Vorlage-Nr.:

10/2011

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

12.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

20.01.2011

 

 

Betreff:

Antrag des Türkischen Elternbeirats Kornwestheim e.V. auf Überlassung der Sporthalle Ost am 30.04.2011 zur Durchführung eines Internationalen Kinderfestes

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Antrag

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Überlassung der Sporthalle Ost am Sonntag, den 30.04.2011 an den Türkischen Elternbeirat Kornwestheim e.V. zur Durchführung des Internationalen Kinderfestes wird zugestimmt.

2.                  Auf die Festsetzung des Nutzungsentgelts für die Hallenüberlassung in Höhe von 312,50 EUR wird verzichtet;  die Reinigungspauschale und die tatsächlichen Aufwendungen der Stadt im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung werden dem Türkischen Elternbeirat Kornwestheim e.V. hingegen wie im Vorjahr nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.  

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

20.01.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2011

1.5610.1100

312,50

 

Mindereinahmen durch Erlass von Hallennutzungsgebühr

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Bis zum Jahr 2009 wurde das Internationale Kinderfest als Freiluftveranstaltung –zuletzt im April 2009 auf dem Bahnhofsvorplatz – durchgeführt . Aus logistischen Gründen und um witterungsbedingte Einflüsse zu vermeiden, wurde das Fest im Jahr 2010 erstmals in der Sporthalle Ost durchgeführt. Die Veranstaltung hatte dabei –gerade auch an diesem neuen Veranstaltungsort – eine positive Resonanz.

 

Im Herbst 2010 wurde die Halle daher nun erneut für das Internationale Kinderfest zunächst vorreserviert; den eigentlichen Antrag haben die Veranstalter dann mit dem als Anlage 1 beigefügten E-Mail am 23.11.2010 der Stadtverwaltung zugeleitet.

 

Demnach soll das Internationale Kinderfest dieses Jahr am Samstag, den 30.04.2011 stattfinden, wobei die Dauer der Hallenüberlassung von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr (einschließlich Auf- und Abbau) erfolgen soll.

 

Es wird mit ca. 800 Personen als Besucher gerechnet (brandschutzrechtlich sind im Innenraum der Sporthalle Ost maximal 900 Personen zulässig, wenn die (mobile) Tribüne miteinbezogen ist 1.030 Personen).

 

Die Verwaltung empfiehlt, einer Überlassung der Sporthalle Ost zu den in der Benutzungsordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost genannten Bedingungen zuzustimmen.

 

Im Gegensatz zum Vorjahr wurde diesmal auch ein Antrag auf Kostenreduzierung gestellt mit der Begründung, dass es sich um eine Kinder- und Jugendveranstaltung handelt.

 

Im Vorjahr wurde die Veranstaltung auf der Grundlage der geltenden Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost vollständig mit dem Veranstalter abgerechnet:

 

-          Entgelt für Hallenüberlassung: 250,-- EUR (erhöht sich für 2011 gemäß der vom Gemeinderat am 16.12.2010 beschlossenen neuen Entgeltordnung auf 312,50 EUR) 

 

-          Reinigungspauschale: 300,-- EUR

 

-          Hausmeistereinsatz: 272,83 EUR

 

Für das Jahr 2011 wäre somit – bei ungefähr gleicher zeitlicher Beanspruchung des Hausmeisters und unter Berücksichtigung der ab 01.01.2011 angepassten Hallen- überlassungsgebühr – mit knapp 900,-- EUR zu rechnen, die vom Türkischen Elternbeirat zu entrichten wären.

 

Die Entgeltordnung sieht für die nichtsportliche Nutzung der Sporthalle Ost keine Gebührenreduzierung für Kinder- und Jugendveranstaltungen vor. Dies hängt u. a damit zusammen, dass die Öffnung der Sporthalle Ost für nichtsportliche Veranstaltungen seinerzeit vor dem Hintergrund des Wegfalls des Kulturhauses geschah, um dadurch entstehende Engpässe aufzufangen. Kinder- und Jugendveranstaltungen waren hierbei kein Thema. Bei Hallenbenutzungen im sportlichen Bereich sind Kinder- und Jugendmannschaften hingegen von den Hallenbenutzungsgebühren befreit.

 

Vor dem Hintergrund, dass es sich hier eindeutig um eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche handelt, für die zudem auch kein Eintritt verlangt wird, ist die Verwaltung der Ansicht, dass es in diesem Spezialfall gerechtfertigt wäre, auf die Festsetzung der Hallenbenutzungsgebühr zu verzichten.   

 

Dies bezieht sich allerdings allein auf die Gebühr, die vorgesehene Reinigungspauschale in Höhe von 300,--EUR, der ja reale Mehrkosten der Stadt gegenüberstehen, und sonstiger Mehraufwand der bei der Stadt durch die Hallenüberlassung entsteht (insbesondere zeitliche Inanspruchnahme des Hausmeisters) sollten wie im Vorjahr mit dem Veranstalter abgerechnet werden. 

 

Es wird beantragt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
0752_001.tif