Vorlage-Nr.:

2/2011

Az.:

5 Jeanette Thevenot
5 Christian Kuebler

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

18.01.2011

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Lärmgutachten

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

18.01.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2009 die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im beschriebenen Bereich beschlossen (Vorlage 162/2009). Der Ursprungsbebauungsplan setzt hier für die Grundstücke nördlich der Pflugfelder Straße unterschiedliche Geschosszahlen fest (teilweise eingeschossige, teilweise zweigeschossige Bebauungsmöglichkeiten). Diese Festsetzungen sind aus heutiger Sicht städtebaulich nicht mehr nachvollziehbar. Der Bereich nördlich und südlich der Kirchtal- und Pflugfelder Straße ist im Bestand von einer weitestgehend 2-geschossigen Bebauung geprägt. Auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zur Vermeidung weiterer Versiegelung ist eine 1-geschossige Bebauung aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Um einerseits klare, einheitliche städtebauliche Vorgaben und andererseits aus gesamtstädtischer Sicht die Voraussetzungen für einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu schaffen, wird für den Bereich der Pflugfelder Straße und der Kirchtalstraße eine einheitliche zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Nur der Bereich entlang der Ludwigsburger Straße, der sich städtebaulich am Wohngebiet Kirchle orientiert, behält seine eingeschossige Bauweise. Da der Ursprungsbebauungsplan im Jahr 1970 schon einmal geändert wurde, ist dies die 2. Änderung.

 

Verfahren:

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i. V. mit § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet liegt in Innenbereich, die Gesamtfläche des Gebietes liegt mit ca. 6.000 m² unter der maximal bebaubaren Grundfläche von unter 20.000 m², es sind keine umweltverträglich-keitspflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten  Bereich. Im Umfeld erfolgt im Bereich der Kollwitzstraße ebenfalls eine Bebauungsplanänderung. Der Geltungsbereich dort umfasst ca. 1.270 m². Somit bleiben beide Bebauungspläne mit ihrer Gesamtfläche unter der max. bebaubaren Grundfläche von 20.000 m².

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens

1-monatige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.

 

Entsprechend der o.a. Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  abgesehen. Vorgesehen ist, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstmals mit dem Entwurfsbeschluss erfolgt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
BPlan Kirchtalstraße.pdf BPlan Kirchtalstraße.pdf