Betreff:
Überlassung
der Sporthallen Süd und Nord in Pattonville an den Kleintierzüchterverein
Kornwestheim e.V. für die Kreisschau 2013
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anfrage Kleintierzüchterverein
Beschlussvorschlag:
1. Dem Kleintierzüchterverein Kornwestheim e.V.
wird vom Donnerstag 17.10. - Sonntag 20.10.13 die Sporthalle Pattonville Süd
und Nord zur Durchführung der beantragten Kreisschau überlassen.
2. Die
Überlassung wird unter anderem an die in der Sachdarstellung aufgeführten
Rahmendbedingungen gebunden.
3. Es
wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 187,50 EUR pro Überlassungstag
festgesetzt.
4. Folgeanfragen
werden zum Geschäft der laufenden Verwaltung erklärt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
11.04.2013
|
|
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
|
Finanzposition
|
Betrag
|
Plan
|
Auswirkungen
|
Erläuterungen
|
|
|
|
|
|
|
2013
|
11.24.01.00.19-3411000
|
750,00
|
Apl
|
Einnahmen
|
Entgelt für
Veranstaltungen
|
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Es wird Bezug genommen zur Vorlage 392/2011 für die
erstmalige Durchführung dieser Veranstaltung.
Mit dem als Anlage 1 beigefügten
Schreiben hat der Kleintierzüchterverein Kornwestheim e.V. die erneute
Überlassung der Sporthallen Süd und Nord in Pattonville zur Durchführung der
Kreisschau 2013 des Kreisverbandes Ludwigsburg der Rassegeflügel- und
Kaninchen-züchter e.V. beantragt.
Nach Eingang der Anfrage wurde der
Termin anhand des Belegungsplanes für die Sporthallen Pattonville geprüft und
für die beantragte Veranstaltung reserviert.
Für die Überlassung werden u. a. folgende Rahmenbedingungen
vorgeschlagen:
- Die Anzahl der Personen in der Sporthalle Nord wird auf max. 340
Personen begrenzt
- Die Anzahl der Personen in der Sporthalle Süd wird auf max. 199
Personen begrenzt.
- Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden (z.B. durch Käfige). Der
Veranstalter hat einen entsprechenden Plan über die Bestuhlung und Aufstellung
der Tische etc. vorab der Stadtverwaltung - Fachbereich Gebäudemanagement
vorzulegen.
- Zum Schutz des Hallenbodens ist die Halle vollständig mit geeignetem,
nicht brennbarem Material auszulegen.
- Der Veranstalter übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch
die Nutzung der Halle bzw. der Nebenräume und Außenanlagen entstehen und stellt
die Stadt Kornwestheim von allen Haftpflichtansprüchen - auch Dritter - frei.
- Der Veranstalter
übernimmt alle Kosten, die durch die Überlassung der Halle entstehen
(z. B. für eventuelle Sonderreinigung, Hausmeistereinsatz, etc.).
- Als Nutzungsentgelt für die Überlassung der Hallen wird vorgeschlagen,
wie für die letzte Veranstaltung, das Entgelt auf 187,50 EUR pro
Veranstaltungstag festzusetzen.
(Einnahmen: 4 Tage á 187,50 = 750,00 Euro)
Es wird empfohlen, unter
den genannten Voraussetzungen der Überlassung der Sporthallen Süd und Nord in
Pattonville zuzustimmen