Sitzungsvorlage öffentlich
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Gremium:
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Verwaltungs- und
Finanzausschuss
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Am:
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02.12.2010
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Betreff:
Feststellung
des Jahresabschlusses 2009 der TechMoteum
GmbH und Kenntnisnahme vom Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Jahresabschluss 2009,
Anlage 2: Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2009
Beschlussvorschlag:
- Der
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gesellschafterversammlung
wird empfohlen, den Jahresabschluss 2009 festzustellen und zu genehmigen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Aufsichtsrat
TechMoteum GmbH
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Beschlussfassung
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nichtöffentlich
Aufsichtsrat Techmoteum
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17.11.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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02.12.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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16.12.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 wurde vom Büro Holzbaur & Partner
– Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgestellt und von der Geschäftsführung
am 02.09.2010 unterzeichnet. Der Jahresabschluss liegt der Vorlage als Anlage
1 bei.
Anschließend wurde der
Jahresabschluss dem vereidigten Buchprüfer, Herrn Rolf Gerstenecker, zur
Prüfung vorgelegt. Der Prüfungsbericht konnte dieser Vorlage bis zum
Redaktionsschluss nicht beigefügt werden, da er noch nicht eingegangen war. Die
Unterlagen werden in die Fraktionen
nachgereicht. Herr Gerstenecker wird im Aufsichtsrat ausführlich über den
Jahresabschluss und die Ergebnisse seiner Prüfung berichten.
Zudem wird das mit der Buchhaltung
beauftragte Büro Holzbaur & Partner eine aktuelle
Planungsrechnung für das Jahr 2010 vorlegen und erläutern.
Nach Vorlage des
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Handelsgesetzbuch im
Prüfungsbericht kann das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2009 endgültig
festgestellt und die Aufsichtsräte sowie die Geschäftsführung in der nächsten
Gesellschafterversammlung entlastet werden. Des Weiteren ist in der
Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Die
Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von 261.331,22 EUR
(Jahresfehlbetrag von 50.423,68 EUR zzgl. Verlustvortrag aus Vorjahren
210.907,54 EUR) auf neue Rechnung vorzutragen.