Betreff:
Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften -
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan mit Textfestsetzung und Begründung
Abwägung Fachbehörden
Umweltbericht
Artenschutzgutachten
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss
für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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02.07.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Südlich des
bestehenden Gewerbegebietes Kreidler befinden sich vormals landwirtschaftlich
genutzte Flächen und ehemalige Kleingärten auf Stuttgarter Markung. Nach langen
Verhandlungen konnte im Jahr 2012 mit der Stadt Stuttgart eine Vereinbarung
über einen Grenzausgleich abgeschlossen werden. Durch diesen Markungstausch
kann das Gewerbegebiet Kreidler bis zu den Bahngleisen im Süden vergrößert
werden. Die Bereitstellung der Flächen für einen im Gewerbegebiet Kreidler
ansässigen Betrieb zur Erweiterung und Ergänzung seiner Betriebsgebäude und die
damit verbundene Standortsicherung werden damit möglich.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 13,7 ha und wird begrenzt im Norden von der Albert-Einstein-Straße, im
Osten von den Bahngleisen, im Süden von einem landwirtschaftlichen Weg und im
Westen von den Kleingärten der Bahn.
Planungsüberlegungen
Die Erweiterung des Gewerbegebietes
Kreidler Süd bis zu den Bahngleisen im Süden vervollständigt die Gewerbeflächen
in diesem Bereich. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die
Bereitstellung einer zusätzlichen Anbindung von der Stammheimer Straße in den
südlichen Teil der Gewerbeflächen. Dadurch wird eine Verbesserung der Führung
des zu- und abfahrenden Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der
Wohnbebauung im Bereich der heute vorhandenen einzigen Zu- und Abfahrt in das
Gewerbegebiet in der Kreidlerstraße erreicht. Der Beschluss für die geänderte
Erschließung wurde vom Gemeinderat am 16.05.13 (Vorlage 149/2013) gefasst.
Diese neue Anbindung an die Stammheimer Straße findet ihre Fortsetzung in einer
Stichstraße mit Wendehammer. Der Bereich zwischen dem Wendehammer und der
Kreidlerstraße wird als Privaterschließung für die Fa. Gienger im Bebauungsplan
mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Sicherung der vorhandenen Leitungen
ausgewiesen und dient der Andienung der Lagerhalle.
Die Baufenster wurden entsprechend
der Erweiterung der Gesamtfläche nach Süden angepasst und bieten größtmögliche
Flexibilität für die zukünftige gewerbliche Entwicklung dieses Bereichs.
Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung in der
Erweiterung des Gewerbegebietes Kreidler Süd orientiert sich an den bereits
bestehenden Festsetzungen der in diesem Bereich derzeit geltenden
Bebauungspläne „Gewerbegebiet Kreidler Süd“ und „Gewerbegebiet Kreidler
Süd – 1. Änderung“. Danach sind
allgemein zulässig Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausnahmsweise
zulässig sind Speditions- und Speditionslagerbetriebe sowie – zum
Bestandsschutz - Betriebswohnungen.
Auf der Grundlage einer von der Stadt Kornwestheim entwickelten
Gewerbegebiets-konzeption, welche sowohl für bestehende als auch für geplante
Gewerbegebiete Planungsziele festlegt, werden im Textteil folgende Nutzungen
künftig ausgeschlossen:
- Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment
- Abwrackbetriebe
- Schrottlagerbetriebe und schrottverarbeitende Betriebe
- Freilagerflächen über 200 qm
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Tankstellen
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Vergnügungsstätten
Der Ausschlusskatalog beinhaltet Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevantem Sortiment, um keine Konkurrenzsituation zur Innenstadt
entstehen zu lassen.
Der Ausschluss von Abwrackbetrieben und schrottverarbeitenden Betrieben
ist vor allem durch die, von diesen Betriebsarten ausgehenden Emissionen
bedingt.
Tankstellen werden ausgeschlossen, da es sich hierbei um besonders
verkehrsintensive Betriebe handelt, die in Bezug auf die vorhandene
Wohnbebauung an der Kreidlerstraße trotz der geplanten zusätzlichen Anbindung
des Gebietes zu einer zu hohen Belastung führen würden. Aus demselben Grund
werden auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche
Zwecke, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen, da diese
vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden zu einer weiteren Belastung
führen können. Außerdem entsprechen diese Nutzungen aufgrund ihrer Eigenart
nicht der Zielsetzung, im Gewerbegebiet Kreidler vorwiegend Gewerbe
anzusiedeln.
Speditions- und Speditionslagerbetriebe können aufgrund der neuen
Anbindung des Gebietes über die neu geplante Straße an die Stammheimer Straße
ausnahmsweise zugelassen werden.
Der Bebauungsplan sichert sowohl hinsichtlich der Erschließung als auch
der Festlegung der Nutzung die mit den umgebenden Gewerbebetrieben abgestimmten
Planungsüberlegungen.
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich ebenfalls an den derzeit
geltenden Bebauungsplänen. Die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhe liegen
bei 12m bzw. 15m. Im Bereich des Verwaltungstraktes des Neubaus der Fa. Gienger
wurde gem. der im AUT am 18.06.13 (Vorlage 246/2013) vorgestellten Konzeption
die Gebäudehöhe auf max. 21 m festgesetzt.
Umweltbelange
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Markung Kornwestheim.
Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1 a BauGB
vor, die im Umweltbericht abgearbeitet wurden. In der Gesamtbetrachtung des Bauvorhabens kann
aufgrund des großflächigen Eingriffs der ökologische Ausgleich nicht im Gebiet
ausgeglichen werden. Der externe Ausgleich erfolgt über das Ökokonto der Stadt
Kornwestheim. Die detaillierten Berechnungen sind im Umweltbericht dargestellt.
Das Bebauungsplangebiet ist wie
das gesamte Gewerbegebiet Kreidler durch einen Pflanzstreifen an den
Randbereichen eingegrünt. Dies dient insbesondere der Einfügung der
Gewerbebauten in die Umgebung. Entlang der neuen Zufahrt von der Stammheimer
Straße aus werden 32 neue Bäume als Allee gepflanzt, als Ersatz für den Wegfall
der vorhandenen Baumreihe. Entlang der Erschließungsstraßen werden öffentliche
Parkplätze gegliedert mit Baumquartieren ausgewiesen.
Im westlichen Bereich des
Baufensters südlich der neuen Zufahrt zum Gewerbegebiet ist eine
Ausgleichsfläche von ca. 600 qm Größe geplant, um die Eingriffe in Natur- und
Landschaft zu minimieren.
Zusätzlich enthält der
Bebauungsplan Festsetzungen hinsichtlich der Begrünung der privaten Freiflächen
und Baumpflanzungen in Abhängigkeit von der Stellplatzanzahl sowie Regelungen
zur Dach- und Fassadenbegrünung.
Die Umsiedlung der geschützten
Eidechsen ist erfolgt, der Schlussbericht wird derzeit erstellt.
Verfahren:
Der qualifizierte Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ wird im Regelverfahren gem. den §§
2-4 und 10 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat
erfolgte am 17.07.2012 (Vorlage 229/2012).
Bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen im Regelverfahren ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Des Weiteren ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Den von
der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll
gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.
Die frühzeitige
Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2012 – 30.09.2012. Von Seiten der
Öffentlichkeit ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme
eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind 16 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle –
Abwägung Fachbehörden) dargestellt. Darüber hinaus wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen und
Stellungnahmen - wo sinnvoll und notwendig - in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet.
Die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem
Entwurfsbeschluss.
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan mit
örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zu beschließen.