Vorlage-Nr.:

83/2012

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

05.03.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

15.03.2012

 

 

Betreff:

Überlassung einer städtischen Dachfläche auf dem Kinderhaus Karlstraße zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Luftbild Dach Kinderhaus Karlstraße; Anlage 2: Belegungsplan Photovoltaik-Module

 

Beschlussvorschlag:

Der Überlassung einer Dachfläche auf dem Hauptgebäude Karlstraße 38/1 (Kinderhaus Karlstraße) als Bürgerprojekt an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einem pauschalen Nutzungsentgelt in Höhe von 150,-- EUR/Jahr für eine Laufzeit von 20 Jahren zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass alle Kosten, die mit der baulichen Durchführung des Projekts entstehen, von der GbR getragen werden.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

15.03.2012

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Kornwestheim hat in den letzten knapp zehn Jahren mehrfach städtische Dächer an Gruppierungen von Kornwestheimer Bürgern (hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Umwelt und Energie der Lokalen Agenda 21) um die Herren Hans Blum, Bernhard Schwab und Hermann Waitzmann zur Errichtung von Solarstromanlagen überlassen.

 

Im Einzelnen handelt sich um die folgenden Dachflächen:

 

- Ernst-Sigle-Gymnasium Parkbau: 2004 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Gymnasium GbR“

 

- Rechberghalle: 2008 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Rechberghalle GbR“

 

- Rathaus Westbau: 2009 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Rathaus Westbau GbR“

 

- Haus der Sozialen Dienste: März 2010 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Dienstehaus GbR“

 

- Schillerschule: September 2010 an die „Bürgerprojekt Solarstrom Schillerschule GbR“

 

Die Gruppierung ist nun erneut an die Stadt herangetreten und stellt den Antrag, das Dach auf dem Hauptgebäude des Kinderhauses Karlstraße für die Errichtung einer weiteren Solarstromanlage überlassen zu bekommen. Die Position des Geschäftsführers der GbR wird dabei diesmal voraussichtlich Herr Karsten Pflieger einnehmen.

 

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung das Engagement der Gruppe zum Ausbau der Solarstromgewinnung von städtischen Dachflächen. Beim diesmal anvisierten Gebäude Karlstraße 38/1 eignet sich nach technischer und statischer Prüfung durch das Stadtbauamt nur das Hauptgebäude, nicht aber der Seitentrakt, in dem sich die Wohnungen befinden, für eine Photovoltaikanlage. Die Anlage würde aus 82 Modulen bestehen (wie aus beiliegendem Aufstellungsplan ersichtlich), die Gesamtleistung der Anlage läge bei 17,63 kwp.

 

Die weitere Prüfung und Vorgespräche mit den Herren Blum, Pflieger und Waitzmann haben ergeben, dass es zur Installation und Funktionalität der Anlage notwendig sein wird, die auf dem Dach bestehende Begrünung teilweise zu entfernen und durch ein Kiesbett zu ersetzen. Dies ist insofern ein gewisser „Schönheitsfehler“, da eine Dachbegrünung natürlich ebenfalls ökologischen Zielen dient und hier somit ein gewisser Interessenskonflikt vorliegt.

 

Dieser Punkt wurde daher im Umweltbeirat grundsätzlich (nicht am konkreten Beispiel) erörtert, es gab aber keine eindeutige Empfehlung zur künftigen Vorgehensweise. Tendenziell sollen begrünte Dächer nicht für Photovoltaikanlagen vorgesehen werden.

Im konkreten Fall sind Einzelentscheidungen erforderlich.

 

In der Abwägung spricht sich die Verwaltung im vorliegenden Fall dafür aus, das Dach des Hauptgebäudes Kinderhaus Karlstraße an die GbR zu überlassen.

 

Dies wird wie folgt begründet:

 

1. Die Bauausführung durch die GbR ist so ausgelegt, dass, mit knapp zwei Dritteln, der größte Teil der Dachbegrünung erhalten bleiben kann (etwa 37 % der Begrünung des Hauptgebäudes werden von den künftigen Modulreihen überdeckt bzw. verschattet).

 

2. In der unmittelbaren Umgebung des Kinderhauses Karlstraße befinden sich eine Reihe weiterer Grünstrukturen, die sich positiv auf das Kleinklima und die Wasserrückhaltung auswirken. Ein Verzicht auf max. 100 Quadratmeter begrünte Dachfläche scheint deshalb zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien hinnehmbar.

 

3. Um die Schäden an der Dachbegrünung während der Bauphase zu minimieren, hat die GbR dafür zu Sorge zu tragen, dass die Bauabwicklung dahingehend optimiert wird. In diesem Zusammenhang haben die GbR und die beauftragte Baufirma erklärt, dass in den Arbeitsräumen zwischen den Modulreihen Platten zum Schutz (Druckverteilung) der Begrünung ausgelegt werden.  

 

4. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass sich die Belange Dachbegrünung und Fotovoltaik nicht zwangsläufig ausschließen, sondern sogar Vorteile bieten können. Da sich bei Vorhandensein einer Dachbegrünung, die Fotovoltaikmodule nicht so stark aufheizen, kommt es in den Sommermonaten zu einer Ertragssteigerung um bis zu 4 %.

 

5. Bei Realisierung der geplanten Anlage könnten weitere 5 - 6 Haushalte in Kornwestheim mit Solarstrom versorgt werden.

 

Da außerdem derzeit kein anderes städtisches Dach aus statischen und sonstigen Gründen zumindest kurzfristig als mögliche Alternative angeboten werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem Abschluss eines erneuten Dachnutzungsvertrages mit der GbR zuzustimmen.

 

In der Abwicklung der Vertragsmodalitäten und der baulichen Ausführung der anderen Projekte haben sich die verschiedenen GbRs als verlässliche Vertragspartner erwiesen,

was aus Sicht der Verwaltung ein nicht zu unterschätzender Faktor ist. Von einer relativ aufwendigen Ausschreibung der Dachfläche Kinderhaus Karlstraße sollte nach Ansicht der Verwaltung diesmal abgesehen werden, da weder die finanziellen Ergebnisse noch die Erfahrungen, was die zeitliche Umsetzung anbelangt (zum Teil haben andere private Interessenten in der Vergangenheit nachträglich ihre Angebote wieder zurückgezogen) für ein relativ aufwendiges Ausschreibungsverfahren sprechen. Die GbR hat hingegen ihre Projekt bislang zeitnah und in enger Abstimmung mit dem Stadtbauamt abgewickelt; auch im vorliegenden Fall wird eine Realisierung noch in der ersten Jahreshälfte angestrebt.

 

Es wird außerdem vorgeschlagen, bei den gleichen Vertragskonditionen wie bei den Dächern Rathaus Westbau, Haus der Sozialen Dienste und Schillerschule zu bleiben, was bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren ein jährliches Entgelt von 150,-- EUR pauschal bedeuten würde. Angedacht ist es, diesen Ertrag aus vertragstechnischen und buchungs- technischen Gründen zwar zunächst im Haushalt einzunehmen, dann aber der Bürgerstiftung weiterzuleiten.

 

Der mit der GbR abzuschließende Nutzungsüberlassungsvertrag wird zudem regeln, dass die Kosten für die Erstellung der Photovoltaikanlage (in diesem Fall einschließlich der Beseitigung der Dachbegrünung) bei der GbR liegen; gleiches gilt für die Rückbau- verpflichtung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese umfasst dann neben der Entfernung der Module diesmal auch die Wiederherstellung der teilweise beseitigten Dachbegrünung. Den Vertretern der GbR ist diese zusätzliche Aufwendung bekannt, sie haben daher vorgeschlagen, die auch bei den bisherigen Dächern vereinbarte, bei der Stadt zu hinterlegende Rückbaukaution von 6.000,-- EUR auf 6.500,-- EUR zu erhöhen.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, unter diesen Konditionen der Überlassung der Dachfläche des Hauptgebäudes Kinderhaus Karlstraße für die geplante Photovoltaikanlage an die noch zu gründende Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus Kornwestheimer Bürgern zuzustimmen.  

   

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
DachKigaKarlstraße.pdf Belegungsplan.pdf