Vorlage-Nr.:

127/2012

Az.:

212 Kornelia Schwind
03 Dietmar Allgaier

Datum:

10.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

19.04.2012

 

 

Betreff:

Erweiterung Krippengruppe, Kindergarten Hornbergstraße

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

  1. Anlage: Kalkulation, Kindergarten St. Bernhard

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Kirchengemeinde für die Krippengruppe St. Bernhard einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 140.000 € zuzusagen.

2. Ab dem Jahr 2012 bis 2016 den Abmangel bei den Betriebskosten für die Krippengruppen von 55 % auf 65 % zu erhöhen.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

19.04.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

 

140 000 €

Üpl

Erhöhung des Zuschuss von 64.000 € auf 140.000 €

Deckungsvorschlag wird nachgereicht.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die katholische Kirchengemeinde möchte in dem Kindergarten St. Bernhard eine weitere Krippengruppe im ersten Stock einrichten. In der Vorlage 259/2011 wurde die Bauanfrage ausführlich dargestellt und der Kirchengemeinde ein Zuschuss von 64.000 € zugesagt. Laut dem Kindergartenvertrag sind dies 70 % der verbleibenden Investitionskosten. Weitere Zuschüsse in Höhe von 70 000 € erhält die Kirchengemeinde durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung für den Ausbau U 3.

 

1.1 Erhöhung der Baukosten

Die Kirchengemeinde hat am 25.11.2011 eine Baugenehmigung erhalten, die jedoch Auflagen des Baurechtsamtes und der beteiligen Fachbehörden enthält. Dadurch entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von ca. 29.000 € für eine Außentreppenanlage als zweiten Rettungsweg, Herstellung der bestehenden EG-Türen als dicht schließende Türen mit Schließfolge, Einbau einer Rauchwarnmeldeanlage und Gesundheitsschutzauflagen des Landratsamtes. Insgesamt entstehen für die geplante Erweiterung der Krippengruppe in St. Bernhard Kosten in Höhe von 210.000 €.

 

1.2. Forderungen der Diözese

Die Diözese hat dem Erweiterungsbau der Krippengruppe in St. Bernhard mit dem städtischen Zuschuss von 70% für die Investitionskosten, 68% für die Betriebsausgaben und dem Zuschuss für den Abmangel in Höhe von 55 %, gemäß dem Kindergartenvertrag, nicht zugestimmt. Gefordert sind eine höhere Beteiligung bei den Investitionskosten und dem Abmangel, sowie einen Personalschlüssel, der eine 50%ige Freistellung der Leitung ermöglicht.

 

1.3. Ergebnis der Verhandlungen

Für die Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote für Kinder U 3 bis 2013 sind diese 10 Plätze erforderlich und in der Berechnung vgl. Vorlage 58/2012 berücksichtigt. Die Kirchengemeinde verfolgt das Ziel, die Gruppe noch in diesem Jahr, voraussichtlich im September zu eröffnen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ist sehr hoch und durch diese Erweiterung könnten 10 Kinder einen Platz erhalten. Die Verwaltung hat ein hohes Interesse, dass diese Plätze noch 2012 entstehen und hat in Verhandlungen mit der Kirchengemeinde sich auf folgende Vorgehensweise geeinigt.

 

Die Investitionskosten werden, aufgrund der Ausbauverpflichtung U3, in Höhe von maximal 140.000 € bezuschusst.  Weitere 70.000 € erhält die Kirchengemeinde aus dem Investitionsprogramm des Bundes, Kinderbetreuungsfinanzierung, so dass die Gesamtsumme von 210.000 € finanziert ist. Sollten sich die Baukosten erhöhen, bleibt der Zuschuss der Stadt in Höhe von maximal 140.000 € unverändert bestehen.

 

Die Kirchengemeinde erhält weiterhin 68% Betriebskostenzuschuss für die Krippengruppen. Die jährliche Abmangelbeteiligung erhöht sich von 55% auf 65%. Bei den Berechnungen, die die Kirchengemeine vorgelegt hat, würde 2012 ein Abmangel von 14.850 € entstehen. Die Übernahme des Abmangels bei 55 % würden 8.167 € und bei 65 % 9.652 € für die Stadt  betragen. Die Erhöhung des Abmangels ist für die kommenden fünf Jahre vereinbart. Der Kostendeckungsgrad für die Kirchengemeinde erhöht sich für die Krippengruppen von 94,90  auf 96,03 %. (Anlage 1)

 

Diese Erhöhung des Abmangels bei den Betriebskosten würde bei einer Krippeneröffnung auch für die evangelische Kirchengemeinde gelten.

 

Das Personal wird, entsprechend dem Vertrag, nach der Personalberechnungstabelle des KVJS ermittelt und ermöglicht der Kirchengemeinde die gewünschte anteilige Freistellung der Leiterin.

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kalkulation St. Bernhard 2012.pdf Kalkulation St. Bernhard 2012.pdf