Betreff:
Erweiterung
Krippengruppe, Kindergarten Hornbergstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
1. Anlage: Kalkulation,
Kindergarten St. Bernhard
Beschlussvorschlag:
1. Der
Kirchengemeinde für die Krippengruppe St. Bernhard einen Investitionszuschuss
in Höhe von maximal 140.000 € zuzusagen.
2. Ab dem Jahr 2012 bis 2016 den
Abmangel bei den Betriebskosten für die Krippengruppen von 55 % auf 65 % zu
erhöhen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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19.04.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.04.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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140 000 €
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Üpl
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Erhöhung des Zuschuss
von 64.000 € auf 140.000 €
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Deckungsvorschlag wird
nachgereicht.
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Sachdarstellung und
Begründung:
Die katholische Kirchengemeinde möchte in dem Kindergarten
St. Bernhard eine weitere Krippengruppe im ersten Stock einrichten. In der
Vorlage 259/2011 wurde die Bauanfrage ausführlich dargestellt und der
Kirchengemeinde ein Zuschuss von 64.000 € zugesagt. Laut dem
Kindergartenvertrag sind dies 70 % der verbleibenden Investitionskosten.
Weitere Zuschüsse in Höhe von 70 000 € erhält die Kirchengemeinde durch das
Investitionsprogramm der Bundesregierung für den Ausbau U 3.
1.1 Erhöhung der Baukosten
Die Kirchengemeinde hat am 25.11.2011
eine Baugenehmigung erhalten, die jedoch Auflagen des Baurechtsamtes und der
beteiligen Fachbehörden enthält. Dadurch entstehen zusätzliche Baukosten in
Höhe von ca. 29.000 € für eine Außentreppenanlage als zweiten Rettungsweg,
Herstellung der bestehenden EG-Türen als dicht schließende Türen mit
Schließfolge, Einbau einer Rauchwarnmeldeanlage und Gesundheitsschutzauflagen
des Landratsamtes. Insgesamt entstehen für die geplante Erweiterung der
Krippengruppe in St. Bernhard Kosten in Höhe von 210.000 €.
1.2. Forderungen der Diözese
Die Diözese hat dem Erweiterungsbau
der Krippengruppe in St. Bernhard mit dem städtischen Zuschuss von 70% für die
Investitionskosten, 68% für die Betriebsausgaben und dem Zuschuss für den
Abmangel in Höhe von 55 %, gemäß dem Kindergartenvertrag, nicht zugestimmt.
Gefordert sind eine höhere Beteiligung bei den Investitionskosten und dem
Abmangel, sowie einen Personalschlüssel, der eine 50%ige Freistellung der
Leitung ermöglicht.
1.3. Ergebnis der Verhandlungen
Für die Erreichung der gesetzlich
vorgeschriebenen Quote für Kinder U 3 bis 2013 sind diese 10 Plätze
erforderlich und in der Berechnung vgl. Vorlage 58/2012 berücksichtigt. Die
Kirchengemeinde verfolgt das Ziel, die Gruppe noch in diesem Jahr,
voraussichtlich im September zu eröffnen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren ist sehr hoch und durch diese Erweiterung könnten 10
Kinder einen Platz erhalten. Die Verwaltung hat ein hohes Interesse, dass diese
Plätze noch 2012 entstehen und hat in Verhandlungen mit der Kirchengemeinde
sich auf folgende Vorgehensweise geeinigt.
Die Investitionskosten werden,
aufgrund der Ausbauverpflichtung U3, in Höhe von maximal 140.000 €
bezuschusst. Weitere 70.000 € erhält die
Kirchengemeinde aus dem Investitionsprogramm des Bundes,
Kinderbetreuungsfinanzierung, so dass die Gesamtsumme von 210.000 € finanziert
ist. Sollten sich die Baukosten erhöhen, bleibt der Zuschuss der Stadt in Höhe
von maximal 140.000 € unverändert bestehen.
Die Kirchengemeinde erhält weiterhin
68% Betriebskostenzuschuss für die Krippengruppen. Die jährliche
Abmangelbeteiligung erhöht sich von 55% auf 65%. Bei den Berechnungen, die die
Kirchengemeine vorgelegt hat, würde 2012 ein Abmangel von 14.850 € entstehen.
Die Übernahme des Abmangels bei 55 % würden 8.167 € und bei 65 % 9.652 € für
die Stadt betragen. Die Erhöhung des Abmangels
ist für die kommenden fünf Jahre vereinbart. Der Kostendeckungsgrad für die
Kirchengemeinde erhöht sich für die Krippengruppen von 94,90 auf 96,03 %. (Anlage 1)
Diese Erhöhung des Abmangels bei den
Betriebskosten würde bei einer Krippeneröffnung auch für die evangelische
Kirchengemeinde gelten.
Das Personal wird, entsprechend dem
Vertrag, nach der Personalberechnungstabelle des KVJS ermittelt und ermöglicht
der Kirchengemeinde die gewünschte anteilige Freistellung der Leiterin.