Gremium:
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Ausschuss für Umwelt und Technik
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Am:
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Dienstag 04.06.2013
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Betreff:
ESG
Gelände - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsplanung auf der Grundlage des
vorgelegten Konzepts auszuarbeiten und dem Gemeinderat im 2. Halbjahr 2013 zur
Fassung des Baubeschluss vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
zusammen mit dem Architekturbüro Hein, Hüttel, Lindenberger die
Planungsüberlegungen für den Neubau der Kindertagesstätte auf der Grundlage der
vorgelegten Konzeption auszuarbeiten und dem Gemeinderat im 2. Halbjahr 2013
zur Fassung des Baubeschluss vorzulegen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt Frau Oberbürgermeisterin Ursula
Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier eine Vergabe während der
Sommerpause für die Umsetzung des 4. Bauabschnitts des Jugend- und
Freizeitgeländes mit einem Kostenvolumen von rund 200.000,-- Euro
herbeizuführen, die nach der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des AUT fallen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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04.06.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das ESG-Gelände ist seit vielen Jahren einer der zentralen
Entwicklungsbereiche innerhalb des Sanierungsgebiets Weststadt. Zentrale
Zielsetzung an dieser Stelle ist die Entwicklung einer Spiel-, Sport- und
Freizeitfläche die einer möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Nutzer ein
möglichst breites Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten bieten soll.
Der Gemeinderat hat mit seinen
Beschlüssen zum Neubau eines Kleinspielfelds, der Umwandlung des Rasen- in
einen Kunstrasenplatz sowie dem Beschluss zur Umsetzung des vom Büro Winkler
und Boje erarbeiteten Konzepts einer Freizeitfläche für alle Generationen im
südlichen Bereich des Geländes wesentliche Impulse für eine nachhaltige
Attraktivierung und Belebung dieser insgesamt rund 3,8 ha großen Fläche
gesetzt.
Herr Winkler vom Büro Winkler und
Boje, Stuttgart wird dem Gemeinderat in der Sitzung den derzeitigen Sachstand
und das geplante weitere Vorgehen näher erläutern.
Zusätzlich zu den angeführten
bereits umgesetzten bzw. derzeit in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen liegen
weitere Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats für die Entwicklung des
ESG-Geländes vor. So wurde im Mai 2011 der Grundsatzbeschluss zum Neubau einer
Kindertagesstätte auf dem ESG-Gelände gefasst und parallel dazu die Sanierung
und Erweiterung der Jahnhalle nach Norden beschlossen.
Noch offen war zunächst das weitere
Vorgehen bzgl. des bestehenden Vereinsheims.
Hierzu wird auf TOP 2 der Sitzung
verwiesen.
Mit dem Ziel eines Baubeginns im
3./4. Quartal 2013 werden dem Gemeinderat vom planenden Architekturbüro in TOP
2 der Sitzung des AUT die Entwurfsüberlegungen für die Sanierung und
Erweiterung der Jahnhalle vorgestellt.
Vorgesehen ist, im Zusammenhang mit
der Sanierung der Jahnhalle durch eine bauliche Erweiterung einen neuen
gastronomischen Bereich sowie ergänzende Räumlichkeiten zur Unterbringung von
Büros für die Kindersportschule sowie den Ansprechpartner für das ESG-Gelände
und zusätzlich eine Dienstwohnung vorzusehen. Die Umsetzung dieser Konzeption
setzt den Abbruch des Vereinsheims voraus.
Auf der Grundlage der angeführten
Planungsüberlegungen und Grundsatzbeschlüsse ist es nunmehr möglich, endgültige
Festlegungen bzgl. der weiteren Planungsbausteine des ESG-Geländes zu treffen,
um so eine Umsetzung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ende 2014
auslaufenden Sanierungsförderung sicherzustellen.
Erschließungskonzept
Zentraler Baustein für die
Weiterentwicklung des ESG-Geländes ist die Festlegung der künftigen
Erschließung.
Im Bestand wird das ESG-Gelände über
eine Zufahrt von der Jahnstraße erschlossen. Die heute rund 4m breite Strasse
führt in einem Bogen auf die höhergelegene Ebene des ESG-Geländes und
erschließt den als Parkierungsfläche genutzten Vorbereich der Sporthalle und
des Vereinsheims. Über diese Zufahrt ist auch der Privatparkplatz des
DB-Gebäudes erschlossen. Auch erfolgt über diese Zufahrt die für die DB
zwingend erforderliche Andienung der Gleisanlagen. Auf den asphaltierten
Flächen können in ungeordneter Form derzeit ca. 35 Kfz abgestellt werden.
Die Bestandssituation entspricht
nicht den heutigen Anforderungen an eine öffentliche Erschließung. So ist die
Fahrbahnbreite für einen Begegnungsverkehr nicht ausreichend bemessen. Ein
separater Gehweg ist nicht vorhanden. Auch fehlt die notwendige
Straßenbeleuchtung. Zudem ist es ausgehend von einer zukünftig höheren
Nutzerfrequenz sicher sinnvoll die Anzahl der Stellplätze zu erhöhen und die
Parkierung insgesamt klar zu ordnen. Die schlechte Bausubstanz sowie der
teilweise schadhafte Abwasserkanal machen auch aus bautechnischer Sicht eine
Erneuerung der Erschließung zwingend erforderlich.
Vorgeschlagen wird, die heute
vorhandene Erschließung nicht grundsätzlich zu ändern sondern v.a. aus
Kostengründen in ihrer Führung beizubehalten und entsprechend der künftigen
Erfordernisse zu ertüchtigen. So soll der Zufahrtsbereich von der Jahnstraße
einschließlich der Zufahrtsstraße zur Jahnhalle („Rampe“) auf rund 6 m
verbreitert werden, um so ein problemloses Begegnen zweier Fahrzeuge zu
ermöglichen. Weiter vorgeschlagen wird die Anordnung eines Gehwegs auf der
Nordseite der neuen Zufahrt, der den Fußgänger direkt in Richtung der
Mehrzweckhalle und dem Kunstrasenplatz führt. Auch auf der Südseite ist die
Anlage eines Gehwegbereichs vorgesehen, der künftig in gerader Fortführung ein
problemloses und sicheres Erreichen der Kindertagesstätte sowie der südlichen
Freifläche des ESG-Geländes ermöglicht.
Analog der Situation heute soll die
Erschließung der Parkierungsflächen auf der höhergelegenen Ebene auch künftig
unmittelbar angrenzend an die Jahnhalle verlaufen. So ist sichergestellt, dass
die für die DB zwingend erforderliche Andienbarkeit der privaten Stellplätze
des DB Gebäudes sowie der Gleisanlagen auch künftig erfolgen kann.
Die bereits heute zum Abstellen der
Fahrzeuge genutzte Fläche soll im Zuge der Maßnahme neu geordnet und nach
Westen in Richtung der Gleisanlage erweitert werden. Unter Berücksichtigung des
der DB gehörenden RÜB können so in diesem Bereich rund 50 Stellplätze und
zusätzlich Flächen für das Abstellen von Zweirädern ausgewiesen werden.
In Zusammenhang mit den inhaltlich
abgestimmten Grunderwerbsverhandlungen mit der DB können auch östlich der
Jahnhalle öffentliche Flächen generiert werden, um so eine auch zur
Sicherstellung der Andienung mit Pflegfahrzeugen notwendige Verbindung zwischen
dem Bereich des Lehrstellwerks / Tennenplatz und dem südlichen Bereich des
ESG-Geländes herzustellen. In diesem Bereich können weitere 10 Stellplätze
ausgewiesen werden, sodass hier mit künftig rund 60 öffentlichen Stellplätzen
und zusätzlich den im Bereich der Holzgrundstraße geschaffenen weiteren 9
Stellplätzen ein aus Sicht der Verwaltung deutlich verbessertes und
angemessenes Angebot besteht. Die Stellplätze sind dabei in wesentlichen Teilen
deutlich abgerückt von den Wohngebäuden Jahnstraße 1 – 17 angeordnet, um so
Beeinträchtigungen durch Lärm weitestgehend zu minimieren.
Aufgrund der schlechten Bausubstanz
müssen zur Herstellung der Erschließung die asphaltierten Flächen im Vollausbau
komplett erneuert werden. Auch ist eine entsprechende Straßenbeleuchtung
vorzusehen. Im Rahmen dieser Maßnahme muss vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung
auch der vorhandene und in weiten Teilen schadhafte Abwasserkanal ausgetauscht
werden.
Auf der Grundlage einer
Grobkostenschätzung des Büros Weber, Kornwestheim muss für die Umsetzung der
Maßnahme von einem Gesamtkostenaufwand von rund 800.000,-- Euro (inklusive
Baunebenkosten und Mehrwertsteuer) ausgegangen werden.
Von diesem Gesamtbetrag entfallen
rund 450.000,-- Euro als städtischer Anteil auf den Straßenbau. Die Kosten für
den Austausch des Abwasserkanals in Höhe von rund 350.000,-- Euro werden vom
Eigenbetrieb Stadtentwässerung getragen.
Die Maßnahme ist im Rahmen der
Sanierungsförderung förderfähig.
Neubau einer Kindertagesstätte
In Zusammenhang mit Festlegung der
Erschließung kann auch die vom Gemeindrat im Grundsatz beschlossene
Kindertagesstätte als weiterer zentraler Planungsbaustein auf dem Gelände
verortet werden. Ausgegangen wird vom Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung.
Aus Sicht der Verwaltung geeigneter
Standort für die Kindertagesstätte ist die im Plan dargestellte Fläche östlich
des Kleinspielfelds. Das vorgesehene Gebäude ergänzt aus städtebaulicher Sicht
den „mittleren“ und im Unterschied zu den angrenzenden Frei- und Sportflächen
eher baulich geprägten Bereich des ESG-Geländes mit der künftig sanierten und
erweiterten Jahnhalle sowie den Erschließungsflächen und trägt zu einer guten
Zonierung des Gesamtbereichs bei.
Durch die direkte Zuordnung zu den
vorgesehen Parkierungsflächen sowie den vorgesehenen Fußweg in Richtung der
Jahnstraße ist eine gute und bequeme Erschließung der Einrichtung
sichergestellt.
Zugleich können problemlos die
vorgesehenen Freibereiche des Jugend- und Freizeitgeländes erreicht und
mitgenutzt werden.
Die Plandarstellung macht deutlich,
dass bei der Anordnung des Gebäudes auf einen möglichst großen Abstand zu den
Wohngebäuden Jahnstraße 1 – 17 geachtet wurde.
Zudem könnte ein möglicher Zugang
zur Einrichtung im nordwestlichen Gebäudebereich und damit abgewandt von den
Wohngebäuden der Jahnstraße vorgesehen werden. Unmittelbar angrenzend an die
das ESG-Gelände von Nord nach Süd durchziehende Fußwegeverbindung könnte hier
ein Vorplatzbereich geschaffen werden, der als Treffpunkt beim Abgeben und
–holen der Kinder genutzt werden kann. Beeinträchtigungen der angrenzenden
Wohnbebauung können so weitestgehend vermieden werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollten auf
der Grundlage der vorliegenden Konzeption die Planungsüberlegungen in einem
weiteren Schritt ausgearbeitet und parallel auch die voraussichtlichen Kosten
für den Neubau der Kindertagesstätte ermittelt werden. Vorgesehen ist, dem
Gemeinderat die Entwurfsplanung zur Fassung des Baubeschluss im 2. Halbjahr
2013 vorzulegen, sodass dann die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt
2014 aufgenommen und die Maßnahme zur Umsetzung im Jahr 2014/15 vorbereitet
werden kann.
Anzumerken ist, dass im Vorfeld des Neubaus
der Kindertagesstätte zunächst das erforderliche Baurecht zu schaffen und
entsprechend ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. Hier kann auf einen bestehenden
Aufstellungsbeschluss für das ESG-Gelände aus dem Jahr 2002 angeknüpft und das
Verfahren voraussichtlich im 1. Quartal 2014 abgeschlossen werden.
Tennenplatz
Zur Frage der von der SPD-Fraktion
beantragten Umwandlung des Tennen- in einen Rasenplatz soll dem Gemeinderat
nach der Sommerpause eine entsprechende Sitzungsvorlage vorgelegt werden. Auf
der Grundlage einer dann getroffenen Entscheidung könnte im 4. Quartal 2013 ein
entsprechender Antrag auf Inanspruchnahme von Fördermitteln der
Sportstättenförderung gestellt werden.
Eigentumsrechtliche Situation
Der zur Sicherstellung der Erschließung
des Geländes notwendige Flächentausch mit der SüDeWo als Eigentümerin der
Gebäude Jahnstraße 1- 17 konnte mittlerweile vollzogen werden. Die Herstellung
der privaten Stellplätze durch die SüDeWo befindet sich bereits in der
Umsetzung.
Auch die Verhandlungen bzgl. des
Erwerbs von Flächen im Eigentum der DB stehen kurz vor dem Abschluss. Dem
Gemeinderat wird hierzu von der Abteilung Liegenschaften kurzfristig eine
Sitzungsvorlage vorgelegt.
Jugend- und Freizeitgelände
Mit der Umsetzung der vom
Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen zur Herstellung des Jugend- und
Freizeitgeländes wurde in diesem Jahr begonnen.
Im 1. Bauabschnitt
wurde das Gelände ausgelichtet und der vorhandene Bewuchs unter Beachtung der
artenschutzrechtlichen Vorgaben entfernt.
Der 2. Bauabschnitt
– Herstellung der Stellplätze an der Holzgrundstraße einschliesslich
Treppenanlage - ist mittlerweile ebenfalls nahezu umgesetzt.
Der 3. Bauabschnitt
umfasst die Herstellung des Pumptracks im südwestlichen Bereich des Geländes. In
Zusammenarbeit mit Jugendlichen soll dieser Bauabschnitt im Juli fertiggestellt
werden.
Der 4. Bauabschnitt
umfasst die Herstellung des Mehrgenerationenbereichs. Für die genaue Abgrenzung
des Bereichs ist die Festlegung des Standorts der Kindertagesstätte zwingend
erforderlich.
Mit dem Ziel auch diesen
Bereich noch bis voraussichtlich Ende November herzustellen werden
entsprechende Vergaben in der Sommerpause erforderlich. Zur Sicherstellung
kontinuierlicher Arbeits- und Bauabläufe ist es erforderlich, diese Vergaben
nach Ausschreibung, Prüfung und Wertung umgehend herbeizuführen.
Die Kosten für die
Herstellung des Bereichs einschließlich der hier vorgesehenen Spielgeräte
(Lieferzeit rund 8 Wochen) betragen auf der Grundlage der Kostenschätzung des
Büros Winkler und Boje rund 200.000,-- Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel
sind auf dem Auftragssachkonto I 51100142 – 7871000 vorhanden.
Es wird vorgeschlagen
von den voraussichtlich zu erwartenden Vergaben Kenntnis zu nehmen und Frau
Oberbürgermeisterin Ursula Keck bzw. ihren Stellvertreter Herrn EBM Allgaier zu
ermächtigen diese Vergaben herbeizuführen. Nach der Sommerpause wird die
Stadtverwaltung den Gemeinderat über die getätigten Vergaben informieren.
Der 5. Bauabschnitt ist
die Herstellung des Vater-Sohn-Bereichs. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist der Abbruch der
vorhandenen Baracken, in denen derzeit u.a. noch benötigte Umkleideräume
untergebracht sind. Vorgesehen ist, die Abbruchmaßnahmen nach Fertigstellung
der neuen Umkleideräume der Jahnhalle (voraussichtlich im Sommer 2014)
durchzuführen.
Zeitplan
Die Aufstellung eines möglichen
zeitlichen Ablaufs der zahlreichen Maßnahmen orientiert sich primär an der Ende
2014 auslaufenden Sanierungsförderung und unterstellt die Bereitstellung der
erforderlichen Mittel im Haushalt 2014. Vorgesehen ist, die aus
sanierungsrechtlicher Sicht förderfähigen Maßnahmen „Sanierung und Anbau
Jahnhalle“, „Herstellung der Erschließung“, „Abbruch Baracken“ und „ 5.
Bauabschnitt Freizeitgelände“ im Jahr 2014 vollständig umzusetzen. Der Bau der
Kindertagesstätte sowie die möglichen Änderungen im Bereich des Tennenplatz
unterliegen nicht der Sanierungs- sondern ggf. der entsprechenden Fachförderung
und sind von daher nicht an einen Fertigstellungstermin Ende 2014 gebunden.
Der vorläufige und grobe Zeitplan
für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen auf dem ESG-Gelände sieht entsprechend
folgendes vor:
- Fertigstellung des 3. und 4. Bauabschnitts des Freizeitgeländes bis
Ende November 2013
- Baubeginn Jahnhalle im September/Oktober 2013
- Abschluss planungsrechtliches Verfahren bis März 2014
- Baubeginn Erschliessung 1. Bauabschnitt (Rampe) im März 2014
(einschliesslich Versetzen der Trafostation)
- Abbruch Barracken, Baubeginn Erschliessung 2. Bauabschnitt (Parkierungsanlage)
und Baubeginn 5. Bauabschnitt Freizeitgelände im Juli 2014
- Baubeginn KiTa im Juli 2014
- Fertigstellung Jahnhalle bis Ende Oktober 2014
- Fertigstellung 5. Bauabschnitt Freizeitgelände und Erschliessung /
Parkierungsanlage bis Ende Oktober 2014
- Baufertigstellung KiTa Juni 2015
- Baufertigstellung „Maßnahme Tennenplatz“ Sommer 2015