Betreff:
Nachrücken
in den Gemeinderat
Anlage(n):
Mitzeichnung
Auszug aus der Gemeindeordnung (§ 29 GemO)
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass keine
Hinderungsgründe gegen Herrn Mader-Amort vorliegen und er somit in den
Gemeinderat nachrückt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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22.09.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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29.09.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2009 wurde Herr
Klaus Mader-Amort als Ersatzbewerber für die Liste Bündnis90/Die Grünen
festgestellt.
Frau Stadträtin
Boll-Simmler möchte aus dem Gemeinderat der Stadt Kornwestheim ausscheiden.
Vorausgesetzt, der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Boll-Simmler
Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO vorliegen und sie aus dem Gemeinderat ausscheiden
kann, würde Herr Mader-Amort in den Gemeinderat der Stadt Kornwestheim
nachrücken.
Vorher ist jedoch
festzustellen, ob gegen den Nachrückenden Hinderungsgründe im Sinne des § 29
Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung geltend gemacht werden können, die einen Eintritt in
den Gemeinderat ausschließen. Diese Feststellung trifft gem. § 29 Abs. 5 GemO
der Gemeinderat.
Solche Hinderungsgründe
sind bei Herrn Klaus Mader-Amort nicht bekannt.
Es ist daher
festzustellen, dass bei dem gewählten Stadtrat keine Hinderungsgründe nach
§ 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegen.