Vorlage-Nr.:

164/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

16.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

22.05.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Gartenhausgebiet Oßweiler Weg" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgenzungsplan

Übesichtsplan Kleingartenanlagen

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gartenhausgebiet Oßweiler Weg“ wird gefasst.

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

22.05.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.05.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Ausgangslage / Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Im Bereich des Oßweiler Weges im Gewann Alter See, südlich der Sonnenberg Siedlung, befinden sich mehrere Kleingartenanlagen aus den 30er Jahren.

Im Zusammenhang mit der zur Entwicklung gewerblicher Bauvorhaben notwendigen Auflösung bestehender Kleingartensiedlungen v.a. im Bereich GE Kreidler ist vorgesehen, auf der Fläche einer ehemaligen Gärtnerei östlich angrenzend an die bestehende Kleingartensiedlung eine weitere Kleingartenanlage auszuweisen (siehe Übersichtsplan).

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen sowohl die neuen Flächen als auch die Bestandsbereiche planungsrechtlich gesichert werden. 

Der Flächennutzungsplan 2010 stellt die vorhandenen Kleingartenflächen als „Sondergebiet Gartenhausgebiet“, die geplante Kleingartenfläche als „Sondergebiet Gartenhausgebiet in Planung“ und die übrigen Flächen als „Sonstige Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dar. Die gesamte Fläche des geplanten Bebauungsplans ist im Eigentum der Stadt Kornwestheim. Der Bebauungsplan kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,4 ha und wird begrenzt im Norden vom Oßweiler Weg, im Osten von der Wohnbebauung Grünbühl, im Süden durch die Kleingartenanlage Grünbühl und einen landwirtschaftlichen Weg mit angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg mit den angrenzenden Kleingartenanlagen „Exerzierplatz“. Diese befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes und werden nicht in das Bebauungsplangebiet miteinbezogen.

 

Planerische Vorüberlegungen

Die geplante Kleingartenanlage „Alter See“ soll in 2 Bauabschnitten entwickelt werden. Die Abgrenzung der Bauabschnitte ist aus der  Anlage ersichtlich.

Im ersten Bauabschnitt sollen kurzfristig Ersatzflächen für die zur Entwicklung des Bauvorhabens „Gienger“ notwendige Verlegung der Kleingärten aus dem Gewerbegebiet Kreidler zur Verfügung gestellt werden.

Hier können in einem ersten Schritt ca. 30 Kleingärten angelegt werden. Die Größe der einzelnen Parzellen soll entsprechend den Vorgaben des Bundeskleingartengesetz zwischen 200 m² und 300 m² liegen. Neben den einzelnen Gartenparzellen ist im Bebauungsplan die Ausweisung einer Fläche für die Anlage eines Vereinsheims mit Materiallager geplant. Die Errichtung des Vereinsheimes könnte bei Übernahme der Fläche durch den Verein „Gartenfreunde Kornwestheim“ erfolgen, ebenso die Anlage der dazugehörenden Freiflächen wie z.B. eines Kinderspielplatzes.

Zur vorhandenen Wohnbebauung Grünbühl ist ein Abstand von ca. 10 m geplant. In dieser Fläche ist ein ca. 3 m breiter Erschließungsweg und eine frei wachsende Hecke auf einem ca. 7 m breiten Streifen vorgesehen.

Eine detaillierte Planung der Anlage inklusive einer Grobkostenschätzung wird derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat in einer späteren Sitzung vorgelegt.

 

Der zweite Bauabschnitt soll in Abhängigkeit der Entwicklung weiterer Gewerbeflächen z.B. im Gewerbegebiet Nord (im Bereich südlich Rudolf-Diesel-Straße) und dem daraus resultierenden Bedarf an Ersatzflächen für die dort wegfallenden Kleingärten mittelfristig  realisiert werden. Hier können voraussichtlich ebenfalls rund 25 Parzellen ausgewiesen werden.


 

Erschließung

Die geplante Kleingartenanlage „Alter See“ wird ebenso wie die übrigen Anlagen Steinäcker und Wehrmachtsstadion direkt vom Oßweiler Weg aus erschlossen. Im Bereich des Wohnhauses der ehemaligen Gärtnerei im Norden des Gebiets soll eine Parkierungsfläche für die notwendigen Stellplätze der neuen Anlage vorgesehen werden. Für die bestehenden Kleingartenanlagen Steinäcker und Wehrmachtsstadion werden im Zuge der Gesamtplanung die Parkierungsflächen nördlich der Gartenanlagen neu geordnet. Der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand wird in diese Planung mit einbezogen.

 

Umweltbelange

Das Plangebiet befindet sich am Rande der Markung Kornwestheim im Außenbereich. Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1 a BauGB vor, die im Zuge des weiteren Verfahrens abgearbeitet werden.

 

Beschlussvorschlag

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gartenhausgebiet Oßweiler Weg“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2012-02-12 Abgrenzungsplan.pdf 2012-02-12 Abgrenzungsplan.pdf Übersichtsplan Oßweiler Weg.pdf Übersichtsplan Oßweiler Weg.pdf