Vorlage-Nr.:

458/2011

Az.:

6 Kurt Schaible
6 Monika Herdan

Datum:

07.12.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

15.12.2011

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. der Flurstücke Nr. 1002/19 (teilweise), 6387/4, 6387/1, 6376/11, 6376/12, 6387/2, 6387/6, 1002/18

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

15.12.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Der Stadt Kornwestheim ist ein Kaufvertrag bezüglich mehrerer Flurstücke im Bereich des Südlichen Rangierbahnhofes vorgelegt worden mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Die Flurstücke Nr. 1002/19 (teilweise), 6387/4, 6387/1, 6376/11, 6376/12, 6387/2, 6367/6,1002/18 liegen im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Stadtumbaugebietes „Südliches Rangierbahnhofgelände“. Nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt insgesamt bei 497.427 EUR.

 

Im beigefügten Lageplan sind die Flurstücke farblich gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Vorkaufsrecht 12.2011 Vorkaufsrecht 12.2011