Betreff:
Antrag
auf Durchführung eines Open Air Musikfestivals im Sommer 2012 auf dem Gelände
des Autokinos in Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag
Anlage 2. Projektbeschreibung
Analge 3: Stellungnahme Betreiber Autokino
Beschlussvorschlag:
Der Durchführung eines Open Air Musikfestivals auf dem
Gelände des Autokinos im Sommer 2012 unter der Voraussetzung der Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich zuzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.01.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, planen die Antragsteller
(Herr Miguel Pinto, Herr Marcello Papantuono und Herr Darius Olchewski) für den
Sommer 2012 die Durchführung eines Open Air Musikfestivals im Bereich der
elektronischen Musik unter dem Motto „Love, Peace und Air“ auf dem Gelände des
Autokinos. Die beiden Herren sind seit 2008 als Veranstalter u.a. von
Techno-Partys in Clubs im Bereich Stuttgart und Ludwigsburg aktiv (Anlage 2).
Herr Papantuono arbeitet als Nebentätigkeit zudem als Helfer beim sams-
täglichen Automarkt mit und kam so auf diese Örtlichkeit als nach seiner
Auffassung gut geeigneten Veranstaltungsort im Großraum Stuttgart.
Die Herren Papantuono und Olchewski
haben daher bereits Ende 2010 erstmals mit ihrem Vorhaben bei der
Stadtverwaltung vorgesprochen, zum damaligen Zeitpunkt waren die Planungen aber
noch vergleichsweise vage, sodass die Anfrage zunächst zurückgestellt wurde.
Schon zum damaligen Zeitpunkt hat die Stadtverwaltung aber vom Generalpächter
des Autokinogeländes - der Firma DWJ - Der Wert J
-Werteverwaltungs-GmbH in Starnberg - eine Zustimmung zu dem Vorhaben –
damals noch angedacht bereits für den Sommer 2011 - signalisiert bekommen.
Mittlerweile wurde um eine erneute aktualisierte Stellungnahme ersucht, diese
liegt seit kurzem vor (Anlage 3).
Inzwischen hat das Projekt insgesamt
konkretere Formen angenommen, so dass die Antragsteller ihr Vorhaben in Form
der als Anlage 1 beigefügten Präsentation im Dezember 2011 der Stadtverwaltung
(Kulturmanagement, Amt für öffentliche Ordnung, Stadtkämmerei
– Liegenschaften -) näher erläutert
haben.
Geplante Veranstaltungstermine sind
Sonntag, der 03. Juni 2012 bzw. alternativ Sonntag, der 29.07.2012 (diese
Terminvorschläge beruhen auf einer ersten Terminabstimmung, die bei dem
Vorgespräch im Dezember vorgenommen wurde und bei dem einige Wochenenden, die
wegen anderer Veranstaltungen –z.B. Kulturwerk - ungeeignet sind, ausgeschieden
wurden). Als Veranstaltungsdauer wird ein Zeitraum von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr
vorgeschlagen.
Grundsätzlich ist die
Stadtverwaltung – und hier insbesondere auch der Bereich Kulturmanagement – der
Auffassung, dass die vorgeschlagene Veranstaltung dem Grunde nach als positiv
zu bewerten ist und nach den bisher vorliegenden Eindrücken auch damit zu
rechnen ist, dass die Veranstalter in der Lage sein werden, hier ein für das
anvisierte jugendliche Publikum und die vorgesehene Musikrichtung ein
attraktives Programm zu entwickeln. Die Antragsteller haben außerdem
geschildert, dass sie die Veranstaltung aus Eigenkapital ergänzt um
Sponsorengelder finanzieren wollen (mit einigen in Frage kommenden Firmen wurde
diesbezüglich auch bereits Kontakt aufgenommen).
Neben den inhaltlichen Aspekten
kommt der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und weiterer
öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei einer solchen Großveranstaltung (die
Veranstalter gehen von etwa 3.500 Besuchern aus), allerdings die zentralste und
wichtigste Rolle zu. Wie der Präsentation zu entnehmen ist, haben die
Veranstalter hier durchaus bereits einige wichtige Faktoren in ihre
Überlegungen miteinbezogen:
- Beauftragung eines professionellen
Sicherheitsdienstes
- Sanitätsdienst
- Fluchtwege (hier wird auf die
bestehenden Fluchtwege für das Autokino bzw. den Automarkt verwiesen)
- Angebot an Sanitäranlagen und
Parkmöglichkeiten (einschl. Shuttledienst)
Für die Genehmigung der
Veranstaltung werden diese Aspekte mit Sicherheit noch deutlich konkretisiert
werden müssen, so beispielsweise:
- Auflagen durch das
Bauverwaltungsamt zur Einhaltung der Versammlungsstätten- verordnung
(Fluchtwege, Toiletten, Festlegung der höchstzulässigen Besucherzahl) und des
Brandschutzes
Hier wird u.a. zu prüfen sein,
inwieweit die festgelegten Fluchtwege bei dieser anders gearteten Veranstaltung
1:1 übernommen werden können.
- Klärung der verkehrlichen
Situation (Zufahrtswege und Parkplätze)
- Einhaltung von
Jugendschutzbestimmungen und Festlegungen von Lärmobergrenzen
Hinzu kommen die noch auszuhandelnden
vertragsrechtlichen Aspekte und Konditionen, bei denen der Autokinobetreiber
mit einzubeziehen ist, da ja neben den an die Firma DWJ verpachteten
Grundstücksflächen (Eigentümer: Stadt und private Grundstückseigentümer, die
mit der Stadt Verträge mit Unterverpachtungsrecht abgeschlossen haben) auch die
Infrastruktur des Autokinos (Toiletten, Snackbar) benötigt wird.
Trotz des noch bestehenden Klärungs-
und Regelungsbedarfs wäre es auch aus Sicht der Verwaltung für die weitere
Vorbereitung sinnvoll und erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt eine
Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Veranstaltung als solche überhaupt
befürwortet wird:
Zum einen sind die weiteren
Detailprüfungen mit einem nicht unerheblichen Verwaltungs- aufwand verbunden,
der nur dann sinnvoll ist, wenn das Open-Air-Konzert an dem vorgeschlagenen
Standort grundsätzlich in Betracht gezogen wird, zum anderen benötigen auch die
Veranstalter damit das Projekt für den Sommer 2012 von der Zeitschiene her
überhaupt durchführbar ist, ein grundsätzliches zustimmendes Signal (unter
anderem muss möglichst bald mit der Terminplanung mit den auftretenden
Künstlern und Gruppen begonnen werden).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Open-Air-Konzert im Jahr
2012 dem Grunde nach zugestimmt werden
kann, die noch zu klärenden Fragen scheinen hierbei nach jetzigem Prüfungsstand
lösbar, da das Autokino-Gelände für die Durchführung einer solchen
Veranstaltung von der Infrastruktur her relativ gute Grundvoraussetzungen
bietet.