Betreff:
Bebauungsplan
"Gartenhausgebiet Oßweiler Weg" - Aufstellungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgenzungsplan
Übesichtsplan Kleingartenanlagen
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit
örtlichen Bauvorschriften „Gartenhausgebiet Oßweiler Weg“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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22.05.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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24.05.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangslage / Entwicklung aus dem
Flächennutzungsplan
Im Bereich des Oßweiler Weges im
Gewann Alter See, südlich der Sonnenberg Siedlung, befinden sich mehrere
Kleingartenanlagen aus den 30er Jahren.
Im Zusammenhang mit der zur
Entwicklung gewerblicher Bauvorhaben notwendigen Auflösung bestehender
Kleingartensiedlungen v.a. im Bereich GE Kreidler ist vorgesehen, auf der
Fläche einer ehemaligen Gärtnerei östlich angrenzend an die bestehende
Kleingartensiedlung eine weitere Kleingartenanlage auszuweisen (siehe Übersichtsplan).
Mit dem Bebauungsplanverfahren
sollen sowohl die neuen Flächen als auch die Bestandsbereiche planungsrechtlich
gesichert werden.
Der Flächennutzungsplan 2010 stellt
die vorhandenen Kleingartenflächen als „Sondergebiet Gartenhausgebiet“, die geplante
Kleingartenfläche als „Sondergebiet Gartenhausgebiet in Planung“ und die
übrigen Flächen als „Sonstige Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar. Die gesamte
Fläche des geplanten Bebauungsplans ist im Eigentum der Stadt Kornwestheim. Der
Bebauungsplan kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche
von ca. 8,4 ha und wird begrenzt im Norden vom Oßweiler Weg, im Osten von der
Wohnbebauung Grünbühl, im Süden durch die Kleingartenanlage Grünbühl und einen
landwirtschaftlichen Weg mit angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und im
Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg mit den angrenzenden Kleingartenanlagen
„Exerzierplatz“. Diese befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes und
werden nicht in das Bebauungsplangebiet miteinbezogen.
Planerische Vorüberlegungen
Die geplante Kleingartenanlage
„Alter See“ soll in 2 Bauabschnitten entwickelt werden. Die Abgrenzung der
Bauabschnitte ist aus der Anlage
ersichtlich.
Im ersten Bauabschnitt sollen kurzfristig Ersatzflächen für die zur
Entwicklung des Bauvorhabens „Gienger“ notwendige Verlegung der Kleingärten aus
dem Gewerbegebiet Kreidler zur Verfügung gestellt werden.
Hier können in einem ersten Schritt
ca. 30 Kleingärten angelegt werden. Die Größe der einzelnen Parzellen soll
entsprechend den Vorgaben des Bundeskleingartengesetz zwischen 200 m² und 300
m² liegen. Neben den einzelnen Gartenparzellen ist im Bebauungsplan die
Ausweisung einer Fläche für die Anlage eines Vereinsheims mit Materiallager
geplant. Die Errichtung des Vereinsheimes könnte bei Übernahme der Fläche durch
den Verein „Gartenfreunde Kornwestheim“ erfolgen, ebenso die Anlage der dazugehörenden
Freiflächen wie z.B. eines Kinderspielplatzes.
Zur vorhandenen Wohnbebauung
Grünbühl ist ein Abstand von ca. 10 m geplant. In dieser Fläche ist ein ca. 3 m
breiter Erschließungsweg und eine frei wachsende Hecke auf einem ca. 7 m
breiten Streifen vorgesehen.
Eine detaillierte Planung der Anlage
inklusive einer Grobkostenschätzung wird derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat
in einer späteren Sitzung vorgelegt.
Der zweite Bauabschnitt soll in Abhängigkeit der Entwicklung weiterer
Gewerbeflächen z.B. im Gewerbegebiet Nord (im Bereich südlich
Rudolf-Diesel-Straße) und dem daraus resultierenden Bedarf an Ersatzflächen für
die dort wegfallenden Kleingärten mittelfristig
realisiert werden. Hier können voraussichtlich ebenfalls rund 25
Parzellen ausgewiesen werden.
Erschließung
Die geplante Kleingartenanlage
„Alter See“ wird ebenso wie die übrigen Anlagen Steinäcker und
Wehrmachtsstadion direkt vom Oßweiler Weg aus erschlossen. Im Bereich des
Wohnhauses der ehemaligen Gärtnerei im Norden des Gebiets soll eine
Parkierungsfläche für die notwendigen Stellplätze der neuen Anlage vorgesehen
werden. Für die bestehenden Kleingartenanlagen Steinäcker und Wehrmachtsstadion
werden im Zuge der Gesamtplanung die Parkierungsflächen nördlich der
Gartenanlagen neu geordnet. Der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand wird in
diese Planung mit einbezogen.
Umweltbelange
Das Plangebiet befindet sich am
Rande der Markung Kornwestheim im Außenbereich. Der Bebauungsplan bereitet
Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1 a BauGB vor, die im Zuge des
weiteren Verfahrens abgearbeitet werden.
Beschlussvorschlag
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gartenhausgebiet Oßweiler Weg“
wird gefasst.