Betreff:
Sozial-
und Familienpass
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beispiele Sozialpässe in anderen Kommunen,
Derzeit geltende Richtlinien
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen die aktuellen Richtlinien für den
Familienpass zu aktualisieren und den Familienpass in einen Sozialpass
umzuwandeln.
- Nutzerkreis des Sozialpasses: Bürgerinnen und Bürger die
Leistungen nach dem SGB II beziehen; Empfänger von Wohngeld; alle Familien
mit vier und mehr Kindern, alle Personen deren tatsächliches Einkommen
unter den festgelegten Grenzen liegen (siehe unten); Teilnehmer eines
freiwilligen sozialen, kulturellen, oder ökologischen Jahres; Bundesfreiwilligendienstleistende
- Leistungen des Sozialpasses: Ermäßigung der Kosten bei allen
städtischen kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, einschließlich
aller Museen und des Alfred-Kercher-Bads um 50%; Ermäßigung für den ÖPNV
nach bisher geltenden Festlegungen (siehe Anlage 2); Ermäßigung für
Veranstaltungen der Volkshochschule um 50%, Ermäßigung der Gebühren der
städtischen Musikschule (ausgenommen Einzelunterricht) um 50%, Ermäßigung
der Gebühren für die Kindersportschule um 50%; Zuschuss für Gebühren von
anderen Sportvereinen von 50%;
Alle
Familienmitglieder erhalten einen eigenen Sozialpass
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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08.05.2013
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.05.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Einführung eines neuen Sozialpasses in Kornwestheim
Mit der Einführung des neuen
Sozialpasses möchte die Stadt Kornwestheim insbesondere die Teilhabe aller
Bürgerinnen und Bürger am kulturellen und sozialen Leben stärken und die
Bildungsgerechtigkeit in der Stadt durch gezielte Förderung unterstützen.
Aus diesem Grund soll der
Nutzerkreis für den Sozialpass neu festgelegt werden und die Leistungen den
tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden. Des Weiteren sollen alle
Mitglieder einer berechtigten Familie einen eigenen Sozialpass erhalten, damit
der Sozialpass parallel genutzt werden kann (z.B. Theaterbesuch und
Schwimmbadbesuch).
Einkommensgrenzen (orientiert an der Stadt Stuttgart)
Haushalte mit Erwerbstätigen
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Anzahl der Kinder
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Singles/Alleinerziehende
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Paare
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0
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1.050 Euro
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1.480 Euro
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1
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1.620 Euro
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1.830 Euro
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2
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1.960 Euro
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2.150 Euro
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3
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2.300 Euro
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2.470 Euro
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4
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2.640 Euro
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2.790 Euro
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Haushalte ohne Erwerbstätige
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Anzahl der Kinder
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Singles/Alleinerziehende
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Paare
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0
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780 Euro
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1.180 Euro
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1
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1.350 Euro
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1.530 Euro
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2
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1.690 Euro
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1.850 Euro
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3
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2.030 Euro
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2.170 Euro
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4
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2.370 Euro
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2.490 Euro
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Informationen zu den Möglichkeiten von Sozialpässen
Nachfolgend soll kurz aufgezeigt
werden, welcher Personenkreis theoretisch Anspruch auf einen Sozialpass haben
kann und welche Leistungen ein Sozialpass umfassen kann.
1. Warum ein Sozialpass?
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland leben in Armut, oder sind von Armut bedroht. Dazu heißt es im „3.
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ von 2008: „Die Bruttolöhne
und -gehälter je Arbeitnehmer gingen real (…) um 4,8 Prozent zurück. (…)
Entgegen dem europäischen Trend stieg (…) auch die Armutsrisikoquote von
Erwerbstätigen.“
Der Sozialpass ist eine Berechtigung
auf die Inanspruchnahme von Ermäßigungen, die nach sozialen Kriterien gewährt
werden. Während das Sozialticket ausschließlich Ermäßigungen im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) bietet, umfassen die Ermäßigungen des Sozialpasses
Lebensbereiche und -situationen über die Mobilität hinaus. Gleichzeitig ist
eine Ermäßigung im ÖPNV nicht zwingender Weise ein Bestandteil des
Sozialpasses. Bürgerinnen und Bürgern, die auf staatliche Transferleistungen
angewiesen sind oder über ein niedriges Einkommen verfügen, soll mit dem
Sozialpass die Möglichkeit geboten werden, selbstbestimmt am gesellschaftlichen
Leben teilzuhaben. Darauf gründend kann der Sozialpass in folgenden Bereichen
Ermäßigungen anbieten:
1.
Mobilität
(Ermäßigungen im ÖPNV)
2.
Freizeitgestaltung
(Sport und Kultur)
3.
Bildung
und Kinderbetreuung (Schule, Weiterbildung und Kindertageseinrichtungen)
4.
Nahrung
und Kleidung (Tafel, Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser)
5.
sonstige
Dienstleistungen (Gas, Strom, Wasser, Verwaltung, Rechtsbelehrung etc.).
Der Sozialpass stellt zudem eine
Möglichkeit dar, bereits bestehende Ermäßigungen zu kommunizieren und für die
Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten.
Wichtig ist dabei, dass der
Sozialpass den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern als attraktive Leistung
zielgerichtet angeboten wird – d.h. unbürokratische und stigmatisierungsfreie
Ausgabe des Sozialpasses.
Der Sozialpass ist eine Möglichkeit,
der sozialen Ausgrenzung und Isolation vieler Bürgerinnen und Bürger auf
lokaler Ebene entgegen zu wirken. Damit verbunden ist ein
gesamtgesellschaftlicher Nutzen.
2. Wer kann den Sozialpass nutzen?
Die Regeln für die Festlegung eines
zugangsberechtigten Personenkreises können sehr unterschiedlich sein.
2.1 Leistungen nach SGB II, SGB, VIII, SGB XII
In der überwiegenden Anzahl der
Fälle sind Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII
beziehen, berechtigt den Sozialpass zu nutzen. In wenigen Fällen gilt dies auch
für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen.
2.2 Weitere Transferleistungen
In verschiedenen Städten und Kreisen
gehören Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem AsylbLG (45), WoGG (18)
oder BaföG (7) beziehen, ebenfalls zu den Nutzungsberechtigten des
Sozialpasses.
2.3 Einkommen
Das tatsächlich verfügbare Einkommen
kann als Zugangsberechtigung für den Sozialpass zu Grunde liegen. Diese
Regelung kann ergänzend zum Transferleistungsbezug der Bürgerinnen und Bürger
gelten. Das anzurechnende Einkommen orientiert sich dabei in der Regel an der
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den entsprechenden Regelsätzen der
Sozialgesetzgebung.
In der Stadt Freiberg in Sachsen
können bspw. folgende Bürgerinnen und Bürger den Sozialpass nutzen:
·
Bürgerinnen
und Bürger die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen.
·
Sowie
Bürgerinnen und Bürger, deren Nettoeinkommen nach SGB XII § 85 zuzüglich der
Unterkunftskosten unter folgende Grenzen fallen:
1-Personenhaushalt 702 €
2-Personenhaushalt 948 €
3-Personenhaushalt 1.194 €
4-Personenhaushalt 1.440 €
5-Personenhaushalt 1.932 €.
In der Stadt Heidelberg in
Baden-Württemberg gilt folgende Zugangsregelung zum Sozialpass:
· Bürgerinnen und Bürger, die
Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Rente beziehen.
· Familien mit mindestens zwei
kindergeldberechtigten Kindern. Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr.
· Bürgerinnen und Bürger, die unter
folgende Netto-Einkommensgrenzen fallen:
1-Personenhaushalt 1.215 €
2-Personenhaushalt 1.600 €
3-Personenhaushalt 1.985 €.
In drei Städten wird das
Jahreseinkommen als Zugangsvoraussetzung für den Sozialpass zu Grunde gelegt
(Aalen, Essingen, Pulheim). In Aalen und Essingen gilt ein
Bruttojahreseinkommen für Alleinerziehende in Höhe von 45.000 €. In Pulheim gilt
ein Bruttojahreseinkommen für Alleinerziehende in Höhe von 30.000 € und für Familien
in Höhe von 61.355 €.
2.4 Anzahl der Kinder
Ein weiteres Kriterium der
Zugangsberechtigung zu einem Sozialpass kann die Anzahl der
kindergeldberechtigten Kinder, die im Elternhaushalt wohnen, sein. Beispielsweise
in den Städten Aalen, Aidlingen, Böblingen, Heidelberg, Ludwigsburg, ist die
Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ein Erfüllungskriterium um den Sozialpass
nutzen zu können.
In der Stadt Aalen in Baden-Württemberg
gilt in Bezug auf die Anzahl der Kinder im Elternhaushalt folgende Regelung als
Zugangsvoraussetzung für den Sozialpass:
· Familien / Alleinerziehende ab drei
kindergeld- bzw. kinderfreibetragberechtigten Kindern.
· Familien / Alleinerziehende ab einem
kindergeld- bzw. kinderfreibetragberechtigten Kind, deren Bruttojahreseinkommen
45.000 € nicht übersteigt.
· Familien / Alleinerziehende mit
einem behinderten Kind mit mind. 50 GdB.
In der Stadt Neustrelitz in
Mecklenburg-Vorpommern sind u.a. folgende Bürgerinnen und Bürger
sozialpassberechtigt:
· Familien mit mind. drei
kindergeldberechtigten Kindern.
2.5 Sonstige
Es können auch Teilnehmer eines
Freiwilligen Ökologischen, eines Freiwillen Sozialen Jahres oder
Bundesfreiwilligendienstleistende sozialpassberechtigt sein.
3. Welche Leistungen umfasst der Sozialpass?
Der Leistungsumfang und auch
Ermäßigungsgrad kann unterschiedlich gestaltet werden.
3.1 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen
Allgemein gilt, dass in Verbindung
mit dem Sozialpass v.a. bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen
Ermäßigungen angeboten werden. Beispielsweise können Bibliotheken, Museen,
Bäder, Musikschulen, Volkshochschulen und Vereine Ermäßigungen bei ihren
Mitgliedschaften und Veranstaltungen anbieten. Diese Regelungen verursachen in
der Regel kaum oder keine Mehrkosten, weil die Leistungen ohnehin angeboten
werden. Die Ermäßigungen des Sozialpasses können vielmehr dazu führen, dass die
entsprechenden Institutionen, von finanziell schwächeren Bürgerinnen und
Bürgern, stärker besucht werden. Für Bibliotheken, Museen und Bäder kann das
höhere Besucherzahlen bedeuten – gegebenenfalls also eine bessere
Kosten-Nutzen-Relation.
3.2 Schulen und Kindertagesstätten
Vielerorts werden mit dem Sozialpass
im Bereich Schule und Kindertagesbetreuung Ermäßigungen angeboten. Diese
Ermäßigungen sind Essenszuschüsse bis hin zu entgeltfreien Essen,
Materialkostenzuschüsse zur Einschulung, Gebührenerlass beim Besuch von
Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschulen oder dem Schulhort sowie Zuschüsse
für Klassen- und Ferienfahrten.
In der Stadt Luckenwalde in
Brandenburg gibt es einen Einschulungsgutschein, der einen Schulranzen, eine
Sporttasche und eine Federmappe umfasst. In Stuttgart gilt eine ähnliche
Regelung als „Ranzengeld“, die 100 € umfasst. Die Stadt Bonn bietet
entgeltfreies Mittagessen in Ganztagsschulen, ein entgeltfreies
„Schulmilchfrühstück“ in den Klassen 1 bis 4 sowie entgeltfreie Schulutensilien
und Schullandaufenthalte.
3.3 ÖPNV
In der Stadt Berlin kann man als
Inhaber des Sozialpasses beispielsweise das „Berlin Ticket S“ nutzen – ein
Monatsfahrschein kostet dann 33,50 € anstatt 72 €. Die Stadt Dresden bietet
Sozialpassinhabern 8 € Ermäßigung auf den Monatsfahrschein in Form von
Wertmarken an. Die amtsfreie Gemeinde Handewitt in Schleswig-Holstein erlässt
Sozialpassinhabern 90 Prozent von 50 €, die der Monatsfahrschein dort kostet.
In der rheinlandpfälzischen Stadt Ingelheim a. Rhein dürfen Sozialpassinhaber
den Stadtbus entgeltfrei nutzen.
3.4 Kleidung und Nahrung
Der Sozialpass kann einen Zugang zur
örtlichen Tafel und Kleiderkammer enthalten (z.B. Tübingen und Stuttgart).
3.5 Weitere Leistungen
Weitere Leistungen für
Sozialpassinhaber können Ermäßigungen bei den Verwaltungskosten der Kommune
sein oder Ermäßigungen auf die Hundesteuer.
Auch Leistungen von
privatwirtschaftlichen Unternehmen können Bestandteil des Sozialpasses sein.
Die finanziellen Auswirkungen können
erst auf Basis eines Richtlinienentwurfs hochgerechnet werden.