Betreff:
Antrag
des Türkischen Elternbeirats Kornwestheim e.V. auf Überlassung der Sporthalle
Ost am 30.04.2011 zur Durchführung eines Internationalen Kinderfestes
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Überlassung der Sporthalle Ost am Sonntag, den 30.04.2011 an den Türkischen
Elternbeirat Kornwestheim e.V. zur Durchführung des Internationalen
Kinderfestes wird zugestimmt.
2.
Auf
die Festsetzung des Nutzungsentgelts für die Hallenüberlassung in Höhe von
312,50 EUR wird verzichtet; die
Reinigungspauschale und die tatsächlichen Aufwendungen der Stadt im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung werden dem Türkischen
Elternbeirat Kornwestheim e.V. hingegen wie im Vorjahr nach Abschluss der
Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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20.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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1.5610.1100
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312,50
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Mindereinahmen durch
Erlass von Hallennutzungsgebühr
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Bis zum Jahr 2009 wurde das Internationale Kinderfest als
Freiluftveranstaltung –zuletzt im April 2009 auf dem Bahnhofsvorplatz – durchgeführt . Aus logistischen Gründen und um witterungsbedingte Einflüsse zu
vermeiden, wurde das Fest im Jahr 2010 erstmals in der Sporthalle Ost
durchgeführt. Die Veranstaltung hatte dabei –gerade auch an diesem neuen
Veranstaltungsort – eine positive Resonanz.
Im Herbst 2010 wurde die Halle daher
nun erneut für das Internationale Kinderfest zunächst vorreserviert; den
eigentlichen Antrag haben die Veranstalter dann mit dem als Anlage 1
beigefügten E-Mail am 23.11.2010 der Stadtverwaltung zugeleitet.
Demnach soll das Internationale
Kinderfest dieses Jahr am Samstag, den 30.04.2011 stattfinden, wobei die Dauer
der Hallenüberlassung von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr (einschließlich Auf- und
Abbau) erfolgen soll.
Es wird mit ca. 800 Personen als
Besucher gerechnet (brandschutzrechtlich sind im Innenraum der Sporthalle Ost
maximal 900 Personen zulässig, wenn die (mobile) Tribüne miteinbezogen ist
1.030 Personen).
Die Verwaltung empfiehlt, einer
Überlassung der Sporthalle Ost zu den in der Benutzungsordnung für die
Mehrfachnutzung der Sporthalle Ost genannten Bedingungen zuzustimmen.
Im Gegensatz zum Vorjahr wurde
diesmal auch ein Antrag auf Kostenreduzierung gestellt mit der Begründung, dass
es sich um eine Kinder- und Jugendveranstaltung handelt.
Im Vorjahr wurde die Veranstaltung
auf der Grundlage der geltenden Entgeltordnung für die Mehrfachnutzung der
Sporthalle Ost vollständig mit dem Veranstalter abgerechnet:
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Entgelt
für Hallenüberlassung: 250,-- EUR (erhöht sich für 2011 gemäß der vom
Gemeinderat am 16.12.2010 beschlossenen neuen Entgeltordnung auf 312,50
EUR)
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Reinigungspauschale:
300,-- EUR
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Hausmeistereinsatz:
272,83 EUR
Für das Jahr 2011 wäre somit – bei
ungefähr gleicher zeitlicher Beanspruchung des Hausmeisters und unter
Berücksichtigung der ab 01.01.2011 angepassten Hallen- überlassungsgebühr
– mit knapp 900,-- EUR zu rechnen, die vom Türkischen Elternbeirat zu
entrichten wären.
Die Entgeltordnung sieht für die
nichtsportliche Nutzung der Sporthalle Ost keine Gebührenreduzierung für
Kinder- und Jugendveranstaltungen vor. Dies hängt u. a damit zusammen, dass die
Öffnung der Sporthalle Ost für nichtsportliche Veranstaltungen seinerzeit vor
dem Hintergrund des Wegfalls des Kulturhauses geschah, um dadurch entstehende
Engpässe aufzufangen. Kinder- und Jugendveranstaltungen waren hierbei kein
Thema. Bei Hallenbenutzungen im sportlichen Bereich sind Kinder- und
Jugendmannschaften hingegen von den Hallenbenutzungsgebühren befreit.
Vor dem Hintergrund, dass es sich
hier eindeutig um eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche handelt, für
die zudem auch kein Eintritt verlangt wird, ist die Verwaltung der Ansicht,
dass es in diesem Spezialfall gerechtfertigt wäre, auf die Festsetzung der
Hallenbenutzungsgebühr zu verzichten.
Dies bezieht sich allerdings allein
auf die Gebühr, die vorgesehene Reinigungspauschale in Höhe von 300,--EUR, der
ja reale Mehrkosten der Stadt gegenüberstehen, und sonstiger Mehraufwand der
bei der Stadt durch die Hallenüberlassung entsteht (insbesondere zeitliche
Inanspruchnahme des Hausmeisters) sollten wie im Vorjahr mit dem Veranstalter
abgerechnet werden.
Es wird beantragt, wie vorgeschlagen
zu beschließen.