Betreff:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Stadtvillen westlich Salamander" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Planunterlagen (Grundrisse
und Ansichten von Haus 1-8 identisch bzw. seitenverkehrt, deshalb nur Haus 1
beigefügt)
,Begründung, Abwägung, Satzungstext, Durchführungsvertrag
mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Stadtvillen westlich Salamander“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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17.04.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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26.04.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde im Mai 2010 von der IMMOVATION AG als
Eigentümerin ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des Salamander-Areals
vorgestellt. Zusätzlich zu den Überlegungen einer Umnutzung und Neuordnung der
in wesentlichen Teilen denkmalgeschützten Anlage wurden bereits zum damaligen
Zeitpunkt erste Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des derzeit als
Parkierungsfläche genutzten Bereichs westlich der
Bestandsgebäude vorgestellt. Ausgegangen
wurde hier von einer Wohnnutzung.
Nachfolgend wurde dem Gemeinderat im
Juli diesen Jahres eine erste bereits sehr konkrete Entwurfsplanung für diesen
Bereich vorgestellt und im Grundsatz auch so beschlossen. Diese
Planungsüberlegungen wurden vom beauftragten Planungsbüro Westermann
Generalplaner in enger Abstimmung mit der Verwaltung weiter ausgearbeitet und
als Baugesuch bei der Stadt Kornwestheim eingereicht.
Verfahren, Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 25.10.2011
(Vorlage 374/2011) den Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Stadtvillen westlich Salamander “ gefasst. Der Entwurf wurde gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 14.11.-14.12.2011 öffentlich ausgelegt und den
betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am 29.11.2011
mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme vorgelegt. Insgesamt sind 8
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung Fachbehörden)
dargestellt.
Für das Bauvorhaben hatte der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.02.2012 das Einvernehmen während der
Planaufstellung auf der Grundlage von § 33 Abs.1, § 36 Abs.1 BauGB erteilt.
Erfolgte Änderungen nach
dem Entwurfsbeschluss:
Die erforderlichen Leitungsrechte
zur Sicherung der Versorgung der Stadtvillen im Bereich der Privatstraße sind
in dem Bebauungsplan aufgenommen worden. Ebenso sind die Forderungen des
Landratsamtes hinsichtlich der gutachterlichen Betreuung der Erdarbeiten und
der erforderlichen Erkundungsmaßnahmen bezüglich mögliche Altlasten, sowie die
Hinweise zum Grundwasserschutz und die Empfehlungen zur Sicherstellung der
Entsiegelungsmaßnahmen in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden. Zur
Ermittlung der Geräuschimmissionen insbesondere aus dem Bereich des
Rangierbahnhofes wurde eine Schalltechnische Untersuchung erstellt. Die sich
daraus ergebenden Forderungen bezüglich des passiven Schallschutzes sind
ebenfalls in den Durchführungsvertrag aufgenommen worden.
Zur Erhaltung und Entwicklung der
Mauersegler Kolonie im Bereich des Salamander Areals sind pro Gebäude 3
Nistkästen anzubringen.
Empfehlung der
Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen.