Vorlage-Nr.:

203/2013

Az.:

 

Datum:

29.05.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

Dienstag 04.06.2013

 

 

Betreff:

ESG Gelände - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersichtsplan

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsplanung auf der Grundlage des vorgelegten Konzepts auszuarbeiten und dem Gemeinderat im 2. Halbjahr 2013 zur Fassung des Baubeschluss vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Architekturbüro Hein, Hüttel, Lindenberger die Planungsüberlegungen für den Neubau der Kindertagesstätte auf der Grundlage der vorgelegten Konzeption auszuarbeiten und dem Gemeinderat im 2. Halbjahr 2013 zur Fassung des Baubeschluss vorzulegen.

3. Der Gemeinderat ermächtigt Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier eine Vergabe während der Sommerpause für die Umsetzung des 4. Bauabschnitts des Jugend- und Freizeitgeländes mit einem Kostenvolumen von rund 200.000,-- Euro herbeizuführen, die nach der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des AUT fallen.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

04.06.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das ESG-Gelände ist seit vielen Jahren einer der zentralen Entwicklungsbereiche innerhalb des Sanierungsgebiets Weststadt. Zentrale Zielsetzung an dieser Stelle ist die Entwicklung einer Spiel-, Sport- und Freizeitfläche die einer möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Nutzer ein möglichst breites Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten bieten soll.

 

Der Gemeinderat hat mit seinen Beschlüssen zum Neubau eines Kleinspielfelds, der Umwandlung des Rasen- in einen Kunstrasenplatz sowie dem Beschluss zur Umsetzung des vom Büro Winkler und Boje erarbeiteten Konzepts einer Freizeitfläche für alle Generationen im südlichen Bereich des Geländes wesentliche Impulse für eine nachhaltige Attraktivierung und Belebung dieser insgesamt rund 3,8 ha großen Fläche gesetzt.

 

Herr Winkler vom Büro Winkler und Boje, Stuttgart wird dem Gemeinderat in der Sitzung den derzeitigen Sachstand und das geplante weitere Vorgehen näher erläutern.

 

Zusätzlich zu den angeführten bereits umgesetzten bzw. derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen liegen weitere Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats für die Entwicklung des ESG-Geländes vor. So wurde im Mai 2011 der Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Kindertagesstätte auf dem ESG-Gelände gefasst und parallel dazu die Sanierung und Erweiterung der Jahnhalle nach Norden beschlossen.

 

Noch offen war zunächst das weitere Vorgehen bzgl. des bestehenden Vereinsheims.

 

Hierzu wird auf TOP 2 der Sitzung verwiesen.

Mit dem Ziel eines Baubeginns im 3./4. Quartal 2013 werden dem Gemeinderat vom planenden Architekturbüro in TOP 2 der Sitzung des AUT die Entwurfsüberlegungen für die Sanierung und Erweiterung der Jahnhalle vorgestellt.

Vorgesehen ist, im Zusammenhang mit der Sanierung der Jahnhalle durch eine bauliche Erweiterung einen neuen gastronomischen Bereich sowie ergänzende Räumlichkeiten zur Unterbringung von Büros für die Kindersportschule sowie den Ansprechpartner für das ESG-Gelände und zusätzlich eine Dienstwohnung vorzusehen. Die Umsetzung dieser Konzeption setzt den Abbruch des Vereinsheims voraus.

 

Auf der Grundlage der angeführten Planungsüberlegungen und Grundsatzbeschlüsse ist es nunmehr möglich, endgültige Festlegungen bzgl. der weiteren Planungsbausteine des ESG-Geländes zu treffen, um so eine Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ende 2014 auslaufenden Sanierungsförderung sicherzustellen.

 

 

Erschließungskonzept

 

Zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des ESG-Geländes ist die Festlegung der künftigen Erschließung.

 

Im Bestand wird das ESG-Gelände über eine Zufahrt von der Jahnstraße erschlossen. Die heute rund 4m breite Strasse führt in einem Bogen auf die höhergelegene Ebene des ESG-Geländes und erschließt den als Parkierungsfläche genutzten Vorbereich der Sporthalle und des Vereinsheims. Über diese Zufahrt ist auch der Privatparkplatz des DB-Gebäudes erschlossen. Auch erfolgt über diese Zufahrt die für die DB zwingend erforderliche Andienung der Gleisanlagen. Auf den asphaltierten Flächen können in ungeordneter Form derzeit ca. 35 Kfz abgestellt werden.

 

 

 

Die Bestandssituation entspricht nicht den heutigen Anforderungen an eine öffentliche Erschließung. So ist die Fahrbahnbreite für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend bemessen. Ein separater Gehweg ist nicht vorhanden. Auch fehlt die notwendige Straßenbeleuchtung. Zudem ist es ausgehend von einer zukünftig höheren Nutzerfrequenz sicher sinnvoll die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen und die Parkierung insgesamt klar zu ordnen. Die schlechte Bausubstanz sowie der teilweise schadhafte Abwasserkanal machen auch aus bautechnischer Sicht eine Erneuerung der Erschließung zwingend erforderlich.

 

Vorgeschlagen wird, die heute vorhandene Erschließung nicht grundsätzlich zu ändern sondern v.a. aus Kostengründen in ihrer Führung beizubehalten und entsprechend der künftigen Erfordernisse zu ertüchtigen. So soll der Zufahrtsbereich von der Jahnstraße einschließlich der Zufahrtsstraße zur Jahnhalle („Rampe“) auf rund 6 m verbreitert werden, um so ein problemloses Begegnen zweier Fahrzeuge zu ermöglichen. Weiter vorgeschlagen wird die Anordnung eines Gehwegs auf der Nordseite der neuen Zufahrt, der den Fußgänger direkt in Richtung der Mehrzweckhalle und dem Kunstrasenplatz führt. Auch auf der Südseite ist die Anlage eines Gehwegbereichs vorgesehen, der künftig in gerader Fortführung ein problemloses und sicheres Erreichen der Kindertagesstätte sowie der südlichen Freifläche des ESG-Geländes ermöglicht.

 

Analog der Situation heute soll die Erschließung der Parkierungsflächen auf der höhergelegenen Ebene auch künftig unmittelbar angrenzend an die Jahnhalle verlaufen. So ist sichergestellt, dass die für die DB zwingend erforderliche Andienbarkeit der privaten Stellplätze des DB Gebäudes sowie der Gleisanlagen auch künftig erfolgen kann.

 

Die bereits heute zum Abstellen der Fahrzeuge genutzte Fläche soll im Zuge der Maßnahme neu geordnet und nach Westen in Richtung der Gleisanlage erweitert werden. Unter Berücksichtigung des der DB gehörenden RÜB können so in diesem Bereich rund 50 Stellplätze und zusätzlich Flächen für das Abstellen von Zweirädern ausgewiesen werden.

 

In Zusammenhang mit den inhaltlich abgestimmten Grunderwerbsverhandlungen mit der DB können auch östlich der Jahnhalle öffentliche Flächen generiert werden, um so eine auch zur Sicherstellung der Andienung mit Pflegfahrzeugen notwendige Verbindung zwischen dem Bereich des Lehrstellwerks / Tennenplatz und dem südlichen Bereich des ESG-Geländes herzustellen. In diesem Bereich können weitere 10 Stellplätze ausgewiesen werden, sodass hier mit künftig rund 60 öffentlichen Stellplätzen und zusätzlich den im Bereich der Holzgrundstraße geschaffenen weiteren 9 Stellplätzen ein aus Sicht der Verwaltung deutlich verbessertes und angemessenes Angebot besteht. Die Stellplätze sind dabei in wesentlichen Teilen deutlich abgerückt von den Wohngebäuden Jahnstraße 1 – 17 angeordnet, um so Beeinträchtigungen durch Lärm weitestgehend zu minimieren.

 

Aufgrund der schlechten Bausubstanz müssen zur Herstellung der Erschließung die asphaltierten Flächen im Vollausbau komplett erneuert werden. Auch ist eine entsprechende Straßenbeleuchtung vorzusehen. Im Rahmen dieser Maßnahme muss vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung auch der vorhandene und in weiten Teilen schadhafte Abwasserkanal ausgetauscht werden.

 

Auf der Grundlage einer Grobkostenschätzung des Büros Weber, Kornwestheim muss für die Umsetzung der Maßnahme von einem Gesamtkostenaufwand von rund 800.000,-- Euro (inklusive Baunebenkosten und Mehrwertsteuer) ausgegangen werden.

Von diesem Gesamtbetrag entfallen rund 450.000,-- Euro als städtischer Anteil auf den Straßenbau. Die Kosten für den Austausch des Abwasserkanals in Höhe von rund 350.000,-- Euro werden vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung getragen.

Die Maßnahme ist im Rahmen der Sanierungsförderung förderfähig.

 

 

 

Neubau einer Kindertagesstätte

 

In Zusammenhang mit Festlegung der Erschließung kann auch die vom Gemeindrat im Grundsatz beschlossene Kindertagesstätte als weiterer zentraler Planungsbaustein auf dem Gelände verortet werden. Ausgegangen wird vom Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung.

 

Aus Sicht der Verwaltung geeigneter Standort für die Kindertagesstätte ist die im Plan dargestellte Fläche östlich des Kleinspielfelds. Das vorgesehene Gebäude ergänzt aus städtebaulicher Sicht den „mittleren“ und im Unterschied zu den angrenzenden Frei- und Sportflächen eher baulich geprägten Bereich des ESG-Geländes mit der künftig sanierten und erweiterten Jahnhalle sowie den Erschließungsflächen und trägt zu einer guten Zonierung des Gesamtbereichs bei.

Durch die direkte Zuordnung zu den vorgesehen Parkierungsflächen sowie den vorgesehenen Fußweg in Richtung der Jahnstraße ist eine gute und bequeme Erschließung der Einrichtung sichergestellt.

Zugleich können problemlos die vorgesehenen Freibereiche des Jugend- und Freizeitgeländes erreicht und mitgenutzt werden.

 

Die Plandarstellung macht deutlich, dass bei der Anordnung des Gebäudes auf einen möglichst großen Abstand zu den Wohngebäuden Jahnstraße 1 – 17 geachtet wurde.

Zudem könnte ein möglicher Zugang zur Einrichtung im nordwestlichen Gebäudebereich und damit abgewandt von den Wohngebäuden der Jahnstraße vorgesehen werden. Unmittelbar angrenzend an die das ESG-Gelände von Nord nach Süd durchziehende Fußwegeverbindung könnte hier ein Vorplatzbereich geschaffen werden, der als Treffpunkt beim Abgeben und –holen der Kinder genutzt werden kann. Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung können so weitestgehend vermieden werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption die Planungsüberlegungen in einem weiteren Schritt ausgearbeitet und parallel auch die voraussichtlichen Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte ermittelt werden. Vorgesehen ist, dem Gemeinderat die Entwurfsplanung zur Fassung des Baubeschluss im 2. Halbjahr 2013 vorzulegen, sodass dann die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2014 aufgenommen und die Maßnahme zur Umsetzung im Jahr 2014/15 vorbereitet werden kann.

 

Anzumerken ist, dass im Vorfeld des Neubaus der Kindertagesstätte zunächst das erforderliche Baurecht zu schaffen und entsprechend ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist.  Hier kann auf einen bestehenden Aufstellungsbeschluss für das ESG-Gelände aus dem Jahr 2002 angeknüpft und das Verfahren voraussichtlich im 1. Quartal 2014 abgeschlossen werden.

 

Tennenplatz

 

Zur Frage der von der SPD-Fraktion beantragten Umwandlung des Tennen- in einen Rasenplatz soll dem Gemeinderat nach der Sommerpause eine entsprechende Sitzungsvorlage vorgelegt werden. Auf der Grundlage einer dann getroffenen Entscheidung könnte im 4. Quartal 2013 ein entsprechender Antrag auf Inanspruchnahme von Fördermitteln der Sportstättenförderung gestellt werden. 

 

Eigentumsrechtliche Situation

 

Der zur Sicherstellung der Erschließung des Geländes notwendige Flächentausch mit der SüDeWo als Eigentümerin der Gebäude Jahnstraße 1- 17 konnte mittlerweile vollzogen werden. Die Herstellung der privaten Stellplätze durch die SüDeWo befindet sich bereits in der Umsetzung.

Auch die Verhandlungen bzgl. des Erwerbs von Flächen im Eigentum der DB stehen kurz vor dem Abschluss. Dem Gemeinderat wird hierzu von der Abteilung Liegenschaften kurzfristig eine Sitzungsvorlage vorgelegt. 

 

Jugend- und Freizeitgelände

 

Mit der Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen zur Herstellung des Jugend- und Freizeitgeländes wurde in diesem Jahr begonnen.

 

Im 1. Bauabschnitt wurde das Gelände ausgelichtet und der vorhandene Bewuchs unter Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben entfernt.

 

Der 2. Bauabschnitt – Herstellung der Stellplätze an der Holzgrundstraße einschliesslich Treppenanlage - ist mittlerweile ebenfalls nahezu umgesetzt.

 

Der 3. Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Pumptracks im südwestlichen Bereich des Geländes. In Zusammenarbeit mit Jugendlichen soll dieser Bauabschnitt im Juli fertiggestellt werden.

 

Der 4. Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Mehrgenerationenbereichs. Für die genaue Abgrenzung des Bereichs ist die Festlegung des Standorts der Kindertagesstätte zwingend erforderlich.

Mit dem Ziel auch diesen Bereich noch bis voraussichtlich Ende November herzustellen werden entsprechende Vergaben in der Sommerpause erforderlich. Zur Sicherstellung kontinuierlicher Arbeits- und Bauabläufe ist es erforderlich, diese Vergaben nach Ausschreibung, Prüfung und Wertung umgehend herbeizuführen.

Die Kosten für die Herstellung des Bereichs einschließlich der hier vorgesehenen Spielgeräte (Lieferzeit rund 8 Wochen) betragen auf der Grundlage der Kostenschätzung des Büros Winkler und Boje rund 200.000,-- Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind auf dem Auftragssachkonto I 51100142 – 7871000 vorhanden.

Es wird vorgeschlagen von den voraussichtlich zu erwartenden Vergaben Kenntnis zu nehmen und Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier zu ermächtigen diese Vergaben herbeizuführen. Nach der Sommerpause wird die Stadtverwaltung den Gemeinderat über die getätigten Vergaben informieren.

 

Der 5. Bauabschnitt ist die Herstellung des Vater-Sohn-Bereichs. Voraussetzung für die  Umsetzung der Maßnahme ist der Abbruch der vorhandenen Baracken, in denen derzeit u.a. noch benötigte Umkleideräume untergebracht sind. Vorgesehen ist, die Abbruchmaßnahmen nach Fertigstellung der neuen Umkleideräume der Jahnhalle (voraussichtlich im Sommer 2014) durchzuführen.

 

 

Zeitplan

 

Die Aufstellung eines möglichen zeitlichen Ablaufs der zahlreichen Maßnahmen orientiert sich primär an der Ende 2014 auslaufenden Sanierungsförderung und unterstellt die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2014. Vorgesehen ist, die aus sanierungsrechtlicher Sicht förderfähigen Maßnahmen „Sanierung und Anbau Jahnhalle“, „Herstellung der Erschließung“, „Abbruch Baracken“ und „ 5. Bauabschnitt Freizeitgelände“ im Jahr 2014 vollständig umzusetzen. Der Bau der Kindertagesstätte sowie die möglichen Änderungen im Bereich des Tennenplatz unterliegen nicht der Sanierungs- sondern ggf. der entsprechenden Fachförderung und sind von daher nicht an einen Fertigstellungstermin Ende 2014 gebunden.

 

 

Der vorläufige und grobe Zeitplan für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen auf dem ESG-Gelände sieht entsprechend folgendes vor:

 

- Fertigstellung des 3. und 4. Bauabschnitts des Freizeitgeländes bis Ende November 2013

- Baubeginn Jahnhalle im September/Oktober 2013

- Abschluss planungsrechtliches Verfahren bis März 2014

- Baubeginn Erschliessung 1. Bauabschnitt (Rampe) im März 2014 (einschliesslich Versetzen der Trafostation)

- Abbruch Barracken, Baubeginn Erschliessung 2. Bauabschnitt (Parkierungsanlage) und Baubeginn 5. Bauabschnitt Freizeitgelände im Juli 2014

- Baubeginn KiTa im Juli 2014

- Fertigstellung Jahnhalle bis Ende Oktober 2014

- Fertigstellung 5. Bauabschnitt Freizeitgelände und Erschliessung / Parkierungsanlage bis Ende Oktober 2014

- Baufertigstellung KiTa Juni 2015

- Baufertigstellung „Maßnahme Tennenplatz“ Sommer 2015

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
ESG.pdfESG.pdf