Betreff:
Satzung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Antrag des BdS
Stellungnahmen der Kirchen
Satzung
Beschlussvorschlag:
Den Erlass der Satzung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend der Anlage 1 zu
beschließen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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17.03.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.03.2011
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Rechtsgrundlage:
Nach § 8 des Gesetzes
über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen Verkaufsstellen aus
Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an
jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die zuständige
Behörde bestimmt diese Tage und setzt die Öffnungszeiten fest. Die zuständigen
kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der
jeweiligen Kirche angehören.
Die Offenhaltung von
Verkaufsstellen darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18:00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen.
Die Adventssonntage, die
Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen nicht
freigegeben werden.
In Kornwestheim war in
der Vergangenheit ein verkaufsoffener Sonntag in Zusammenhang mit dem
Kornwestheimer Stadtlauf im April und ein weiterer verkaufsoffener Sonntag in
Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt am letzten Oktoberwochenende festgesetzt
worden.
Im Jahr 2010 war in
Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Partnerschaftsfest einmalig ein
weiterer verkaufsoffener Sonntag festgelegt worden.
Die verkaufsoffenen
Sonntage werden in Form einer Satzung geregelt.
Antrag:
Der Bund der
Selbstständigen Kornwestheim e.V. hat mit e-mail vom 01.03.2011 für das Jahr
2011 folgende verkaufsoffene Sonntage beantragt:
·
10. April 2011
(Stadtlauf)
·
30. Oktober 2011
(Kirchweihmarkt) festzulegen.
Anhörung:
Die zuständigen
kirchlichen Stellen wurden angehört.
Aus Gründen des
besonderen Arbeitnehmerschutzes (vgl. § 12 LadÖG) wurde die Gewerkschaft verdi
ebenfalls angehört.
Bereits in der
Vergangenheit sprachen sich sowohl die Gewerkschaft als auch die Kirchen
entschieden gegen die beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntage aus.
Bei der Anhörung der
Kirchen und der Arbeitnehmervertretung handelt es sich nicht um einen
Zustimmungsvorbehalt, sondern lediglich um eine "informative
Anhörung".
Vorschlag:
Die Verwaltung
beabsichtigt, dem Antrag des BdS stattzugeben und für das Jahr 2011 als
verkaufsoffene Sonntage
·
den 10. April in
Zusammenhang mit dem Kornwestheimer Stadtlauf,
·
den 30. Oktober in
Zusammenhang mit dem Kirchweihmarkt
festzusetzen.
Die Öffnungszeit wird -
wie bisher - von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
festgesetzt.