Vorlage-Nr.:

122/2012

Az.:

10 Karl-Heinz Haegele

Datum:

13.04.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

19.04.2012

 

 

Betreff:

Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters nach § 8 Abs. 2 FwG - berichtigte Vorlage

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Einsprüche werden zurückgewiesen.

 

2.                  Der in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kornwestheim am
10. März 2012 durchgeführten Wahl von Herrn Oliver Dauner zum Kommandanten wird zugestimmt.

 

3.                  Der in der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kornwestheim am
10. März 2012 durchgeführten Wahl von Herrn Matthias Häußler zum stellvertretenden Kommandanten wird zugestimmt. Die Bestellung von Herrn Häußler erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass er nicht bis zum 22. Juni 2012 den Zugführerlehrgang erfolgreich abgeschlossen hat.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

19.04.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

26.04.2012

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlage für die Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2012 (Vorlage Nr.:79/2012) wird verwiesen.

 

Die Beratung und Beschlussfassung wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 22.03.2012 vertagt, da aus der Mitte des Gemeinderats Zweifel an der Zuständigkeit des Gemeinderats in Bezug auf die Zurückweisung der Einsprüche bestanden. Die Verwaltung hat hierzu die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilt mit, dass es die Auffassung der Stadt Kornwestheim teilt, wonach der Gemeinderat für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist.

 

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums ergibt sich die Zustimmung zur Wahl aus

§ 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz (FwG), nach dem die Gewählten nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt werden und aus § 9 Nr. 23 der Hauptsatzung der Stadt Kornwestheim nach dem dem Gemeinderat die Zustimmung zur Wahl und Abberufung des/der Kommandanten/Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr, seines/seiner Stellvertreters/Stellvertreterin und der Abteilungsleiter/innen vorbehalten ist.

 

Die Zuständigkeit des Gemeinderats für die Entscheidung des Einspruchs ergibt sich daraus, dass es sich dabei um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das die Oberbürgermeisterin zuständig wäre und um keine der Oberbürgermeisterin sonst durch Gesetz oder vom Gemeinderat übertragene Aufgabe handelt (§ 44 Abs. 2 Gemeindeordnung – GemO).

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Nachfrage außerdem mitgeteilt, dass es zum Einspruchs- bzw. anschließenden Klageverfahren, das bei der letzten Neufassung in das Feuerwehrgesetz aufgenommen wurde, noch keine Rechtsprechung gibt. Die Bestellungen zum Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten durch die Oberbürgermeisterin können jedoch unabhängig von einem möglichen Gerichtsverfahren, das vom Einsprechenden nach Zurückweisung seines Einspruchs angestrengt werden könnte, vollzogen werden.

 

Im Hinblick auf die in den anonymen Einspruchschreiben angekündigten Austritten aus der Feuerwehr wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass bis zur Vorlagenerstellung bei der Verwaltung zwei schriftliche Austrittsgesuche eingegangen sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat wie bereits in der Vorlage Nr. 79/2012 aufgeführt, die Einsprüche zurückzuweisen. Des weiteren die Zustimmung zur Wahl von Herrn Dauner zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kornwestheim zu erteilen, da die persönlichen und zwischenzeitlich - nach erfolgreichem Abschluss des Zugführerlehrgangs (30.03.2012) - auch die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Herrn Häußler unter der auflösenden Bedingung zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kornwestheim zu bestellen, dass er nicht bis zum 22. Juni 2012 den Zugführerlehrgang erfolgreich abgeschlossen hat.   

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen