Betreff:
Gewährung
einer überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 2.7700.9352 –
A 77000001 in Höhe von 140.000 EUR zu bewilligen
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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23.09.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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2.7700.9352 - A
77000001
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140.000,00
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Deckungsvorschlag:
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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2.7700.9400 - A
27000002
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140.000,00
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2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Für den
Bereich der maschinellen Reinigung der Stadt Kornwestheim stehen eigentlich 3
Kehrmaschinen zur Verfügung:
2 Kompaktkehrmaschinen,
eine Johnston S4, die im
Dezember 2008 als Ersatz für die alte große Kehrmaschine angeschafft wurde und
eine Pfau-Johnston
Jetstream, Baujahr 2002,
sowie eine kleine Kehrmaschine Schmidt Swingo,
Baujahr 2004.
Die beiden
Kompaktkehrmaschinen kehren Haupt- und Nebenstraßen, Schulhöfe und die Wege im
Friedhof. Die kleine Kehrmaschine wird
vorwiegend zum Kehren von Gehwegen, Spielplätzen, der Tiefgarage und des
Parkhauses verwendet.
Die ältere der beiden
Kompaktkehrmaschinen, eine Johnston Jetstream, Baujahr 2002, mit rd. 8.100
Betriebsstunden wird immer störungs- und reparaturanfälliger. Momentan steht
die Kehrmaschine erneut; für die notwendige – kurzfristige - Reparatur müssen
lt. Kostenvoranschlag rd. 11.100 EUR aufgewendet werden. Weitere Mängel sind
vorhanden und sollten in nächster Zeit behoben werden, hierfür würden nochmals
rd. 17.000 EUR anfallen. Selbst dann ist aufgrund des Alters und der hohen
Anzahl der Betriebstunden (rd. 8.100) mit weiteren Reparaturen zu rechnen. In
der Regel geht man bei Kehrmaschinen von einer Einsatzzeit von etwa 7.000
Betriebstunden aus, dann sollte die Maschine ausgetauscht werden. Die
Ausführung der anstehenden Reparaturen ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Ursprünglich war angedacht, die
Kehrmaschine in 2010 zu ersetzen. Die Anschaffung wurde aber verschoben, auch
weil über eine neue Konzeption bei der maschinellen Straßenreinigung mit nur einer Kehrmaschine und verlängerten
Kehrzeiten beraten werden sollte. Das Thema wurde inzwischen geprüft, eine
Ausweitung der Kehrzeiten ist dabei nur bedingt möglich, da vor 7.00 Uhr und nach 17.00 Uhr in Wohngebieten nicht mehr
gekehrt werden kann.
Zudem wäre beim Einsatz nur einer
Maschine diese überbeansprucht, die Wartungs- und Pflegearbeiten wären erhöht
und die Maschine müsste innerhalb weniger Jahre ersetzt werden. Darüber hinaus
stünde für Spitzenzeiten (z.B. im Herbst bei Laubfall) und bei
reparaturbedingten Ausfallzeiten der Kehrmaschine keine weitere Kehrmaschine
kurzfristig zur Verfügung.
Wie beschrieben steht für die
Straßenreinigung derzeit nur eine Maschine zur Verfügung – angesichts des
bevorstehenden Laubfalls ist eine ordnungsgemäße Straßenreinigung nicht mehr zu
gewährleisten.
Von daher empfiehlt die Verwaltung
die überplanmäßige Ausgabe für die kurzfristige Ersatzbeschaffung einer
Kehrmaschine über 140.000 EUR bei Haushaltsstelle 2.7700.9352 – A 77000001
(„Ausstattung, Geräte, Fahrzeuge, Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände“) zu
bewilligen.
Die Vergabe der Kehrmaschine – unter
Vorlage verschiedener Angebote - käme dann als Tagesordnungspunkt in eine der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik.