Betreff:
Überlassung
einer städtischen Dachfläche auf dem Kinderhaus Karlstraße zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Luftbild Dach Kinderhaus Karlstraße; Anlage 2:
Belegungsplan Photovoltaik-Module
Beschlussvorschlag:
Der Überlassung einer Dachfläche auf dem Hauptgebäude
Karlstraße 38/1 (Kinderhaus Karlstraße) als Bürgerprojekt an eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts zu einem pauschalen Nutzungsentgelt in Höhe von 150,--
EUR/Jahr für eine Laufzeit von 20 Jahren zuzustimmen unter der Voraussetzung,
dass alle Kosten, die mit der baulichen Durchführung des Projekts entstehen,
von der GbR getragen werden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.03.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Die Stadt Kornwestheim hat in den letzten knapp zehn Jahren
mehrfach städtische Dächer an Gruppierungen von Kornwestheimer Bürgern
(hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Umwelt und Energie der Lokalen Agenda 21)
um die Herren Hans Blum, Bernhard Schwab und Hermann Waitzmann zur Errichtung
von Solarstromanlagen überlassen.
Im Einzelnen handelt sich um die
folgenden Dachflächen:
- Ernst-Sigle-Gymnasium Parkbau:
2004 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Gymnasium GbR“
- Rechberghalle: 2008 an die
„Bürgerprojekt Solarstrom Rechberghalle GbR“
- Rathaus Westbau: 2009 an die
„Bürgerprojekt Solarstrom Rathaus Westbau GbR“
- Haus der Sozialen Dienste: März
2010 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Dienstehaus GbR“
- Schillerschule: September 2010 an
die „Bürgerprojekt Solarstrom Schillerschule GbR“
Die Gruppierung ist nun erneut an
die Stadt herangetreten und stellt den Antrag, das Dach auf dem Hauptgebäude
des Kinderhauses Karlstraße für die Errichtung einer weiteren Solarstromanlage
überlassen zu bekommen. Die Position des Geschäftsführers der GbR wird dabei
diesmal voraussichtlich Herr Karsten Pflieger einnehmen.
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung
das Engagement der Gruppe zum Ausbau der Solarstromgewinnung von städtischen
Dachflächen. Beim diesmal anvisierten Gebäude Karlstraße 38/1 eignet sich nach
technischer und statischer Prüfung durch das Stadtbauamt nur das Hauptgebäude,
nicht aber der Seitentrakt, in dem sich die Wohnungen befinden, für eine
Photovoltaikanlage. Die Anlage würde aus 82 Modulen bestehen (wie aus
beiliegendem Aufstellungsplan ersichtlich), die Gesamtleistung der Anlage läge
bei 17,63 kwp.
Die weitere Prüfung und Vorgespräche
mit den Herren Blum, Pflieger und Waitzmann haben ergeben, dass es zur
Installation und Funktionalität der Anlage notwendig sein wird, die auf dem Dach
bestehende Begrünung teilweise zu entfernen und durch ein Kiesbett zu ersetzen.
Dies ist insofern ein gewisser „Schönheitsfehler“, da eine Dachbegrünung
natürlich ebenfalls ökologischen Zielen dient und hier somit ein gewisser
Interessenskonflikt vorliegt.
Dieser Punkt wurde daher
im Umweltbeirat grundsätzlich (nicht am konkreten Beispiel) erörtert, es gab
aber keine eindeutige Empfehlung zur künftigen Vorgehensweise. Tendenziell
sollen begrünte Dächer nicht für Photovoltaikanlagen vorgesehen werden.
Im konkreten Fall sind
Einzelentscheidungen erforderlich.
In der Abwägung spricht sich die
Verwaltung im vorliegenden Fall dafür aus, das Dach des Hauptgebäudes
Kinderhaus Karlstraße an die GbR zu überlassen.
Dies wird wie folgt begründet:
1. Die Bauausführung durch die GbR
ist so ausgelegt, dass, mit knapp zwei Dritteln, der größte Teil der
Dachbegrünung erhalten bleiben kann (etwa 37 % der Begrünung des Hauptgebäudes
werden von den künftigen Modulreihen überdeckt bzw. verschattet).
2. In der unmittelbaren Umgebung
des Kinderhauses Karlstraße befinden sich eine Reihe weiterer Grünstrukturen,
die sich
positiv auf das Kleinklima und die Wasserrückhaltung auswirken. Ein Verzicht auf max.
100 Quadratmeter begrünte Dachfläche scheint deshalb zugunsten des Ausbaus der
erneuerbaren Energien hinnehmbar.
3. Um die Schäden an der Dachbegrünung während
der Bauphase zu minimieren, hat die GbR dafür zu Sorge zu tragen, dass die
Bauabwicklung dahingehend optimiert wird. In
diesem Zusammenhang haben die GbR und die beauftragte Baufirma erklärt, dass in
den Arbeitsräumen zwischen den Modulreihen Platten zum Schutz (Druckverteilung)
der Begrünung ausgelegt werden.
4. Verschiedene Untersuchungen
belegen, dass sich die Belange Dachbegrünung und Fotovoltaik nicht zwangsläufig
ausschließen, sondern sogar Vorteile bieten können. Da sich bei Vorhandensein
einer Dachbegrünung, die Fotovoltaikmodule nicht so stark aufheizen, kommt es
in den Sommermonaten zu einer Ertragssteigerung um bis zu 4 %.
5. Bei Realisierung der geplanten Anlage könnten weitere 5 - 6 Haushalte
in Kornwestheim mit Solarstrom versorgt werden.
Da außerdem derzeit kein anderes
städtisches Dach aus statischen und sonstigen Gründen zumindest kurzfristig als
mögliche Alternative angeboten werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem
Abschluss eines erneuten Dachnutzungsvertrages mit der GbR zuzustimmen.
In der Abwicklung der
Vertragsmodalitäten und der baulichen Ausführung der anderen Projekte haben
sich die verschiedenen GbRs als verlässliche Vertragspartner erwiesen,
was aus Sicht der Verwaltung ein
nicht zu unterschätzender Faktor ist. Von einer relativ aufwendigen
Ausschreibung der Dachfläche Kinderhaus Karlstraße sollte nach Ansicht der
Verwaltung diesmal abgesehen werden, da weder die finanziellen Ergebnisse noch
die Erfahrungen, was die zeitliche Umsetzung anbelangt (zum Teil haben andere
private Interessenten in der Vergangenheit nachträglich ihre Angebote wieder
zurückgezogen) für ein relativ aufwendiges Ausschreibungsverfahren sprechen.
Die GbR hat hingegen ihre Projekt bislang zeitnah und in enger Abstimmung mit
dem Stadtbauamt abgewickelt; auch im vorliegenden Fall wird eine Realisierung
noch in der ersten Jahreshälfte angestrebt.
Es wird außerdem vorgeschlagen, bei
den gleichen Vertragskonditionen wie bei den Dächern Rathaus Westbau, Haus der
Sozialen Dienste und Schillerschule zu bleiben, was bei einer Vertragslaufzeit
von 20 Jahren ein jährliches Entgelt von 150,-- EUR pauschal bedeuten würde.
Angedacht ist es, diesen Ertrag aus vertragstechnischen und buchungs-
technischen Gründen zwar zunächst im Haushalt einzunehmen, dann aber der
Bürgerstiftung weiterzuleiten.
Der mit der GbR abzuschließende
Nutzungsüberlassungsvertrag wird zudem regeln, dass die Kosten für die
Erstellung der Photovoltaikanlage (in diesem Fall einschließlich der
Beseitigung der Dachbegrünung) bei der GbR liegen; gleiches gilt für die
Rückbau- verpflichtung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese umfasst dann
neben der Entfernung der Module diesmal auch die Wiederherstellung der
teilweise beseitigten Dachbegrünung. Den Vertretern der GbR ist diese
zusätzliche Aufwendung bekannt, sie haben daher vorgeschlagen, die auch bei den
bisherigen Dächern vereinbarte, bei der Stadt zu hinterlegende Rückbaukaution
von 6.000,-- EUR auf 6.500,-- EUR zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, unter
diesen Konditionen der Überlassung der Dachfläche des Hauptgebäudes Kinderhaus
Karlstraße für die geplante Photovoltaikanlage an die noch zu gründende
Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus Kornwestheimer Bürgern zuzustimmen.