Vorlage-Nr.:

294/2013

Az.:

8/ck

Datum:

12.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Neubau eines Bürogebäudes mit Produktionshalle, 14 offene Stellplätze, Trafostation, Remsstr. 17

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Baugesuchspläne

 

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Technik

Kenntnisnahme

öffentlich

02.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Um ein Arbeitsumfeld für effektivere Arbeitsabläufe zu gestalten und ihre positive

Marktsituation weiter auszubauen, beabsichtigt die ortsansässige Firma den

Neubau einer Produktionshalle mit Bürogebäude gegenüber ihres bestehenden Standorts in

der Remsstraße 15, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 2481 und Teilbereichen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 2478, 2479, 2480 und 2631 (Murrstraße). Die Erweiterung des Betriebs erfolgt praktisch über die Straße hinweg. Die neue Produktionshalle weist die Abmessungen von 48 x 25 m auf und ist verkehrstechnisch an die Murrstraße angeschlossen. Die Baukosten werden auf 1.200.000 Euro veranschlagt.

 

Das zweigeschossige Bürogebäude wird in Massivbauweise errichtet und mit einem

Wärmedämmverbundsystem versehen. Die Halle ist eine Stahlhalle mit Iso-

Sandwich-Wänden, im Randbereich der Bodenplatte wird ein 5m breiter

Dämmstreifen vorgesehen. Beide Gebäudeteile erhalten ein flachgeneigtes,

wärmegedämmtes und extensiv begrüntes Dach.

 

Eine Photovoltaikanlage ist im Moment nicht vorgesehen, es wird jedoch seitens der Bauherrin geprüft, in wie weit die Mehraufwendungen hierfür (statische Auslegung und Kosten für die Anlage) für sie wirtschaftlich ist. Bei allen Fenstern in der Halle und im Bürogebäude kommt eine Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung zur Ausführung.

Beim aktuellen Planungsstand ist für die Wärmeerzeugung im Bürogebäude und den

Sozialräumen in der Halle eine Gastherme mit Kompakt- bzw. Röhrenheizkörpern

und in der Produktionshalle energiesparende Gas-Dunkelstrahlerheizungen

vorgesehen. Es wird seitens der Bauherrin überprüft, ob es wirtschaftlich ist, die

Abwärme des geplanten Kompressors zur Wärmeerzeugung für das Bürogebäude

und die Sozialräume zu nutzen.

 

Es ist geplant, dass die spanende Fertigung (als Zulieferer z.B. für Daimler, Bosch, im Bereich Automotive und Verpackungsmaschinen, Motorsportbereich etc.) aus dem

Bestandsgebäude in die neue Halle verlagert wird. Im Bürogebäude wird die

Arbeitsvorbereitung sowie die Verwaltung platziert. Momentan sind bei der Firma  34 Mitarbeiter angestellt, davon 4 in der Verwaltung und 30 in der Produktion im Zweischichtbetrieb. Geplant ist, dass  insgesamt 12 der Mitarbeiter in den Neubau umziehen, d. h. die komplette Verwaltung und ein Teil der Produktion. Zusätzlich werden vorerst 8 neue Arbeitsplätze in der Produktion geschaffen.

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Das geplante Vorhaben befindet sich bisher im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und wäre somit – da es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt – an sich unzulässig.

 

Um eine fundierte planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Vorhaben  an dieser Stelle überhaupt zu ermöglichen wird derzeit der qualifizierte Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „GE Ost – Nördlich Murrstraße“ aufgestellt. In der Sitzung des AUT am 02.07.2013 wird der Entwurfsbeschluss vorgestellt. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird derzeit in enger Abstimmung des Fachbereiches 8  mit  den Architekten der Bauherrschaft erarbeitet. Die weiteren Verfahrensschritte werden dann nach der Sommerpause erfolgen.

 

Das Vorhaben kann dann in der Folge auf der Grundlage von § 33 BauGB  bereits während der Planaufstellung genehmigt werden, ohne dass die Rechtskraft des Bebauungsplans schon vorliegen müsste. Dies liegt auch im Interesse des Betriebs, der alsbald mit der Ausführung des Vorhabens beginnen möchte, da die Erweiterung dringend benötigt wird.

 

Beurteilung:

 

Mit der  Ausführung des Vorhabens und der Erweiterung  des Standorts über die Remsstraße hinaus  gelingt es, den vorhandenem Gewerbebetrieb am bisherigen Standort zu halten und das benötigte Wachstum zu ermöglichen. Die Stadt Kornwestheim hat dafür durch den Grunderwerb und die Schaffung des nötigen Baurechts des bisher nicht bebaubaren Areals für die geplante Erweiterung des Betriebs die Weichen dafür gestellt, den Betrieb am Standort Kornwestheim zu halten, auszubauen und zukunftsfähig zu machen. Dadurch ist es gelungen, die alteingesessene Firma in Kornwestheim zu halten und deren Expansionswünsche in vollem Umfang zu erfüllen. Durch diese Maßnahme wird zum einen der Betrieb selbst zum anderen der Wirtschaftsstandort Kornwestheim gestärkt. Insgesamt sind hier künftig 42 Arbeitskräfte beschäftigt , von denen 8 Stellen neu geschaffen werden.

 

Aus Sicht der Stadt Kornwestheim handelt es sich um eine sehr gelungene Maßnahme durch Bereitstellung von Grundstücken und Schaffung des notwendigen Baurechts eine ortsansässige Firma am Standort Kornwestheim zu erhalten und zukunftsfähig zu machen..

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Eichler.pdfEichler.pdf