Betreff:
Straßenraumgestaltung
und Radwegeführung im Bereich zwischen Alb- und Kornbühlstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lagepläne, Schnitte
Beschlussvorschlag:
Der Gestaltung auf der Grundlage der Variante 1 zuzustimmen
und den Baubeschluss zu fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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22.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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2 A 6300 0006.9510
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150.000,--
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde letztmalig in seiner Sitzung vom 27.04.2010 ein Vorschlag zur künftigen Straßenraumgestaltung sowie der Rad- und
Fußwegeführung im Bereich zwischen Alb- und Kornbühlstraße vorgelegt (s.
Vorlage 161/2010).
Die Maßnahme im beschriebenen
Bereich ist im Zusammenhang zu sehen mit dem bereits im Oktober 2009
diskutierten und vom Gemeinderat begrüßten Gestaltungskonzept entlang der
Stuttgarter Straße vom südlichen Stadteingang bis auf Höhe der Rechbergstraße (vgl.
Vorlage 302/2009). Vorgesehen ist, den heute vorhandenen Straßenraum durch den
in Zusammenhang mit dem im Grundsatz beschlossenen Kreisverkehr Stuttgarter
Straße / Hornbergstraße möglichen Rückbau nicht mehr notwendiger Abbiegespuren
von heute rund 10m auf eine Profilbreite von ca. 7m zu reduzieren und die so
gewonnene Fläche sowohl grüngestalterisch als auch – wo notwendig und sinnvoll
– zur Anordnung von Längsparkierungsständen zu nutzen.
In diesem Zusammenhang soll auch die
Geh- und Radwegeführung im Sinne eines einheitlichen, durchgängigen Konzepts
optimiert werden. Vorgesehen ist die Führung in Form eines getrennten Geh- und
Radwegs abgerückt von der Straße.
Durch dieses Maßnahmenpaket soll der
gestalterische Gesamteindruck verbessert werden und die Stuttgarter Straße
zukünftig einen fast schon alleeartigen Charakter bekommen. Neben der
gestalterischen Aufwertung soll mit diesem Maßnahmenpaket durch die
großflächige Entsiegelung heute asphaltierter Flächen
auch ein aus ökologischer Sicht nachhaltiger Beitrag geleistet werden.
Das dem Gemeinderat am 27.04.2010
vorgelegte Konzept für den Bereich zwischen der Kornbühl- und der Albstraße sah
vor, den Geh- und Radweg zurückgesetzt von der Stuttgarter Straße im Bereich
des im Bestand vorhandenen öffentlichen Weges (Erschließungsweg für die Gebäude
Stuttgarter Straße 193 und 195) zu führen und den heute im Bestand vorhandenen
Geh- und Radweg unmittelbar angrenzend an die Stuttgarter Straße zu entsiegeln und grüngestalterisch anzulegen.
Aus der Mitte des Gemeinderats
wurden insbesondere Bedenken gegen das vorgesehene Steigungsprofil geäußert.
Auch wurde die Verwaltung gebeten zu überprüfen, inwiefern eine getrennte
Führung der Radfahrer (angrenzend an die Stuttgarter Straße) und Fußgänger (im
rückwärtigen Bereich) möglich und sinnvoll ist.
Gefällesituation
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Variante 1: Gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern im
rückwärtigen Bereich
Vom Büro ISTW wurde die
Steigungsverhältnisse einer erneuten Überprüfung unterzogen und die Planung
modifiziert. Wie aus den Planunterlagen ersichtlich ist es möglich den zwischen
Kornbühl- und Albstraße insgesamt rund 120m langen Geh- und Radweg von der
Kornbühlstraße aus in nördliche Richtung auf ca. 40m Länge mit einer Steigung
von 9% (ursprünglich 11%) zu führen. Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung der
Albstraße reduziert sich die Steigung zunächst auf 4,5% und dann auf 1,6%. Mit
9% Steigung liegt dieser sehr kurze Streckenabschnitt gefällemäßig
zwischen dem der Stuttgarter Straße (im Bereich Stadteingang Süd und Albstraße
rund 5,5%) und dem deutlich längeren Streckenabschnitt der Ludwigsburger Straße
mit 11%. Der sogenannte Lammbuckel hat eine Steigung von 13%.
Eine weitere Reduktion der Steigung
ist aus planerischer Sicht zwar grundsätzlich möglich führt aber durch die dann
notwendigen Abgrabungen zwangsläufig zu Eingriffen in den Wurzelbereich des
vorhandenen Baumbestands und damit zum Verlust der Bäume, was aus Sicht der
Verwaltung nicht empfohlen werden kann.
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Variante 2: Getrennte Führung der Fußgänger und Radfahrer
Variante 2 stellt die Situation bei
einer getrennten Führung der Fußgänger und Radfahrer dar. Der Radfahrer würde
wie heute auf einem 3m breiten Radweg unmittelbar angrenzend an die Stuttgarter
Straße, der Fußgänger zukünftig im rückwärtigen Bereich auf dem heutigen
Zufahrtsweg zu den Gebäuden Stuttgarter Straße 193 und 195 geführt. Der Radweg
hätte wie im Bestand ein Gefälle von rund 5,5%. Die Gefällesituation des
Fußwegs entspricht dem der Planvariante 1.
Gestaltung
Bei Umsetzung der Variante 1 wird
durch die Entsiegelung und Grüngestaltung der
Straßenraum optisch begrenzt und das Erscheinungsbild aus gestalterischer Sicht
insgesamt verbessert. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wirkt sich
insbesondere auch hier ein weniger breiter Straßenraum positiv auf das
Fahrverhalten und die gefahrenen Geschwindigkeiten aus. Die Umsetzung von
Variante 2 bedeutet diesbezüglich keine Änderung der bestehenden Situation.
Ökologie
Bei Umsetzung der Planvariante 1
können durch den Rückbau des im Bestand vorhandenen Radwegs Flächen in der
Größenordnung von rund 250qm rückgebaut und entsiegelt
werden. Bei Umsetzung der Planvariante 2 ist keine Entsiegelung
möglich.
Der vorhandene Baumbestand kann bis
auf den Baum im unmittelbaren Eckbereich der Kornbühlstraße / Stuttgarter
Straße bei Umsetzung beider Varianten gehalten werden.
Kosten
Die Kosten für die Herstellung des
Geh- und Radwegs liegen auf der Grundlage einer Kostenschätzung bei der
getrennten Führung der Planvariante 2 durch den höheren Anteil asphaltierter Flächen
mit rund 165.000,-- Euro über der Kostenschätzung bei Umsetzung der
Planvariante 1. Hierfür wurden rund 150.000,-- Euro kalkuliert. Bei beiden
Kostenschätzungen ist die Herstellung der neuen Zufahrt zum Gebäude Stuttgarter
Straße 195 enthalten. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden Mittel aus der
Maßnahme „Umgestaltung Stadteingang Süd“ in den Haushaltsplan 2010 übertragen.
Der künftige Unterhaltungsaufwand
(Reinigung, Instandsetzung, etc) ist bei einer getrennten Führung durch den
größeren Asphaltflächenanteil ebenfalls höher anzusetzen als bei Umsetzung der
Planvariante 1.
Abstimmung mit dem ADFC
Beide Planvarianten wurden mit der
Vertreterin des ADFC erörtert. Vom ADFC wird die Umsetzung der Variante 1
empfohlen, da durch die abgesetzte Führung im rückwärtigen Bereich der
Stuttgarter Straße Störungseinflüsse durch dicht vorbeifahrende Kraftfahrzeuge
vermieden und so auch die Attraktivität der Radwegeverbindung erhöht werden
kann. Auch wird begrüßt, dass bei Umsetzung der Variante 1 und perspektivisch
im Zusammenhang mit der Herstellung des Kreisverkehrs ein durchgängiges und
damit schlüssiges Gesamtkonzept der Radwegeführung umgesetzt werden soll.
Sicherheitsbedenken bestehen seitens des ADFC nicht solange gewährleistet ist,
dass im Einmündungsbereich der Albstraße entsprechend Sichtdreiecke
freigehalten werden. Dies wurde bei der Planung entsprechend berücksichtigt.
Auch die Steigungssituation ist aus Sicht des ADFC (auch in Kornwestheim)
durchaus üblich und von daher unbedenklich.
Beschlussempfehlung
Der Gestaltung auf der Grundlage der
Variante 1 zuzustimmen und den Baubeschluss zu fassen.