Betreff:
Vorkaufsrecht
bzgl. Goethestraße 8 Flst. Nr. 3934
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lage- und Flächenplan
Beschlussvorschlag:
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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24.11.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.12.2011
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Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim ist ein Kaufvertrag bezüglich des
Grundstücks Flurstück Nr. 3934
Goethestraße 8 vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob
ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Grundstück Flurstück Nr. 3934
hat eine Fläche von 3.808 m². Es soll eine noch abzumessende Teilfläche von
1.400 m² verkauft werden. Diese Teilfläche liegt an der südlichen Seite des
Flurstückes Nr. 3934. Die Nordgrenze des neu zu bildenden Flurstückes verläuft
parallel zur Südgrenze im Abstand von 43,01 m. Das zu bildende Flurstück ist
auf dem beigefügten Lageplan mit den Eckpunkten ABCD gekennzeichnet und im
beigefügten Flächenplan mit Abmessungen und Eckpunkten näher dargestellt. Es
ist beabsichtigt, auf dem erworbenen Grundstück eine Kindertagsstätte zu
errichten.
Das Grundstück liegt im
Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt -
Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der
Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei
520.000,00EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der
Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für
einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das
Vorkaufsrecht nicht auszuüben