Vorlage-Nr.:
31/2012
Az.:
6 Ulrike Heckel
Datum:
25.01.2012
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
02.02.2012
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4974/4 Elsaweg 3
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Vorberatung
öffentlich
Gemeinderat
Beschlussfassung
16.02.2012
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 4974/4 Elsaweg 3 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 375.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben