Vorlage-Nr.:

423/2011

Az.:

212 Stephanie Siegel

Datum:

22.11.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

01.12.2011

 

 

Betreff:

Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder in Tageseinrichtungen - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Für den Kostenausgleich „Betreuung von Kindern durch auswärtige Träger“ für das Jahr 2011 werden weitere 40.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

01.12.2011

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

1.4649.7020

40.000,00

Üpl

Mehrausgaben

Einmalig

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2011

1.4649.7010

40.000,00

Minderausgaben

Einmalig

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) räumt gemäß § 8a KiTaG den Standortgemeinden gegenüber den Wohnsitzgemeinden einen Anspruch auf Kostenausgleich für Betreuung auswärtiger Kinder ein. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Gemäß § 8a Abs. 6 KiTaG wendet die Stadt Kornwestheim die im Rahmen der gemeinsamen Empfehlung von Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg erarbeiteten Pauschalbeträge für den Interkommunalen Kostenausgleich an.

 

Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2011 lagen noch keine belastbaren Zahlen für das Jahr 2010 vor, da sowohl die Landeshauptstadt Stuttgart als auch die Stadt Ludwigsburg noch keine abschließenden Abrechnungen vorgelegt hatten. Aus diesem Grund konnte der Bedarf für das Jahr 2011 nur geschätzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2011 45.000 EUR beantragt.

 

Bis zum Oktober gingen bei der Stadtverwaltung Rechnungen für das Jahr 2010 verschiedener Städte und Gemeinden in Höhe von insgesamt 70.000 EUR ein.  In diesem Betrag ist die Abrechnung der Stadt Ludwigsburg in einer Höhe von rund 55.000 EUR enthalten, der um ca. 20.000 EUR höher liegt als im Vorjahr. Noch offen ist der Kostenausgleich der Stadt Stuttgart, gerechnet wird mit einem Betrag von ca. 40.000 EUR.

 

Die Verwaltung beantragt daher weitere überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 EUR, die über Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.4649.7010 "Zuschüsse für Tagesbetreuung von Kleinkindern" gedeckt werden können.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen