Betreff:
Interkommunaler
Kostenausgleich für auswärtige Kinder in Tageseinrichtungen - Genehmigung einer
außerplanmäßigen Ausgabe
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Für den Kostenausgleich „Betreuung von Kindern durch
auswärtige Träger“ für das Jahr 2011 werden weitere 40.000 EUR zur Verfügung
gestellt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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01.12.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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1.4649.7020
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40.000,00
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Üpl
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Mehrausgaben
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Einmalig
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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1.4649.7010
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40.000,00
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Minderausgaben
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Einmalig
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Sachdarstellung und
Begründung:
Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
räumt gemäß § 8a KiTaG den Standortgemeinden
gegenüber den Wohnsitzgemeinden einen Anspruch auf Kostenausgleich für
Betreuung auswärtiger Kinder ein. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb
der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt,
in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Gemäß § 8a
Abs. 6 KiTaG wendet die Stadt Kornwestheim die im Rahmen der
gemeinsamen Empfehlung von Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg
erarbeiteten Pauschalbeträge für den Interkommunalen Kostenausgleich an.
Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2011
lagen noch keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2010 vor, da sowohl die
Landeshauptstadt Stuttgart als auch die Stadt Ludwigsburg noch keine abschließenden
Abrechnungen vorgelegt hatten. Aus diesem Grund konnte der Bedarf für das Jahr
2011 nur geschätzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung für das
Haushaltsjahr 2011 45.000 EUR beantragt.
Bis zum Oktober gingen bei der Stadtverwaltung Rechnungen
für das Jahr 2010 verschiedener Städte und Gemeinden in Höhe von insgesamt
70.000 EUR ein. In diesem Betrag ist die Abrechnung der Stadt Ludwigsburg
in einer Höhe von rund 55.000 EUR enthalten, der um ca. 20.000 EUR höher liegt
als im Vorjahr. Noch offen ist der Kostenausgleich der Stadt Stuttgart,
gerechnet wird mit einem Betrag von ca. 40.000 EUR.
Die Verwaltung beantragt daher weitere überplanmäßige
Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 EUR, die über Minderausgaben bei der
Haushaltsstelle 1.4649.7010 "Zuschüsse für Tagesbetreuung von
Kleinkindern" gedeckt werden können.