Vorlage-Nr.:

422/2011

Az.:

6 Ulrike Heckel

Datum:

22.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

01.12.2011

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. Stammheimer Straße 14 und 22, Flst.Nr. 3785/10 und 3785/11

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan und Flächenplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

01.12.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim ist ein Kaufvertrag bezüglich der Grundstücke Flurstück Nr. 3785/10 Stammheimer Straße 22 und Flst. Nr. 3785/11 Stammheimer Straße 14 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück Stammheimer Straße 22 hat eine Fläche von 7.054 m², das Grundstück Stammheimer Straße 14 misst 811 m². Verkauft wurde eine noch abzumessende Teilfläche in der Größe von ca. 3.688 m². Die Teilfläche beinhaltet das Flurstück 3785/11 und liegt an der nördlichen Seite des Flurstückes 3785/10. Beginnend an der Nordseite des Flurstückes 3785/10 ist die Grenze an der Stammheimer Straße 61,98 m lang. Die Westgrenze des zu bildenden Flurstückes verläuft nahezu parallel zur Stammheimer Straße, die Südgrenze ist 59,40 m lang, die Nordgrenze 59,16 m. Das zu bildende Flurstück ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) mit den Eckpunkten ABCD gekennzeichnet und im beigefügten Flächenplan (Anlage 2) mit Abmessungen dargestellt.

 

Auf dem Grundstück soll ein Verbrauchermarkt nebst darüber liegendem Parkhaus errichtet werden. Für die Bebauung müssen 100 Kfz-Stellplätze nachgewiesen werden. Die Verkäuferpartei wird diese auf dem ihr gehörenden Nachbargrundstück Flurstück Nr. 3785/9 zur Verfügung stellen und die dauerhafte Nutzung der Stellplatzflächen durch eine Grunddienstbarkeit/Baulast für die Kaufpartei sicherstellen.

 

Die Kosten für die Stellplatzflächen sind im Kaufpreis bereits enthalten.

 

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 1.700.000,00 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)