Vorlage-Nr.:

315/2011

Az.:

301 Lars Roller

Datum:

28.09.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

06.10.2011

 

 

Betreff:

Fortschreibung der Bewertungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1. Bewertungsrichtlinie Stand 21.09.2011

2. Exposé Martkplatztiefgarage

3. Exposé Stadtbücherei

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Bewertungsrichtlinie und den damit verbundenen Vereinfachungsregeln bei der Bewertung der Vermögensgegenstände der Stadt Kornwestheim zu.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

06.10.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 12. Mai 2010 wurde in einer Sondersitzung des Gemeinderats über die geplante Einfüh­rung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) informiert.

 

Das Projekt teilt sich in fünf Teilprojekte auf

 

  1. Qualifizierung und Kommunikation
  2. Eröffnungsbilanz
  3. Produktplan und Haushaltsstruktur
  4. Organisation des Rechnungswesens
  5. Softwareumstellung

 

 

Im Teilprojekt 2 – Eröffnungsbilanz werden schwerpunktmäßig die Themen Inventarisierung und Vermögensbewertung bearbeitet. Jede Gemeinde muss künftig zum Ende eines jeden Haushaltsjahres nach § 37 Abs. 1 GemHVO ihr Vermögen, ihre Forderungen, Schulden und Rückstellungen genau verzeichnen und den Wert ermitteln.

 

Die Erfassung des beweglichen Vermögens wurde im Sommer abgeschlossen. Derzeit finden die vorbereitenden Arbeiten für die erste Folgeinventur im Zeitraum Dezember 2011 bis Januar 2012 statt.

 

Mit der Erfassung der unbeweglichen Vermögensgegenstände (Gebäude, Infrastruktur­vermögen…) wurde im Frühjahr 2011 begonnen. Derzeit sind die Mitarbeiter der betroffenen Bereiche bereits mit den Erfassungs- und Bewertungstätigkeiten beschäftigt. Erste Ergebnisse, beispielsweise aus der Gebäudebewertung liegen vor und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Auch über 300 Grundstücke wurden bereits vollständig bewertet. Für die erstmalige Erfassung und Bewertung der unbeweglichen Vermögensgegenstände steht das Programm Ankom 2 zur Verfügung. Ab dem Stichtag der Eröffnungsbilanz werden diese in der Anlagenbuchhaltung geführt und abgeschrieben, so wie es im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen heute schon der Fall ist.

 

Für die Bewertung der Vermögensgegenstände hat der Gesetzgeber gewisse Vereinfach­ungsregelungen geschaffen. Welche davon bei der Stadt Kornwestheim Anwendung finden, ist in der Bewertungsrichtlinie (Anlage 1) geregelt. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 21.10.2010 wurde die Bewertungsrichtlinie in Ihren Grundsätzen beschlossen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde darauf hingewiesen, dass die Bewertungsrichtlinie noch nicht abschließend ist, sondern vielmehr die bisher die wichtigsten Eckpunkte geregelt sind und die Bewertungsrichtlinie während der praktischen Arbeit noch erweitert werden müsse, wenn sich differenzierte Problemstellungen ergeben.

 

Nach dem nun erste praktische Erfahrungen und Ergebnisse aus der Bewertung des Infrastrukturvermögens vorliegen, ist es notwendig, die Bewertungsrichtlinie zu erweitern und zu konkretisieren. Erst hierdurch wird es möglich, konkrete Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände zu ermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier die wesentlichen Änderungen der Bewertungsrichtlinie:

 

 

Für Spielplätze wurde eine Nutzungsdauer von 20 Jahren festgelegt.

 

 

Für Gebäude wurde eine Nutzungsdauer von 60 Jahren festgelegt.

 

 

Hier wurden die Sportplätze mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren (Kunstrasenplätze) bzw. 20 Jahren (Rasen- und Tennenplätze) neu mit aufgenommen.

 

 

Hier wurden durch das Bauamt die bisher noch fehlenden Durchschnittspreise je Straßenart ermittelt. Außerdem wurde die Nutzungsdauer einzelner Straßenarten an Hand der Erfahrungen der Vergangenheit angepasst.

 

 

Hier wurden die Lärmschutzwände mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren neu mit aufgenommen.

 

 

Hier wurden die Brunnen mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren neu mit aufgenommen.

 

 

Die Bewertung des Infrastrukturvermögens und der Gebäude hat eine große Bedeutung, da das Infrastrukturvermögen sowie die Gebäude der Stadt den größten Wert in der Eröffnungsbilanz darstellen werden. Daher wird hier vom Gesetzgeber auch ein hohes Maß an Genauigkeit bei der Bewertung gefordert.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bewertungsrichtlinie Kornwestheim21-09-2011.pdf Bewertungsrichtlinie Kornwestheim21-09-2011.pdf Exposé Marktplatztiefgarage.pdf Exposé Marktplatztiefgarage.pdf Exposé Stadtbücherei.pdf Exposé Stadtbücherei.pdf