Vorlage-Nr.:

191/2011

Az.:

4 Susanne Nemetz

Datum:

01.06.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

07.06.2011

 

 

Betreff:

Rechtliche Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der Ludwig-Herr-/ Hornberg-/ Lindenstraße

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Zeitungsartikel betr. Fellbach

Zeitungsartikel betr. Ludwigsburg

Übersicht Straßentempo in Kornwestheim

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

07.06.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung des AUT am 1. Februar 2011 beantragte die Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen", zu prüfen, ob im Zuge der Hornbergstraße/ Ludwig-Herr-Straße/ Lindenstraße eine Temporeduzierung auf 30 km/h rechtlich möglich sei.

Aktueller Anlass dafür war ein Artikel in der Kornwestheimer Zeitung vom 31. Januar 2011 (s. Anlage) , in dem berichtet worden war, dass der Fellbacher Oberbürgermeister in seiner Stadt flächendeckend ein Tempolimit von 30 km/h in der Nacht einführen will.

 

 

Örtliche Situation

Die Stadt Kornwestheim hat im Rahmen der Verkehrsplanung und des Straßenverkehrsrechts das Straßennetz hierarchisch gegliedert, und so einerseits Gebiete mit „langsamerem“ Verkehr geschaffen und andererseits auch leistungsfähige und „schnellere“ innerörtliche Hauptachsen ausgewiesen, die auch zur Entlastung des „langsameren“ Straßennetzes erforderlich sind.

Ein entspr. Übersichtsplan ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Hornbergstraße, die Ludwig-Herr-Straße und die Lindenstraße sind innerörtliche Straßen, die die Funktion einer Sammelstraße / Erschließungstraße erfüllen. Sie nehmen den Verkehr aus den angrenzenden Wohngebieten auf und dienen als innerörtliche Verbindungsstraßen. Die Straßen sind Vorfahrtsstraßen.

Die Gehwege sind z.T. durch Grünstreifen abgesetzt vom Fahrbahnrand.

Die überwiegende Nutzung des Gebietes ist das Wohnen; es gibt einzelne Geschäfte und Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten).

Der Straßenverlauf (Ludwig-Herr-Straße/ Hornbergstraße) erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,4 km; die Lindenstraße ist zwischen Stuttgarter Straße und Bahnlinie ca. 500 m lang.

 

 

Rechtliche Voraussetzungen

Das Straßenverkehrsrecht sieht grundsätzlich eine innerörtliche Geschwindigkeit von

50 km/h vor.

Die Straßenverkehrsordnung eröffnet jedoch zwei Möglichkeiten für Geschwindigkeitsreduzierungen.

 

1. Tempo-30-Zone

Nach § 45 Abs. 1 c) Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Verkehrszeichen 306) erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“ gelten.

 

Tempo-30-Zonen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer; die Zonen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr (auch der innerörtliche) von geringer Bedeutung ist.

Innerhalb der Tempo-30-Zonen soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt werden, z.B. durch Einengung der Fahrbahnbreite durch Markierung (erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkern oder durch Sperrflächen) oder durch bauliche Maßnahmen. Der Buslinienverkehr darf dadurch nicht erschwert werden.

 

2. Einzelanordnung von 30 km/h

Nach § 45 Abs. 1 b) bzw. Abs. 9 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund einer Gefahrenlage oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen (im Einvernehmen mit der Gemeinde und nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums) oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung anordnen.

Eine Gefahrenlage muss aufgrund vorausgegangener Unfälle oder durch enge Kurven, Gefälle o.ä. konkret vorliegen.

 

 

Möglichkeiten der Umsetzung einer Temporeduzierung in Kornwestheim

1. Tempo-30-Zone

Die Anordnung einer Tempo-30-Zone im Zuge der Hornberg-/ Ludwig-Herr-Straße/ Lindenstraße ist nicht möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Es handelt sich nicht um ein Wohngebiet (wie z.B. in den Bereichen zu beiden Seiten dieser Straßen, in denen bereits flächendeckend Tempo-30-Zonen eingerichtet sind), der Fußgängerquerungsbedarf ist dort - außer an einzelnen Punkten - nicht sehr hoch, die Straße ist Vorfahrtsstraße und nimmt (z.T.innerörtlichen) Durchgangsverkehr auf und hat keinen Zonencharakter.

Die Erfahrungen zeigen, dass Regierungspräsidium und Rechtsprechung bei diesen "rechtlichen Hürden" einen hohen Maßstab ansetzen (s. beil. Zeitungsartikel betr. Ludwigsburg).

 

2. Einzelanordnung von 30 km/h

Im Bereich der Hornberg-/ Ludwig-Herr-/ Lindenstraße käme eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in Betracht.

Lärm- und Abgasmessungen wurden allerdings bisher dort nicht durchgeführt.

Sofern jedoch durch Messungen eine Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte nachgewiesen ist, kann die Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart einholen und dann die entsprechenden Verkehrszeichen für eine Temporeduzierung aufstellen.

 

Eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer konkreten Gefahrenlage ist dort nicht möglich, da eine solche Gefahrenlage nicht vorliegt.

 

 

Erfahrungen der Stadt Fellbach

Die Stadt Fellbach strebt für die Nachtzeit ( 22 - 6 Uhr) eine - mit Ausnahme der Gewerbegebiete - flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an.

Nach Auskunft der Stadt Fellbach werden jedoch die Lärmwerte voraussichtlich lediglich auf einzelnen Teilstrecken im Stadtgebiet erreicht werden, sodass keine flächendeckende Temporeduzierung vorgenommen werden kann.

 

Vorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, in den betreffenden Straßen Lärmmessungen durchzuführen und bei Überschreiten der Grenzwerte die erforderliche Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart für eine Geschwindigkeitsreduzierung einzuholen..

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2118_001.pdf Zeitungsartikel betr. Fellbach 2112_001.pdf Übersicht Straßentempo.pdf