Vorlage-Nr.:
109/2011
Az.:
02 Michael Koepple 5 Christian Kuebler
Datum:
23.03.2011
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Ausschuss für Umwelt und Technik
Am:
29.03.2011
Betreff:
Umbau des Knotens L 1144/K 1692 bei Aldingen - Stellungnahme des Regierungspräsidiums zum Schreiben der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Zu dem Verfahren „Umbau des Knotenpunktes L 1144/K1692 bei Aldingen“ hat die Stadt Kornwestheim Stellung genommen. In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass durchaus die Notwendigkeit eines Umbaus gesehen, der die Verkehrssicherheit in dem Kreuzungsbereich verbessern hilft. Dazu dient in erster Linie eine gesonderte Rechtsabbiegespur für den aus Richtung Kornwestheim kommenden Verkehr. Es muss aber bei der vorgesehenen Beampelung dieser Kreuzung befürchtet werden, dass mit entsprechenden Grünzeiten der Verkehr kanalisiert werden kann. Es muss aber aus Sicht der Stadt Kornwestheim eine einseitige Lenkung des Verkehrs von der Umgehungsstraße Aldingen – später ggf. von der Neckarquerung – in Richtung Kornwestheim abgelehnt werden.
Zudem wurde kritisiert, dass der Radweg auf der Nordseite der L 1144 keine ausreichende Breite aufweist.
Das Regierungspräsidium hat in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Umbau der Kreuzung nicht bim Hinblick auf die geplante Neckarquerung erfolgt, sondern aufgrund der derzeitigen unzureichenden Verhältnisse an dieser Kreuzung dringend notwendig ist.
Das RP verweist bezüglich der Signalisierung deren Programmierung auf das Landratsamt LB, welches zuständig für die verkehrsrechtliche Anordnung und den Betrieb der Landesstraße ist. Das Landratsamt wird die Steuerung der Lichtsignalanlage vornehmen. Das Regierungspräsidium hat darauf keinen Einfluss.
Bezüglich des Radweges folgt das Regierungspräsidium der Vorstellung der Stadt Kornwestheim und sieht eine – künftige – Breite von 2 m für den Radweg vor.