Vorlage-Nr.:

125/2013

Az.:

6 Michael Koepf

Datum:

03.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

11.04.2013

 

 

Betreff:

Überlassung der Sporthallen Süd und Nord in Pattonville an den Kleintierzüchterverein Kornwestheim e.V. für die Kreisschau 2013

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anfrage Kleintierzüchterverein

 

Beschlussvorschlag:

1.   Dem Kleintierzüchterverein Kornwestheim e.V. wird vom Donnerstag 17.10. - Sonntag 20.10.13 die Sporthalle Pattonville Süd und Nord zur Durchführung der beantragten Kreisschau überlassen.

2.   Die Überlassung wird unter anderem an die in der Sachdarstellung aufgeführten Rahmendbedingungen gebunden.

3.   Es wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 187,50 EUR pro Überlassungstag festgesetzt.

4.   Folgeanfragen werden zum Geschäft der laufenden Verwaltung erklärt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

11.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2013

11.24.01.00.19-3411000

750,00

Apl

Einnahmen

Entgelt für Veranstaltungen

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Es wird Bezug genommen zur Vorlage 392/2011 für die erstmalige Durchführung dieser Veranstaltung.

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben hat der Kleintierzüchterverein Kornwestheim e.V. die erneute Überlassung der Sporthallen Süd und Nord in Pattonville zur Durchführung der Kreisschau 2013 des Kreisverbandes Ludwigsburg der Rassegeflügel- und Kaninchen-züchter e.V. beantragt.

 

Nach Eingang der Anfrage wurde der Termin anhand des Belegungsplanes für die Sporthallen Pattonville geprüft und für die beantragte Veranstaltung reserviert.

 

Für die Überlassung werden u. a. folgende Rahmenbedingungen vorgeschlagen:

 

-  Die Anzahl der Personen in der Sporthalle Nord wird auf max. 340 Personen begrenzt

-  Die Anzahl der Personen in der Sporthalle Süd wird auf max. 199 Personen begrenzt.

-  Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden (z.B. durch Käfige). Der Veranstalter hat einen entsprechenden Plan über die Bestuhlung und Aufstellung der Tische etc. vorab der Stadtverwaltung - Fachbereich Gebäudemanagement vorzulegen.

-  Zum Schutz des Hallenbodens ist die Halle vollständig mit geeignetem, nicht brennbarem Material auszulegen.

-  Der Veranstalter übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch die Nutzung der Halle bzw. der Nebenräume und Außenanlagen entstehen und stellt die Stadt Kornwestheim von allen Haftpflichtansprüchen - auch Dritter - frei.

- Der Veranstalter übernimmt alle Kosten, die durch die Überlassung der Halle entstehen
(z. B. für eventuelle Sonderreinigung, Hausmeistereinsatz, etc.).

-  Als Nutzungsentgelt für die Überlassung der Hallen wird vorgeschlagen, wie für die letzte Veranstaltung, das Entgelt auf 187,50 EUR pro Veranstaltungstag festzusetzen.

   (Einnahmen: 4 Tage á 187,50 = 750,00 Euro)

 

Es wird empfohlen, unter den genannten Voraussetzungen der Überlassung der Sporthallen Süd und Nord in Pattonville zuzustimmen

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
3557_001.pdf