuungsform zu entwickeln und den Fachgremien vorzustellen,

c.      vom Regierungspräsidium die Gemeinnützigkeit als Voraussetzung zur Gründung einer GmbH sowie vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Genehmigung einer Betreuungseinrichtung prüfen zu lassen,

d.      die Kindergartenbedarfsplanung an die neuen Überlegungen anzupassen und in der Sitzung des Sozialausschusses vorzustellen.

Die Verwaltung wird im Weiteren beauftragt, Sponsoren oder finanzielle Förderer für die Ravensburger Spielewelt im Wette Center zu gewinnen.

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.02.2012

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Einleitung:
Die Verwaltung hat geprüft, welche weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten der Ravensburger Spielewelt sowie zusätzlicher Räume im Wette-Center denkbar sind. Dabei haben die Abteilungen Kindertagesstätten, Schulverwaltung, Schulische Betreuungsangebote und Jugendreferat zwischen temporärer sowie dauerhafter Nutzung unterschieden.

 

Das Ergebnis umfassender Prüfung ist, dass für temporäre Nutzungen eine enge Kooperation mit den bestehenden Betreuungs-, Bildungs- und Bewegungseinrichtungen der Stadt möglich und sinnvoll ist. Hier bieten sich besonders die Vormittage außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie die Nachmittage von Montag bis Donnerstag an. Für diese zusätzlichen Nutzungen entstehen Kosten (z.B. für Personal von der Ravensburger Spielewelt, externe Angebote im Bildungs- und kulturellen Bereich), die über Sponsoren finanziert werden sollen.

 

Für eine dauerhafte Nutzung sind kommunale Betreuungsformen denkbar. Hier sind jedoch zusätzliche Räume zwingend erforderlich, die exklusiv für die betreuten Kinder eingerichtet und von ihnen genutzt werden. Grundsätzlich ist die Genehmigung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) Voraussetzung. In die bisherigen Überlegungen sind zwar die Maßgaben des KVJS eingeflossen, Details konnten in diesem Stadium jedoch noch nicht geklärt werden.

 

Des Weiteren steht noch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Regierungspräsidium aus, die Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist.

 

 

Gliederung:

1.      Nutzungsmöglichkeiten

1.1.   Dauerhafte Nutzung

1.2.   Nicht ständige, aber regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
(z.B. 1 x wöchentlich, 1 x monatlich)

1.3.   unregelmäßige Nutzung nach Bedarf

1.4.   Kreative Überlegungen bzgl. weiterer Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (vormittags)

1.5.   Zu klärende Themen

2.      Fazit (Auftrags- und Folgenabschätzung)

 

 

1.      Nutzungsmöglichkeiten

 

1.1.Dauerhafte Nutzung

Auf ca. 300 qm im Wette Center ist es denkbar, eine tägliche kommunale Kinderbetreuung von frühmorgens (vor der Schule) bis 17 Uhr zu installieren. Die Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren könnten von städtischem Personal in drei Gruppen in eigens für sie errichteten Räumen betreut werden und temporär die Angebote der Ravensburger Spielewelt nutzen. Hier sind wie oben erwähnt Maßgaben des KVJS zu beachten, z.B. was Personal- und Raumausstattung, Tageslicht und Außenbereich für Kinder betrifft. Ein vorläufiger Plan für eine mögliche Einrichtung von drei Gruppen wurden erstellt (siehe Anlage).

 

 

 

 

 

Zu beachten:

 

- Aufgrund der Betreuungszeiten fände die Betreuung sowohl außerhalb der Öffnungszeiten der Ravensburger Spielewelt als auch parallel zum Betrieb in der Ravensburger Spielewelt  statt. Dies wiederum hat Konsequenzen auf den Raumbedarf, die Aufsichtspflicht, das Personal, die Versicherungen usw..

 

- Die Attraktivität der Ravensburger Spielewelt verliert bei täglichem/sehr häufigem Besuch.

 

 

1.2.      Nicht ständige, aber regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeit
(z.B. 1 x wöchentlich, 1 x monatlich)

Hier ist eine enge Kooperation und Vernetzung mit den bestehenden Betreuungseinrichtungen der Stadt möglich und sinnvoll, z.B. mit

 

-          Spiel- und Bewegungsangeboten für Kindergärten (ausführlich siehe Anhang)

 

-          evtl. Kernzeit / Verlässlicher Grundschule (ausführlich siehe Anhang)

 

-          evtl.: Offener Ganztagesbetreuung in den Grundschulen und der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen (ausführlich siehe Anhang)

 

-          Bewohner- und Familienzentrum (z.B. Mutter-Kind-Gruppe 1 x monatlich)

 

-          Kindersportschule.

 

Eine weitere nicht ständige, aber regelmäßige Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist durch nicht-städtische Kindergärten, Kirchen usw. möglich.

 

Ein zusätzliches, regelmäßiges Bildungs- und kulturelles Angebot kann das Angebot ergänzen.

 

 

1.3.      Unregelmäßige Nutzung nach Bedarf

Es ist damit zu rechnen, dass die bestehenden Betreuungseinrichtungen der Stadt die Ravensburger Spielewelt gerne nach Bedarf nutzen, z.B.

- städtische Kindergärten als Lernort / für Projekte

 

- Offene Ganztagesbetreuung in den Grundschulen und der Sekundarstufe I der
  weiterführenden Schulen (ausführlich siehe Anhang)

 

- Schulprojekte Grund- und Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen (ausführlich
  siehe Anhang). In diesem Rahmen ist auch eine Kooperation mit der Wirtschaft (z.B.
  „Genius“ – die junge WissensCommunity von Daimler) möglich

 

- Ferienbetreuungen von Horten, Bewohner- und Familienzentrum, im Rahmen der
  Verlässlichen Grundschule (ausführlich siehe Anhang), vor allem in den
  Wintermonaten. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Ravensburger Spielewelt
  in den Ferien die Verlegung der Öffnungszeiten in den Vormittag plant.

 

- Spezielle Vater-Kind-/Großeltern-Enkel-Vormittage in den Ferien

 

Eine weitere unregelmäßige Nutzung nach Bedarf außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist durch nicht-städtische Kindergärten, Kirchen (Mutter-Kind-Treffs, Sozialdiakonische Gruppen…) usw. möglich.

1.4.      Kreative Überlegungen bzgl. weiterer Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (vormittags)

 

Wenn außerhalb der bisherigen Zielgruppen gedacht wird, könnte auch eine weitere Nutzung in Frage kommen durch

 

·         ältere Menschen:

-          Spieletreff für Senioren:

Altbekannte und neue Ravensburger Spiele werden vormittags 1 x wöchentlich/monatlich gemeinsam in der Cafeteria gespielt

 

-          Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeheimen spielen an einzelnen, für die Zielgruppe geeigneten Stationen

 

-          Gedächtnistraining für Ältere

 

-          Mittagstisch für Senioren

 

-          Angebote für Ergotherapie

 

Sollte die Gruppe der Senioren einbezogen werden, ist auf eine ausreichende Anzahl von Stühlen für Erwachsene sowie auf altersangemessene Stationen zu achten (z.B. Memory mit Motiven für Erwachsene). Es ist dann auch wichtig, die Einrichtung nicht „Ravensburger Kinderwelt“, sondern z.B. „Ravensburger Spielewelt“ zu nennen. 

 

- Schüler/-innen von Sonderschulen außerhalb Kornwestheims (Körperbehinderte, Geistigbehinderte) mit ihren Lehrkräften

 

- vhs für Kinder

 

Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten im Überblick (siehe Anhang).

 

 

1.5.   Zu klärende Themen

Raumbedarf:

Unterschiedliche Nutzungen haben unterschiedlichen Raumbedarf. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Aufenthaltsräume über genügend Tageslicht verfügen.

 

Personal / Aufsichtspflicht:

Wer ist bei Nutzung der Ravensburger Spielewelt außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten Ansprechpartner mit entsprechenden Kompetenzen und Befugnissen?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um der Aufsichtspflicht nachzukommen?

 

Versicherung:

Welche Versicherung greift wann? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz zu gewähren?

 

Eintrittsgelder:
Bei allen nicht dauerhaften Nutzungsformen ist die Frage der Eintrittsgelder zu klären: Dürfen die Kornwestheimer Einrichtungen mit reduziertem Eintritt die Ravensburger Spielewelt nutzen oder erhalten sie gar ein kostenfreies Jahresticket? Auch die Preisgestaltung für Familienpass-Inhaber muss festgelegt werden.

 

 

 

2.      Fazit (Auftrags- und Folgenabschätzung)

Sowohl temporäre Nutzungen als auch Nutzungen nach Bedarf (Punkt 1.2. bis 1.4.) sind möglich und sinnvoll. Hier müssen die noch offenen Fragen (Aufsichtspflicht/Personal, Versicherung, zusätzliche Kosten, Sponsoren usw.) geklärt werden.

 

Wird die Überlegung einer kommunalen Betreuungsform für 6- bis 12-Jährige Kinder weiter verfolgt, so sind folgende Punkte essentiell:

-          Fehlendes Außengelände: Ein gut erreichbares Außengelände ist aus rechtlichen und pädagogischen Gründen unabdingbar. Derzeit wird geprüft, ob die bestehenden Terrassen für Kinder nutzbar gemacht werden können. Des Weiteren werden Freiflächen in der Nähe des Wette Centers (z.B. in der Erweiterung des Parco d’Amore) dahingehend geprüft, ob sie sinnvoll als Freifläche für Kinder genutzt werden können.

-          Genehmigung KVJS: Notwendige Informationen wurden insoweit eingeholt, als sie im aktuellen Planungsstand möglich sind. Ins Detail kann erst gegangen werden, wenn Beschlüsse des Gremiums und Pläne des Architekten vorhanden sind. Für die Genehmigung durch den KVJS sind die Themen Außenbereich, Tageslicht usw. von großer Bedeutung.

-          Fußwege der Kinder: Die Wege, die die Kinder zwischen Schule und Betreuung sowie weiterer Orte wie z.B. Musikschule zurück legen, müssen beachtet und auf Risiken geprüft werden.

-          Eine kommunale Betreuung im Wette Center befände sich in einem kommerziellen Umfeld. Es ist darauf zu achten, die Räume und den Eingangsbereich klar zu trennen von den kommerziellen Angeboten.

-          Finden Betreuungsangebote während der Öffnungszeit der Ravensburger Spielewelt dort statt (z.B. Mittagessen), erschwert dies die Aufsicht durch die Erzieherinnen enorm und kann zu erhöhtem Personalbedarf führen.

-          Wird die Idee kommunalen Betreuung weiter verfolgt, so sind Eltern, Erzieherinnen und Fachgremien intensiv einzubinden.

vom Regierungspräsidium ist die Gemeinnützigkeit als Voraussetzung zur Gründung einer GmbH prüfen zu lassen..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Spiel- und Bewegungsangebote für Kindergärten.pdf Spiel- und Bewegungsangebote für Kindergärten.pdf Kernzeitbetreuung_punktuelle Nutzung.pdf Kernzeitbetreuung_punktuelle Nutzung.pdf Offene Ganztagesbetreuung_punktuelle Nutzung.pdf Offene Ganztagesbetreuung_punktuelle Nutzung.pdf Schulprojekte_punktuelle Nutzung.pdf Schulprojekte_punktuelle Nutzung.pdf Eltern-Kind-Gruppe.pdf Eltern-Kind-Gruppe.pdf verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.pdf verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.pdf