Vorlage-Nr.:

31/2012

Az.:

6 Ulrike Heckel

Datum:

25.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.02.2012

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4974/4 Elsaweg 3

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

02.02.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.02.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 4974/4 Elsaweg 3 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 375.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vorkaufsrecht Elsaweg 3.pdf Vorkaufsrecht Elsaweg 3.pdf