Vorlage-Nr.:

7/2012

Az.:

303 Frank Hoenes
4 Susanne Nemetz
203 Joseph Liebl

Datum:

10.01.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

19.01.2012

 

 

Betreff:

Antrag auf Durchführung eines Open Air Musikfestivals im Sommer 2012 auf dem Gelände des Autokinos in Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Antrag

Anlage 2. Projektbeschreibung

Analge 3: Stellungnahme Betreiber Autokino

 

Beschlussvorschlag:

Der Durchführung eines Open Air Musikfestivals auf dem Gelände des Autokinos im Sommer 2012 unter der Voraussetzung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

19.01.2012

 

 

 

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Wie der Anlage 1 zu entnehmen ist, planen die Antragsteller (Herr Miguel Pinto, Herr Marcello Papantuono und Herr Darius Olchewski) für den Sommer 2012 die Durchführung eines Open Air Musikfestivals im Bereich der elektronischen Musik unter dem Motto „Love, Peace und Air“ auf dem Gelände des Autokinos. Die beiden Herren sind seit 2008 als Veranstalter u.a. von Techno-Partys in Clubs im Bereich Stuttgart und Ludwigsburg aktiv (Anlage 2). Herr Papantuono arbeitet als Nebentätigkeit zudem als Helfer beim sams- täglichen Automarkt mit und kam so auf diese Örtlichkeit als nach seiner Auffassung gut geeigneten Veranstaltungsort im Großraum Stuttgart.  

 

Die Herren Papantuono und Olchewski haben daher bereits Ende 2010 erstmals mit ihrem Vorhaben bei der Stadtverwaltung vorgesprochen, zum damaligen Zeitpunkt waren die Planungen aber noch vergleichsweise vage, sodass die Anfrage zunächst zurückgestellt wurde. Schon zum damaligen Zeitpunkt hat die Stadtverwaltung aber vom Generalpächter des Autokinogeländes - der Firma DWJ - Der Wert J -Werteverwaltungs-GmbH in Starnberg - eine Zustimmung zu dem Vorhaben – damals noch angedacht bereits für den Sommer 2011 - signalisiert bekommen. Mittlerweile wurde um eine erneute aktualisierte Stellungnahme ersucht, diese liegt seit kurzem vor (Anlage 3).

 

Inzwischen hat das Projekt insgesamt konkretere Formen angenommen, so dass die Antragsteller ihr Vorhaben in Form der als Anlage 1 beigefügten Präsentation im Dezember 2011 der Stadtverwaltung (Kulturmanagement, Amt für öffentliche Ordnung, Stadtkämmerei

– Liegenschaften -) näher erläutert haben.

 

Geplante Veranstaltungstermine sind Sonntag, der 03. Juni 2012 bzw. alternativ Sonntag, der 29.07.2012 (diese Terminvorschläge beruhen auf einer ersten Terminabstimmung, die bei dem Vorgespräch im Dezember vorgenommen wurde und bei dem einige Wochenenden, die wegen anderer Veranstaltungen –z.B. Kulturwerk - ungeeignet sind, ausgeschieden wurden). Als Veranstaltungsdauer wird ein Zeitraum von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr vorgeschlagen.

 

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung – und hier insbesondere auch der Bereich Kulturmanagement – der Auffassung, dass die vorgeschlagene Veranstaltung dem Grunde nach als positiv zu bewerten ist und nach den bisher vorliegenden Eindrücken auch damit zu rechnen ist, dass die Veranstalter in der Lage sein werden, hier ein für das anvisierte jugendliche Publikum und die vorgesehene Musikrichtung ein attraktives Programm zu entwickeln. Die Antragsteller haben außerdem geschildert, dass sie die Veranstaltung aus Eigenkapital ergänzt um Sponsorengelder finanzieren wollen (mit einigen in Frage kommenden Firmen wurde diesbezüglich auch bereits Kontakt aufgenommen). 

 

Neben den inhaltlichen Aspekten kommt der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und weiterer öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei einer solchen Großveranstaltung (die Veranstalter gehen von etwa 3.500 Besuchern aus), allerdings die zentralste und wichtigste Rolle zu. Wie der Präsentation zu entnehmen ist, haben die Veranstalter hier durchaus bereits einige wichtige Faktoren in ihre Überlegungen miteinbezogen:

 

- Beauftragung eines professionellen Sicherheitsdienstes

 

- Sanitätsdienst

 

- Fluchtwege (hier wird auf die bestehenden Fluchtwege für das Autokino bzw. den Automarkt verwiesen)

 

- Angebot an Sanitäranlagen und Parkmöglichkeiten (einschl. Shuttledienst)  

 

Für die Genehmigung der Veranstaltung werden diese Aspekte mit Sicherheit noch deutlich konkretisiert werden müssen, so beispielsweise:

 

- Auflagen durch das Bauverwaltungsamt zur Einhaltung der Versammlungsstätten- verordnung (Fluchtwege, Toiletten, Festlegung der höchstzulässigen Besucherzahl) und des Brandschutzes

 

Hier wird u.a. zu prüfen sein, inwieweit die festgelegten Fluchtwege bei dieser anders gearteten Veranstaltung 1:1 übernommen werden können.

 

- Klärung der verkehrlichen Situation (Zufahrtswege und Parkplätze) 

 

- Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und Festlegungen von Lärmobergrenzen 

 

Hinzu kommen die noch auszuhandelnden vertragsrechtlichen Aspekte und Konditionen, bei denen der Autokinobetreiber mit einzubeziehen ist, da ja neben den an die Firma DWJ verpachteten Grundstücksflächen (Eigentümer: Stadt und private Grundstückseigentümer, die mit der Stadt Verträge mit Unterverpachtungsrecht abgeschlossen haben) auch die Infrastruktur des Autokinos (Toiletten, Snackbar) benötigt wird.

 

Trotz des noch bestehenden Klärungs- und Regelungsbedarfs wäre es auch aus Sicht der Verwaltung für die weitere Vorbereitung sinnvoll und erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die Veranstaltung als solche überhaupt befürwortet wird:

 

Zum einen sind die weiteren Detailprüfungen mit einem nicht unerheblichen Verwaltungs- aufwand verbunden, der nur dann sinnvoll ist, wenn das Open-Air-Konzert an dem vorgeschlagenen Standort grundsätzlich in Betracht gezogen wird, zum anderen benötigen auch die Veranstalter damit das Projekt für den Sommer 2012 von der Zeitschiene her überhaupt durchführbar ist, ein grundsätzliches zustimmendes Signal (unter anderem muss möglichst bald mit der Terminplanung mit den auftretenden Künstlern und Gruppen begonnen werden).

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Open-Air-Konzert im Jahr 2012 dem Grunde  nach zugestimmt werden kann, die noch zu klärenden Fragen scheinen hierbei nach jetzigem Prüfungsstand lösbar, da das Autokino-Gelände für die Durchführung einer solchen Veranstaltung von der Infrastruktur her relativ gute Grundvoraussetzungen bietet.  

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Projektbeschreibung Festival 2012_1.doc Love_Peace_Air_301111.pptx 3531_001.pdf