Vorlage-Nr.:

290/2013

Az.:

8/jth

Datum:

19.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan mit Textfestsetzung und Begründung

Abwägung Fachbehörden

Umweltbericht

Artenschutzgutachten

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

02.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt


Sachdarstellung und Begründung:

 

Südlich des bestehenden Gewerbegebietes Kreidler befinden sich vormals landwirtschaftlich genutzte Flächen und ehemalige Kleingärten auf Stuttgarter Markung. Nach langen Verhandlungen konnte im Jahr 2012 mit der Stadt Stuttgart eine Vereinbarung über einen Grenzausgleich abgeschlossen werden. Durch diesen Markungstausch kann das Gewerbegebiet Kreidler bis zu den Bahngleisen im Süden vergrößert werden. Die Bereitstellung der Flächen für einen im Gewerbegebiet Kreidler ansässigen Betrieb zur Erweiterung und Ergänzung seiner Betriebsgebäude und die damit verbundene Standortsicherung werden damit möglich.

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,7 ha und wird begrenzt im Norden von der Albert-Einstein-Straße, im Osten von den Bahngleisen, im Süden von einem landwirtschaftlichen Weg und im Westen von den Kleingärten der Bahn.

 

Planungsüberlegungen

Die Erweiterung des Gewerbegebietes Kreidler Süd bis zu den Bahngleisen im Süden vervollständigt die Gewerbeflächen in diesem Bereich. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Bereitstellung einer zusätzlichen Anbindung von der Stammheimer Straße in den südlichen Teil der Gewerbeflächen. Dadurch wird eine Verbesserung der Führung des zu- und abfahrenden Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Entlastung der Wohnbebauung im Bereich der heute vorhandenen einzigen Zu- und Abfahrt in das Gewerbegebiet in der Kreidlerstraße erreicht. Der Beschluss für die geänderte Erschließung wurde vom Gemeinderat am 16.05.13 (Vorlage 149/2013) gefasst. Diese neue Anbindung an die Stammheimer Straße findet ihre Fortsetzung in einer Stichstraße mit Wendehammer. Der Bereich zwischen dem Wendehammer und der Kreidlerstraße wird als Privaterschließung für die Fa. Gienger im Bebauungsplan mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Sicherung der vorhandenen Leitungen ausgewiesen und dient der Andienung der Lagerhalle.

Die Baufenster wurden entsprechend der Erweiterung der Gesamtfläche nach Süden angepasst und bieten größtmögliche Flexibilität für die zukünftige gewerbliche Entwicklung dieses Bereichs.

 

Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung in der Erweiterung des Gewerbegebietes Kreidler Süd orientiert sich an den bereits bestehenden Festsetzungen der in diesem Bereich derzeit geltenden Bebauungspläne „Gewerbegebiet Kreidler Süd“ und „Gewerbegebiet Kreidler

Süd – 1. Änderung“. Danach sind allgemein zulässig Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Ausnahmsweise zulässig sind Speditions- und Speditionslagerbetriebe sowie – zum Bestandsschutz - Betriebswohnungen.

Auf der Grundlage einer von der Stadt Kornwestheim entwickelten Gewerbegebiets-konzeption, welche sowohl für bestehende als auch für geplante Gewerbegebiete Planungsziele festlegt, werden im Textteil folgende Nutzungen künftig ausgeschlossen:

- Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment

- Abwrackbetriebe

- Schrottlagerbetriebe und schrottverarbeitende Betriebe

- Freilagerflächen über 200 qm

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes

- Tankstellen

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

- Vergnügungsstätten

Der Ausschlusskatalog beinhaltet Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Sortiment, um keine Konkurrenzsituation zur Innenstadt entstehen zu lassen.

Der Ausschluss von Abwrackbetrieben und schrottverarbeitenden Betrieben ist vor allem durch die, von diesen Betriebsarten ausgehenden Emissionen bedingt.

Tankstellen werden ausgeschlossen, da es sich hierbei um besonders verkehrsintensive Betriebe handelt, die in Bezug auf die vorhandene Wohnbebauung an der Kreidlerstraße trotz der geplanten zusätzlichen Anbindung des Gebietes zu einer zu hohen Belastung führen würden. Aus demselben Grund werden auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen, da diese vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden zu einer weiteren Belastung führen können. Außerdem entsprechen diese Nutzungen aufgrund ihrer Eigenart nicht der Zielsetzung, im Gewerbegebiet Kreidler vorwiegend Gewerbe anzusiedeln.

Speditions- und Speditionslagerbetriebe können aufgrund der neuen Anbindung des Gebietes über die neu geplante Straße an die Stammheimer Straße ausnahmsweise zugelassen werden.

Der Bebauungsplan sichert sowohl hinsichtlich der Erschließung als auch der Festlegung der Nutzung die mit den umgebenden Gewerbebetrieben abgestimmten Planungsüberlegungen.

 

Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich ebenfalls an den derzeit geltenden Bebauungsplänen. Die Festsetzungen der maximalen Gebäudehöhe liegen bei 12m bzw. 15m. Im Bereich des Verwaltungstraktes des Neubaus der Fa. Gienger wurde gem. der im AUT am 18.06.13 (Vorlage 246/2013) vorgestellten Konzeption die Gebäudehöhe auf max. 21 m festgesetzt.

 

Umweltbelange

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Markung Kornwestheim. Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1 a BauGB vor, die im Umweltbericht abgearbeitet wurden. In der Gesamtbetrachtung des Bauvorhabens kann aufgrund des großflächigen Eingriffs der ökologische Ausgleich nicht im Gebiet ausgeglichen werden. Der externe Ausgleich erfolgt über das Ökokonto der Stadt Kornwestheim. Die detaillierten Berechnungen sind im Umweltbericht dargestellt.

Das Bebauungsplangebiet ist wie das gesamte Gewerbegebiet Kreidler durch einen Pflanzstreifen an den Randbereichen eingegrünt. Dies dient insbesondere der Einfügung der Gewerbebauten in die Umgebung. Entlang der neuen Zufahrt von der Stammheimer Straße aus werden 32 neue Bäume als Allee gepflanzt, als Ersatz für den Wegfall der vorhandenen Baumreihe. Entlang der Erschließungsstraßen werden öffentliche Parkplätze gegliedert mit Baumquartieren ausgewiesen.

Im westlichen Bereich des Baufensters südlich der neuen Zufahrt zum Gewerbegebiet ist eine Ausgleichsfläche von ca. 600 qm Größe geplant, um die Eingriffe in Natur- und Landschaft zu minimieren.

Zusätzlich enthält der Bebauungsplan Festsetzungen hinsichtlich der Begrünung der privaten Freiflächen und Baumpflanzungen in Abhängigkeit von der Stellplatzanzahl sowie Regelungen zur Dach- und Fassadenbegrünung.

Die Umsiedlung der geschützten Eidechsen ist erfolgt, der Schlussbericht wird derzeit erstellt.

 

Verfahren:

Der qualifizierte Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kreidler Süd – Erweiterung“ wird im Regelverfahren gem. den §§ 2-4 und 10 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgte am 17.07.2012 (Vorlage 229/2012).

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Regelverfahren ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Des Weiteren ist ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2012 – 30.09.2012. Von Seiten der Öffentlichkeit ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind 16 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle – Abwägung Fachbehörden) dargestellt. Darüber hinaus wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Anregungen und Stellungnahmen - wo sinnvoll und notwendig - in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach dem Entwurfsbeschluss.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan_Entwurf.pdfBPlan_Entwurf.pdf Textfestsetzung_Entwurf.pdfTextfestsetzung_Entwurf.pdf Begründung_Entwurf.pdfBegründung_Entwurf.pdf Abwägung Fachbehörden.pdfAbwägung Fachbehörden.pdf Artenschutzrechtliche Prüfung.pdfArtenschutzrechtliche Prüfung.pdf Umweltbericht Kreidler Süd Erweiterung.pdfUmweltbericht Kreidler Süd Erweiterung.pdf Pläne Umweltbericht.pdfPläne Umweltbericht.pdf