Vorlage-Nr.:

76/2011

Az.:

404 Doris Roessner

Datum:

09.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

17.03.2011

 

 

Betreff:

Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Antrag des BdS

Stellungnahmen der Kirchen

Satzung

 

Beschlussvorschlag:

Den Erlass der Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

17.03.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.03.2011

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Rechtsgrundlage:

Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören.

 

Die Offenhaltung von Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht freigegeben werden.

 

In Kornwestheim war in der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kornwestheimer Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt worden.

Im Jahr 2010 war in Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Partnerschaftsfest einmalig ein weiterer verkaufsoffener Sonntag festgelegt worden.

 

Die verkaufsoffenen Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt.

 

Antrag:

Der Bund der Selbstständigen Kornwestheim e.V. hat mit e-mail vom 01.03.2011 für das Jahr 2011 folgende verkaufsoffene Sonntage beantragt:

·         10. April 2011       (Stadtlauf)

·         30. Oktober 2011  (Kirchweihmarkt) festzulegen.

 

Anhörung:

Die zuständigen kirchlichen Stellen wurden angehört.

Aus Gründen des besonderen Arbeitnehmerschutzes (vgl. § 12 LadÖG) wurde die Gewerkschaft verdi ebenfalls angehört.

Bereits in der Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.

 

Bei der Anhörung der Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative Anhörung".

 

Vorschlag:

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag des BdS stattzugeben und für das Jahr 2011 als verkaufsoffene Sonntage

 

·         den 10. April in Zusammenhang mit dem Kornwestheimer Stadtlauf,

·         den 30. Oktober in Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt

 

festzusetzen.

 

Die Öffnungszeit wird - wie bisher - von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1, Antrag des BdS.pdf Anlage 1, Antrag des BdS.pdf Anlage 2, Stellungnahme Kirche.pdf Anlage 2, Stellungnahme Kirche.pdf Anlage 3, Satzung.pdf Anlage 3, Satzung.pdf