Betreff:
Überlassung
einer Fläche auf dem Grundstück Mühlhäuser Straße 14 an den Malteser Hilfsdienst
zur Erstellung einer Doppelgarage
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Lageplan
Beschlussvorschlag:
1.
Eine
Fläche von ca. 45 m² im Innenhof des Grundstücks Mühlhäuser Straße 14 zu einem
jährlichen Pachtzins von 75,-- EUR an den Malteser Hilfsdienst e.V. zur
Errichtung einer Doppelgarage für zwei Einsatzfahrzeuge zu verpachten.
2. Für dieses Pachtverhältnis eine feste Laufzeit von zehn
Jahren, allerdings mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht für die Stadt im
Falle eines überwiegenden öffentlichen Interesses festzulegen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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09.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Auswirkungen
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2011
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1.8830.679400
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ca. 750,00
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Kosten für Herrichten
der Pachtfläche durch Regiebetriebe
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ab 2011
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1.8830.142000
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75,00
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jährliche
Pachtzinseinnahme
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Malteser Hilfsdienst e.V. plant bereits seit einiger
Zeit die mögliche Aufstellung von zwei Fertiggaragen für seine Einsatzfahrzeuge
im Innenhof des Grundstücks Mühlhäuser Str. 14.
In dem Gebäude Mühlhäuser Straße 14
bestehen derzeit Mietverhältnisse mit dem Verein für Geschichte und Heimatpflege
(Erdgeschoss und erstes Obergeschoss), dem Malteser Hilfsdienst (2.
Obergeschoss) sowie einer privaten Wohnungsmieterin im Dachgeschoss.
Die Planungen des Malteser
Hilfsdienstes sind vor dem Hintergrund gesetzlicher Vorgaben zu sehen, die
besagen, dass für das Personal der Einsatzfahrzeuge in direkter Nähe zum
Standort der Fahrzeuge Umkleidemöglichkeiten bestehen müssen. Dem könnte mit
dem vorgeschlagenen Garagenstandort Rechnung getragen werden, da in den
angemieteten Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss des Gebäudes u.a. die
notwendigen Sanitär- einrichtungen und Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind.
Am langjährigen Standort der
Einsatzfahrzeuge unter dem Hallenbad an der Theodor-Heuss-Strasse ist diese
Voraussetzung nicht erfüllt – ohnehin war es in diesem Jahr wegen Umbauarbeiten
der Stadtwerke notwendig, dass der Malteser Hilfsdienst seine Stellplätze dort
räumen musste. Die Einsatzfahrzeuge des Malteser Hilfsdienstes sind nun derzeit
in den Garagen beim ehemaligen Gaswerk (Am Brückle 6 / Mühlhäuser Straße 35)
unter- gebracht, Vermieter sind wiederum die Stadtwerke
Ludwigsburg-Kornwestheim.
Da jedoch auch diese Vermietung
aller Voraussicht nach nicht auf Dauer angelegt ist, strebt der Malteser
Hilfsdienst nach wie vor eine längerfristige Lösung an.
Der Malteser Hilfsdienst beantragt
daher, im Innenhof des Grundstücks Mühlhäuser Straße 14 – neben den bereits
bestehenden Pkw-Garagen – auf eigene Kosten eine Doppelgarage für ihre
Einsatzfahrzeuge mit den Maßen von voraussichtlich 6,1 Meter Breite, 7,50 Meter
Länge und 3,30 Meter Höhe erstellen zu dürfen (Standort ist auf dem
beiliegenden Lageplan skizziert).
Die Errichtung der Doppelgarage ist
baugenehmigungspflichtig, die baurechtliche Fragen sind von den Maltesern in
Eigenregie zu klären.
Die Garagen würden somit eine Fläche
von ca. 45 m² in Anspruch nehmen, welche zuvor allerdings noch für den
beabsichtigten Zweck hergerichtet werden muss (Beseitigung von Gestrüpp und
einer Fichte an der Westgrenze, Beseitigung von Efeu an den angrenzenden Garagen,
Einebnen der Fläche zur Vorbereitung der Fundamentierung). Der Malteser
Hilfsdienst hat in diesem Zusammenhang beantragt, dass diese Leistungen von der
Stadt übernommen werden. Die Stadtgärtnerei geht von einem Kostenaufwand in
Höhe von
ca. 700,-- EUR bis 800,-- EUR aus.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint dies – auch vor
dem Hintergrund dass einige der
Pflegemaßnahmen früher oder später ohnehin angefallen wären - vertretbar.
Die Überlassung des Grundstücks der
benötigten Fläche wird im Wege eines Pachtvertrages erfolgen – wobei vor dem
Hintergrund, dass es sich um einen Nutzung durch eine Kornwestheimer
Organisation (Ortsgruppe Kornwestheim) zu einem nichtkommerziellen Zweck
handelt, an sich der für Vereinsverpachtungen übliche Satz von 0,164 EUR/m² anzusetzen
wäre. Allerdings gilt dieser Pachtzins für den Normalfall, dass eine Fläche
ohne weiteren Aufwand von Seiten der Stadt an einen Verein überlassen wird. Da
hier wie oben aufgeführt der Wunsch besteht, die Fläche vorher für den
benötigten Zweck durch die Stadt herrichten zu lassen, wird vorgeschlagen einen
Pachtzins in Höhe von jährlich 75,-- EUR festzusetzen.
Weiterer Diskussionspunkt ist die
Laufzeit des Pachtvertrages. Wegen der nicht unerheblichen Investition für eine
Fertiggarage (bei der es sich nicht um eine Standard-garage handelt, weshalb
mit Kosten zwischen 20.000,-- EUR bis 25.000,-- EUR zu rechnen ist) wünschen
sich die Malteser verständlicherweise eine möglichst lange feste Pachtzinsdauer
in einer Größenordnung von zehn Jahren, während sich die Stadt eine gewisse
Flexibilität in diesem Bereich für zukünftige Planungen erhalten will.
Als Kompromissvorschlag könnte sich
die Stadt vorstellen, dass den Maltesern zwar eine generelle Vertragslaufzeit
von zehn Jahren angeboten wird, der Vertrag jedoch eine Klausel enthält gemäß
der die Stadt Kornwestheim ein Sondernutzungsrecht mit einer Frist von sechs
Monaten für alle Fälle erhält, in denen eine Kündigung aus einem überwiegenden
öffentlichen Interesse notwendig werden sollte –insbesondere bei einer
Nutzungsänderung für das Gebäude oder Grundstück Mühlhäuser Straße 14 und damit
verbundenen notwendigen Baumaßnahmen.
Es wird empfohlen, auf dieser
Grundlage einer Überlassung der für die Doppelgarage benötigten Fläche an den
Malteser Hilfsdienst zuzustimmen.