Vorlage-Nr.:

219/2011

Az.:

6 Monika Herdan

Datum:

21.06.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

30.06.2011

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 286, Lange Straße 15

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus..

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

30.06.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

14.07.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Lange Straße 15, Flst. Nr. 286 vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Bei dem Anwesen handelt es sich um die denkmalgeschützte Anlage „Küchenmeisterhof“, die im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“ liegt. Auf die Vorlage 189 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 31.5.2011 wird verwiesen.

 

Eine Voraussetzung des Kaufvertrages für die Übergabe des Grundstücks auf den Erwerber ist das Vorliegen eines Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Kornwestheim und dem Erwerber. In diesem Vertrag wird die Verpflichtung zur Erstellung einer Nachbildung der Hofanlage mit einer Bürgschaft sichergestellt. Der Neubau wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik bereits vorgestellt.

 

Nach § 24 Abs. 1 Ziff.3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 310.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan_001.pdf