Betreff:
Vorkaufsrecht
bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 286, Lange Straße 15
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus..
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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30.06.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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14.07.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Lange
Straße 15, Flst. Nr. 286 vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die
Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Bei dem Anwesen handelt es sich um
die denkmalgeschützte Anlage „Küchenmeisterhof“, die im Geltungsbereich des
förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Lange Straße / Mühlhäuser Straße“ liegt.
Auf die Vorlage 189 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom
31.5.2011 wird verwiesen.
Eine Voraussetzung des Kaufvertrages
für die Übergabe des Grundstücks auf den Erwerber ist das Vorliegen eines
Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Kornwestheim und dem Erwerber. In
diesem Vertrag wird die Verpflichtung zur Erstellung einer Nachbildung der
Hofanlage mit einer Bürgschaft sichergestellt. Der Neubau wurde dem Ausschuss
für Umwelt und Technik bereits vorgestellt.
Nach § 24 Abs. 1 Ziff.3 BauGB ist
der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei
310.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat,
da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert
bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das
Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das
Vorkaufsrecht nicht auszuüben.