Vorlage-Nr.:

232/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

15.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

22.06.2010

 

 

Betreff:

Straßenraumgestaltung und Radwegeführung im Bereich zwischen Alb- und Kornbühlstraße

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lagepläne, Schnitte

 

Beschlussvorschlag:

Der Gestaltung auf der Grundlage der Variante 1 zuzustimmen und den Baubeschluss zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

22.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2010

2 A 6300 0006.9510

150.000,--

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Dem Gemeinderat wurde letztmalig in seiner Sitzung vom 27.04.2010 ein Vorschlag zur künftigen Straßenraumgestaltung sowie der Rad- und Fußwegeführung im Bereich zwischen Alb- und Kornbühlstraße vorgelegt (s. Vorlage 161/2010).

Die Maßnahme im beschriebenen Bereich ist im Zusammenhang zu sehen mit dem bereits im Oktober 2009 diskutierten und vom Gemeinderat begrüßten Gestaltungskonzept entlang der Stuttgarter Straße vom südlichen Stadteingang bis auf Höhe der Rechbergstraße (vgl. Vorlage 302/2009). Vorgesehen ist, den heute vorhandenen Straßenraum durch den in Zusammenhang mit dem im Grundsatz beschlossenen Kreisverkehr Stuttgarter Straße / Hornbergstraße möglichen Rückbau nicht mehr notwendiger Abbiegespuren von heute rund 10m auf eine Profilbreite von ca. 7m zu reduzieren und die so gewonnene Fläche sowohl grüngestalterisch als auch – wo notwendig und sinnvoll – zur Anordnung von Längsparkierungsständen zu nutzen.

In diesem Zusammenhang soll auch die Geh- und Radwegeführung im Sinne eines einheitlichen, durchgängigen Konzepts optimiert werden. Vorgesehen ist die Führung in Form eines getrennten Geh- und Radwegs abgerückt von der Straße.

Durch dieses Maßnahmenpaket soll der gestalterische Gesamteindruck verbessert werden und die Stuttgarter Straße zukünftig einen fast schon alleeartigen Charakter bekommen. Neben der gestalterischen Aufwertung soll mit diesem Maßnahmenpaket durch die großflächige Entsiegelung heute asphaltierter Flächen auch ein aus ökologischer Sicht nachhaltiger Beitrag geleistet werden.

Das dem Gemeinderat am 27.04.2010 vorgelegte Konzept für den Bereich zwischen der Kornbühl- und der Albstraße sah vor, den Geh- und Radweg zurückgesetzt von der Stuttgarter Straße im Bereich des im Bestand vorhandenen öffentlichen Weges (Erschließungsweg für die Gebäude Stuttgarter Straße 193 und 195) zu führen und den heute im Bestand vorhandenen Geh- und Radweg unmittelbar angrenzend an die Stuttgarter Straße zu entsiegeln und grüngestalterisch anzulegen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurden insbesondere Bedenken gegen das vorgesehene Steigungsprofil geäußert. Auch wurde die Verwaltung gebeten zu überprüfen, inwiefern eine getrennte Führung der Radfahrer (angrenzend an die Stuttgarter Straße) und Fußgänger (im rückwärtigen Bereich) möglich und sinnvoll ist.

 

Gefällesituation

·         Variante 1: Gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern im rückwärtigen Bereich

Vom Büro ISTW wurde die Steigungsverhältnisse einer erneuten Überprüfung unterzogen und die Planung modifiziert. Wie aus den Planunterlagen ersichtlich ist es möglich den zwischen Kornbühl- und Albstraße insgesamt rund 120m langen Geh- und Radweg von der Kornbühlstraße aus in nördliche Richtung auf ca. 40m Länge mit einer Steigung von 9% (ursprünglich 11%) zu führen. Im weiteren Verlauf bis zur Einmündung der Albstraße reduziert sich die Steigung zunächst auf 4,5% und dann auf 1,6%. Mit 9% Steigung liegt dieser sehr kurze Streckenabschnitt gefällemäßig zwischen dem der Stuttgarter Straße (im Bereich Stadteingang Süd und Albstraße rund 5,5%) und dem deutlich längeren Streckenabschnitt der Ludwigsburger Straße mit 11%. Der sogenannte Lammbuckel hat eine Steigung von 13%.

Eine weitere Reduktion der Steigung ist aus planerischer Sicht zwar grundsätzlich möglich führt aber durch die dann notwendigen Abgrabungen zwangsläufig zu Eingriffen in den Wurzelbereich des vorhandenen Baumbestands und damit zum Verlust der Bäume, was aus Sicht der Verwaltung nicht empfohlen werden kann.

 

·         Variante 2: Getrennte Führung der Fußgänger und Radfahrer

Variante 2 stellt die Situation bei einer getrennten Führung der Fußgänger und Radfahrer dar. Der Radfahrer würde wie heute auf einem 3m breiten Radweg unmittelbar angrenzend an die Stuttgarter Straße, der Fußgänger zukünftig im rückwärtigen Bereich auf dem heutigen Zufahrtsweg zu den Gebäuden Stuttgarter Straße 193 und 195 geführt. Der Radweg hätte wie im Bestand ein Gefälle von rund 5,5%. Die Gefällesituation des Fußwegs entspricht dem der Planvariante 1.

 

Gestaltung

Bei Umsetzung der Variante 1 wird durch die Entsiegelung und Grüngestaltung der Straßenraum optisch begrenzt und das Erscheinungsbild aus gestalterischer Sicht insgesamt verbessert. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wirkt sich insbesondere auch hier ein weniger breiter Straßenraum positiv auf das Fahrverhalten und die gefahrenen Geschwindigkeiten aus. Die Umsetzung von Variante 2 bedeutet diesbezüglich keine Änderung der bestehenden Situation.

 

Ökologie

Bei Umsetzung der Planvariante 1 können durch den Rückbau des im Bestand vorhandenen Radwegs Flächen in der Größenordnung von rund 250qm rückgebaut und entsiegelt werden. Bei Umsetzung der Planvariante 2 ist keine Entsiegelung möglich.

Der vorhandene Baumbestand kann bis auf den Baum im unmittelbaren Eckbereich der Kornbühlstraße / Stuttgarter Straße bei Umsetzung beider Varianten gehalten werden.

 

Kosten

Die Kosten für die Herstellung des Geh- und Radwegs liegen auf der Grundlage einer Kostenschätzung bei der getrennten Führung der Planvariante 2 durch den höheren Anteil asphaltierter Flächen mit rund 165.000,-- Euro über der Kostenschätzung bei Umsetzung der Planvariante 1. Hierfür wurden rund 150.000,-- Euro kalkuliert. Bei beiden Kostenschätzungen ist die Herstellung der neuen Zufahrt zum Gebäude Stuttgarter Straße 195 enthalten. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden Mittel aus der Maßnahme „Umgestaltung Stadteingang Süd“ in den Haushaltsplan 2010 übertragen.

Der künftige Unterhaltungsaufwand (Reinigung, Instandsetzung, etc) ist bei einer getrennten Führung durch den größeren Asphaltflächenanteil ebenfalls höher anzusetzen als bei Umsetzung der Planvariante 1.

 

Abstimmung mit dem ADFC

Beide Planvarianten wurden mit der Vertreterin des ADFC erörtert. Vom ADFC wird die Umsetzung der Variante 1 empfohlen, da durch die abgesetzte Führung im rückwärtigen Bereich der Stuttgarter Straße Störungseinflüsse durch dicht vorbeifahrende Kraftfahrzeuge vermieden und so auch die Attraktivität der Radwegeverbindung erhöht werden kann. Auch wird begrüßt, dass bei Umsetzung der Variante 1 und perspektivisch im Zusammenhang mit der Herstellung des Kreisverkehrs ein durchgängiges und damit schlüssiges Gesamtkonzept der Radwegeführung umgesetzt werden soll. Sicherheitsbedenken bestehen seitens des ADFC nicht solange gewährleistet ist, dass im Einmündungsbereich der Albstraße entsprechend Sichtdreiecke freigehalten werden. Dies wurde bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Auch die Steigungssituation ist aus Sicht des ADFC (auch in Kornwestheim) durchaus üblich und von daher unbedenklich.

 

Beschlussempfehlung

Der Gestaltung auf der Grundlage der Variante 1 zuzustimmen und den Baubeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Variante 1.pdfVariante 2.pdf